IAASB schlägt umfassende Änderungen am Prüfungsbericht vor

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26.07.2013

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, mit denen eine Reihe von Änderungen am Prüfungsbericht vorgeschlagen werden einschließlich der Zurverfügungstellung von mehr Informationen dazu, wie Prüfungen durchgeführt werden. Bei den weiteren Änderungen ist eine der zu nennenden Änderungen die Einführung eines Abschnitts 'Kernprüfungssachverhalte' in die Berichte zu Prüfungen börsennotierter Unternehmen.

Der Entwurf, der den Titel Berichterstattung über geprüfte Abschlüsse: Neue und überarbeitete internationale Prüfungsstandards (ISA) trägt, folgt zwei Konsultationsdokumenten aus dem Mai 2011 und dem Juni 2012, die das Ergebnis früherer Untersuchungen zur Wahrnehmung des Prüfungsberichts durch Abschlussadressaten waren. Im jetzigen Bericht mitberücksichtigt sind die darauf eingegangenen Rückmeldungen, Erkenntnisse aus der globalen Finanzmarktkrise und europäische Anstöße zur Prüfungsreform.

Zu den wesentlichen Vorschlägen im Entwurf gehören die folgenden:

  • Kernprüfungssachverhalte. Der Bericht zur Prüfung börsennotierter Unternehmen würde einen neuen Abschnitt beinhalten, in dem die Kernprüfungssachverhalte, die während der Prüfung auftreten, beschrieben werden. Dies sind "die Sachverhalte, die nach dem professionellen Urteil des Prüfers, von größter Bedeutung bei der Prüfung des Abschlusses zur Prüfungsperiode waren". Diese würden aus den Sachverhalten gewählt, die der Prüfer den führungsverantwortlichen Personen des geprüften Unternehmens mitgeteilt hat.
  • Unabhängigkeit. Der Prüfungsbericht würde eine explizite Aussage enthalten, dass der Prüfer unabhängig vom geprüften Unternehmen ist und alle anderen einschlägigen Vorschriften in Bezug auf die Berufsethik erfüllt, wobei diese Vorschriften gesondert angegeben werden.
  • Prüfungspartner. Bei der Prüfung von Abschlüssen börsennotierter Unternehmen wäre der Name des Prüfungspartners explizit anzugeben.
  • Heraushebung des Prüfungsurteils. Das Prüfungsurteil würde am Anfang des Prüfungsberichts dargestellt.
  • Reihenfolge. Obwohl keine bestimmte Reihenfolge vorgeschrieben wird, enthalten die Vorschläge eine bevorzugte Reihefolge und Positionierung der Elemente des Prüfungsberichts.
  • Annahme der Unternehmensfortführung. Der Prüfer hätte in seinem Bericht auf die Annahme der Unternehmensfortführung einzugehen, einschließlich einer Schlussfolgerung in Bezug auf die Angemessenheit der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung, auf die sich die Unterhemensleitung stützt, und einer Aussage dazu, ob wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung identifiziert wurden.
  • Verantwortlichkeiten des Prüfers. Es werden Verbesserungen dazu vorgeschlagen, wie die Verantwortlichkeiten des Prüfers und die Kernmerkmale der Prüfung beschrieben werden. Einige Elemente der Beschreibung der Verantwortlichkeiten könnten in einen Anhang verschoben werden. Es wäre auch möglich, auf die Internetseite einer einschlägigen Behörde zu verweisen.

Der vorgeschlagene Abschnitt zu Kernprüfungssachverhalten ersetzt frühere Vorschläge zum "Kommentar des Prüfers", in dem der Prüfer Sachverhalte hervorheben sollte, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für das Verständnis der Adressaten des Abschlusses wichtig sind, wobei auch Origialinformationen aufgenommen werden sollten. In den Stellungnahmen zu den früheren Vorschlägen wurde deutlich gemacht, dass vom Prüfer nicht verlangt werden könne, zu beurteilen, was für Adressaten wichtig ist, (deshalb jetzt also der Fokus auf Sachverhalten, die der Prüfer in der Prüfung für wichtig hielt). Außerdem war darauf hingewiesen worden, dass der Vorschlag, Originalinformationen aufzunehmen, die Grenzen zwischen der Verantwortlichkeit des Prüfers und der Unternehmensleitung verwischen würde.

Zum Entwurf kann bis zum 22. November 2013 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite des IAASB finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung. Dort ist auch der Entwurf, der viele verschiedene ISA betrifft, in verschiedenen Abschnitten oder als Gesamtentwurf verfügbar.

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