IASB schließt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 ab

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18.07.2013

Der IASB hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 abgeschlossen. Diese Überprüfung nach der Einführung ist die erste, die jemals durchgeführt wurde und wurde gleichzeitig dazu benutzt, einen entsprechenden Prozess auszuarbeiten, da die Überprüfung nach der Einführung zu einem festen Bestandteil des Konsultationsprozesses des IASB erhoben wurde. Im rahmen dieser Überprüfung ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass mit IFRS 8 die gesteckten Ziele erreicht wurden.

Zu den wesentlichen Ergebnissen der Überprüfung gehörten die folgenden:

  • Unternehmensleitungen und Anleger konnten über die Verwendung der Perspektieve der Unternehmensleitung wirksamer kommunizieren.
  • IFRS 8 verursachte wenig zusätzliche Kosten.
  • Mit IFRS 8 wurde eine weitreichende Harmonisierung mit den Vorschriften des FASB erzielt.
  • Die allgemeine Meinung der Ersteller war, dass der Standard gut funktioniert; diese Meinung wurde von Prüfern, Rechnungslegern, Standardsetzern und Regulierern unterstützt.
  • Viele Stellungnehmende waren der Meinung, dass die Berichterstattung nach den den Kunden zugewiesenen Rechtskreisen nützlich sei.

Die Anleger waren geteilter Meinung im Hinblick auf IFRS 8. Einige waren der Ansicht, dass das Einnehmen der Perspektive der Unternehmensleitung sinnvolle Informationen bietet, während andere angaben, dass die Absichten der Unternehmensleitung "die wahre Managmentstruktur (oft als Ergebnis von Bedenken hinsichtlich wirtschaftlicher Sensitivität verschleiern oder verlustverursachende Tätigkeiten in einzelnen Segmenten maskieren".

Im Großen und Ganzen ist der IASB der Meinung, dass sich keine Sachverhalte ergeben haben, die eine Änderung von IFRS 8 Geschäftssegmente erforderlich machen. Sollte man sich dennoch entscheiden, kleinere Änderungen vorzunehmen, werden diese mit dem FASB erörtert, um sicherzustellen, dass die Harmonisierung mit US-GAAP erhalten bleibt.

Weiterführende Informationen:

Die nächste Überprüfung, die bereits angesetzt wurde, ist die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

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