Wir nehmen Stellung zum IIRC-Entwurf zur integrierten Berichterstattung

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19.07.2013

Wir haben beim internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) eine Stellungnahme zu dessen Konsultationsentwurf eines vorgeschlagenen internationalen Rahmenkonzepts zur integrierten Berichterstattung eingereicht. Wir sprechen dem IIRC unsere Unterstützung aus und glauben, dass diese Entwicklungen zu einem guten Zeitpunkt kommen, da Abschlüsse immer länger werden und "die Geschichtes der Wertschöpfungen eines Unternehmens oft in all diesen Informationen verloren geht".

Nachfolgend fassen wir die Kernaussagen aus unserer Stellungnahme zum im April 2013 veröffentlichten Entwurf für Sie in deutscher Sprache zusammen:

  • Wir stimmen zu, dass integrierte Berichterstattung dem Ruf von Marktteilnehmern nach besseren Informationen entspricht, aber wir halten fest, dass nicht klar ist, welche Rolle ein integrierter Bericht in Bezug auf bestehenden Abschlüsse, Nachhaltigkeitsbericht und Berichte über Corporate Governance spielt. Auch bleibt offen, ob der integrierte Bericht diese anderen Berichte ersetzen soll.
  • Wir stimmen zu, dass ein integrierter Bericht darauf abzielen sollte, ein Dokument primärer Kommunikation zu sein, das in erster Linie über die erfolgte Wertschöpfung informieren soll. Schlichte Einhaltungsmentalität und Abhaken bestimmter Angaben sollten nicht das Ziel sein. Wir glauben, dass eine gewisse Flexibilität in der integrierten Berichterstattung wichtig ist, um Innovationen zu fördern.
  • Wir stimmen zu, dass die Hauptadressatengruppe von integrierten Berichten Finanzkapitalgeber sein sollten, damit diese informiert über ihre Kapitalzuweisungen entscheiden können. Wir halten aber auch fest, dass es nützlich sein könnte, wenn im Rahmenkonzept explizit anerkannt wird, dass Finanzkapitalgeber selten eine homogene Gruppe sind. Unternehmen sollte Flexibilität eingeräumt werden, um die Bedürfnisse verschiedener Arten von Finanzkapitalgebern zu erfüllen.
  • Wir glauben, dass eine bessere und klarere Aussage im Rahmenkonzept in Bezug darauf nötig ist, wie sich Wesentlichkeit in einem integrierten Bericht von Wesentlichkeit in anderen Berichten (beispielsweise in der Finanzberichterstattung) unterscheidet. Auch muss klargestellt werden, wie die Spannung zwischen Wesentlichkeit und Prägnanz gehandhabt werden kann.
  • Wir sind der Meinung, dass das Rahmenkonzept nur die Zielsetzung, Konzepte und Prinzipien sowie die Mindestbestandteile eines integrierten Berichts beschreiben sollte, damit diese die Grundlage für weitere Entwicklungen bilden können. Es ist verfrüht, das Rahmenkonzept zu diesem Zeitpunkt als Standard für die Berichterstattung darzustellen.
  • Wir stimmen zu, dass es von äußerster Wichtigkeit für die Integrität und die Glaubwürdigkeit eines integrierten Berichts ist, externe Bestätigung der dargestellten Informationen zu erhalten. Daher glauben wir, dass ein internationaler Standard oder sonstige Prüfungsleitlinien nur für die integrierte Berichterstattung notwendig sein wird.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme in ganzer Länge hier herunterladen.

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