IPSASB veröffentlicht Empfehlungen zur Lageberichterstattung

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29.07.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat eine weitere 'Leitlinie zur empfohlenen Praxis' (Recommended Practice Guideline, RPG) herausgegeben, die nicht verpflichtende Leitlinien zur Erstellung und Darstellung von Lageberichten von Unternehmen des öffentlichen Sektors darstellen.

Die Veröffentlichung von RPG 2 Lageberichterstattung folgt auf die Veröffentlichung von RPG 1 Berichterstattung über die langfristige Nachhaltigkeit der Finanzen eines Unternehmens letzte Woche. RPG werden als beste ausgeübte Praxis angesehen, aber sie sind kein Bestandteil der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS), die also auch ohne Befolgung der RPG eingehalten werden können.

RPG 2 soll mehr Unternehmen des öffentlichen Sektors dazu ermutigen, Lageberichte zu erstellen. Lageberichte nach RPG 2 müssen die gleichen Berichtsgrenzen aufweisen und die gleiche Berichtsperiode abdecken wie die Abschlüsse, denen sie beigefügt sind. Sie müssen mindestens einmal jährlich erstellt werden und sind gleichzeitig mit dem jeweiligen Abschluss veröffentlicht werden. Der Lagebericht sollte über das Wesen des Unternehmens und das regulatorische Umfeld, in dem es tätig ist, informieren. Der Lagebericht ist klar als solcher zu identifizieren und muss eigenständig den nach den IPSAS erstellenten Abschluss begleiten und klar von ihm und weiteren Informationen zu unterscheiden sein, die im Jahresbericht dargestellt werden.

Nach der RPG sollte ein Lagebericht die folgenden Elemente aufweisen:

  • Überblick über die Geschäftstätigkeit des Unternehmens und das Umfeld, in dem es tätig ist;
  • Informationen über die Ziele und die Strategie des Unternehmens;
  • eine Analyse des Abschlusses des Unternehmens, einschließlich bedeutender Änderungen und Trends in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage;
  • eine Beschreibung der wesentlichen Risiken und Untersicherheiten des Unternehmen, die dessen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen, eine Erläuterung etwaiger Änderungen bei diesen Risiken und Unsicherheiten seit dem letzten Berichtsstichtag sowie seine Strategien für die Tragung oder Bekämpfung dieser Risiken und Unsicherheiten.

In bestimmter Hinsicht ähnelt RPG 2 dem IFRS-Leitliniendokument Lageberichterstattung, fußt aber nicht auf ihr. In der Grundlage für Schlussfolgerungen zur RPG werden die folgenden Gründe dafür angeführt:

Bei der Durchführung dieses Projekts erwägte der IPSASB im Rahmen seines Prozesses für die Überprüfung und Abänderung von IASB-Dokumenten, ob Leitlinien entwickelt werden sollen, die mit dem IFRS-Leitliniendokument Leitliniendokument konvergiert sind. Der IPSASB kam zu dem Schluss, dass dieser Ansatz nicht sachgerecht ist, weil die Adressaten, die in dem Leitliniendokument identifiziert werden, Investoren sind, während Kapitel 2 des Rahmenkonzepts [des IPSASB] andere Adressatengruppen identifiziert. Das führt zu anderen Bedürfnissen in Bezug auf Abschlüsse. Vor diesem Hintergrund entschied der IPSASB, dass es wichtig sei, Leitlinien zur Lageberichterstattung zu entwickeln, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind. Die den Abschlüssen beigefügte Lageberichterstattung soll die Adressaten von Abschlüssen des öffentlichen Sektors dabei unterstützen, indem die Informationen des Abschlusses durch Einblicke und Perspektiven ergänzt und unterstützt werden.

Die jetzt veröffentlichte RPG war im April 2012 als Entwurf veröffentlicht worden und sollte urpsrünglich zu einem IPSAS entwickelt werden. Rückmeldungen hatten allerdings ergeben, dass die Anwender verpflichtende Leitlinien zur Lageberichterstattung als nicht sachgerecht ansahen. Der IPSASB wird sich der Frage einer möglichen verpflichtenden Anwendung von RPG 2 später noch einmal annehmen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB. Einen direkten Zugang zu der dort ebenfalls verfügbaren RPG 2 haben Sie hier.

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