Vorgeschlagenes Wertminderungsmodell könnte in der islamischen Bilanzierung Schwierigkeiten bereiten

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12.07.2013

In einem Anhang zur allgemeinen Stellungnahme der Gruppe der Standardsetzer aus Asien/Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) weist die AOSSG-Arbeitsgruppe zum Thema islamische Finanzgeschäfte auf Probleme hin, die sich aus dem neuen Wertminderungsmodell im Zusammenhang mit der Gewinnausschüttung bei Mudarabah und Musharakah Konten ergeben können.

Unter Mudarabah- oder Musharakah-Verträgen wird angenommen, dass Anleger an den Finanzierungsaktivitäten einer Bank beteiligen. Renditen aus diesen Anlagen müssen auf einem 'tatsächlichen" Gewinn oder Verlust aus den zugrundeliegenden zu Finanzierungszwecken gehaltenen Vermögenswerten resultieren. Damit werden sie zu Erträgen oder Abzügen und sind keine Zinsen, da bei der Scharia'a gemäßen Transaktionen das Verbot, Zinsen zu nehmen, beachtet werden muss.

Das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste bedeutet, dass es normalerweise ein Verlustereignis gibt, das als der erforderliche 'tatsächliche Verlust' angesehen werden kann. Das jetzt vom IASB vorgeschlagene neue Wertminderungsmodell basiert allerdings auf erwarteten Verlusten, was es recht schwierig macht, den erforderlichen 'tatsächliche Verlust' zu konstruieren, der als Grundlage eines gestatteten Abzugs bei Gewinnausschüttungen bei Mudarabah- oder Musharakah-Verträgen angesehen werden kann.

Weitere Erläuterungen finden Sie in der Stellungnahme der AOSSG-Arbeitsgruppe zum Thema islamische Finanzgeschäfte, die als Anhang A der allgemeinen AOSSG-Stellungnahmen auf der Internetseit der AOSSG beigefügt ist.

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