IASB stößt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 offiziell an

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25.07.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' offiziell aufgenommen.

IFRS 3 enthält Bilanzierungsvorschriften für Fälle, in denen ein Erwerber Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erhält (also eine Akquisition oder eine Verschmelzung). Solche Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der 'Erwerbsmethode' bilanziert, die allgemein vorsieht, dass erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt werden.

Der Standard wurde in zwei Phasen entwickelt, die 2004 bzw. 2008 abgeschlossen wurden. Der IASB hat bestätigt, dass die jetzt angestoßene Überprüfung den Änderungen aus beiden Phasen einschließlich der Änderungen der Darstellung des Konzernabschlusses gilt, die zur geleichen Zeit vorgenommen wurden.

Die Überprüfung nach der Einführung wird auch in zwei Phasen erfolgen. Während der ersten Phase wird der IASB gezielte Anwenderaktivitäten durchführen, um Bereiche zu eruieren, in denen Umsetzungsprobleme oder unerwartete Kosten aufgetreten sind. Er wird auch wissenschaftliche Analysen und Studien in seine Untersuchung mit einbeziehen. Die Bereiche, die so identifiziert werden, werden dann in einer Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen, deren Veröffentlichung zum Beginn der zweiten Phase der Überprüfung führen soll. Während dieser zweiten Phase wird es neben der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen umfassende Einbindungsaktivitäten geben, in deren Rahmen sich der IASB informieren will, welche Erfahrungen mit der Anwendung des Standards gemacht wurden und welche Erfahrungen Anleger und andere Parteien in Bezug auf die Verwendung der Ergebnisse der so entstandenen Informationen zu berichten haben.

Zum Abschluss der Überprüfung wird der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen, einen Bericht über die Feststellungen und eine Ankündigung weiterer Schritte (falls notwendig) veröffentlichen.

Zur Aufnahme der offiziellen Überprüfung hat der IASB eine Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht.

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