Juli

DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Wertminderung

01.07.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat seine Stellungnahme zum Entwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' verabschiedet und dem IASB übermittelt.

Mit dem Entwurf hat der IASB ein Modell vorgeschlagen, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

In der Stellungnahme des Fachausschusses wird das Wertminderungsmodell grundsätzlich befürwortet. Vor allem wird der duale Bewertungsansatz, der anfangs eine nur anteilige Erfassung von Verlusterwartungen und erst bei signifikanter Ausfallrisikoerhöhung eine Erfassung von Gesamtverlusterwartungen vorsieht, als wichtiger Eckpfeiler des Modells unterstützt. Somit wird zugleich das in diesem Punkt wesentlich abweichende FASB-Modell als unterlegen erachtet. Das Kriterium der signifikanten Kreditrisikoverschlechterung wird ebenfalls positiv beurteilt.

In einigen Details sieht der Fachausschuss noch Nachbesserungsbedarf; diese Punkte werden jedoch nicht als so kritisch angesehen, dass das IASB-Modell nicht weiterverfolgt werden kann. Der IFRS-Fachausschuss sieht ferner Potenzial für eine Annäherung beider Boards; dies sollte jedoch auf Basis der Grundzüge des IASB-Modells erfolgen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Neue EU-Bilanzrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

01.07.2013

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 29. Juni die Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG ("Abschlussprüferrichtlinie") des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG ("Rechnungslegungsrichtlinien") des Rates veröffentlicht.

Wie in unserer Nachricht vom 13. Juni 2013 berichtet zielte die Reform auf vereinfachte Bilanzierungsvorschriften für kleine Unter­nehmen und Erhöhung der Klar­heit und Ver­gleich­bar­keit von Unter­nehmens­abschlüssen in der Europäischen Union ab.

Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 20. Juli 2015 nachzukommen.

Mit Inkrafttreten der neuen Bilanzrichtlinie werden die 4. und 7. EU-Richtlinie aufgehoben und die Abschlussprüferrichtlinie hinsichtlich des Inhalts des Bestätigungsvermerks geändert.

Der vollständige Text der neuen Rechnungslegungsrichtlinie steht Ihnen in der EUR-Lex-Datenbank zur Verfügung.

Die überarbeitete Fassung der Transparenzrichtlinie, die am gleichen Tag verabschiedet wurde wie die neue Rechnungslegungsrichtlinie, ist noch nicht im EU-Amtsblatt veröffentlicht, aber auf der Seite des Europäischen Parlaments als "angenommener Text" zu finden.

IFRS in Focus-Newsletter zu den Änderungen an IAS 39 in Bezug auf Novationen

01.07.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen IFRS in Focus-Newsletter erarbeitet, in dem die jüngsten Änderungen an den Vorschriften in IAS 39 'Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung' in Bezug auf Novationen beschrieben werden, die der IASB am 27. Juni 2013 herausgegeben hat.

Nach den Änderungen bleiben Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungsbeziehungen designiert, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Sie können sich den englischsprachigen Newsletter hier herunterladen.

Wir hatten Ihnen letzte Woche bereits einen deutschsprachigen IFRS fokussiert-Newsletter zu den Änderungen zur Verfügung gestellt.

FEE-Stellungnahmen zu den Rahmenkonzeptbulletins

01.07.2013

Am 11. April 2013 haben die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien die ersten drei Ausgaben ihrer gemeinsamen Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB herausgegeben. Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat Stellung zu diesen Bulletins genommen.

Die Bulletins zum Rahmenkonzept sollen die Debatte fördern und über europäische Sichtweisen zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB informieren. Es wird erwartet, dass der IASB noch im Juli ein Diskussionspapier zum Rahmenkonzept veröffentlichen wird. Die ersten drei Ausgaben des Bulletins waren den Konzepten Vorsicht, Verlässlichkeit von Finanzinformationen und Unsicherheit gewidmet.

In Bezug auf das Rahmenkonzeptbulletin zu Unsicherheit stimmt FEE der darin geäußerten vorläufigen Schlussfolgerung zu, dass Unsicherheit nicht nur auf die Bewertung beschränkt ist und dass eine wahrscheinlichkeitsbasierte Schwelle in Bezug auf die Ansatzkriterien hinsichtlich Vermögenswerten und Schulden beibehalten werden sollte.

Beim Rahmenkonzeptbulletin zur Verlässlichkeit von Finanzinformationen stimmt FEE zu, dass Verlässlichkeit (einschließlich des Konzepts der Überprüfbarkeit) wieder als grundlegendes Merkmal von Informationen in Abschlüssen eingesetzt werden muss, da FEE der Meinung ist, dass "Verlässlichkeit" ein umfassenderes Konzept darstellt als der Begriff, durch das dieses ersetzt wurde ("getreue Darstellung").

Alle Stellungnahmen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von FEE zur Verfügung:

Abschließender Bericht des japanischen BAC mit Empfehlung breiterer IFRS-Anwendung in Japan jetzt in englischer Übersetzung verfügbar

01.07.2013

Am 20. Juni 2013 hat der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) seinen abschließenden Bericht zur Anwendung der IFRS in Japan heraus. In dem Bericht werden eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, die dazu führen könnten, dass es demnächst vier Sätze von Rechnungslegungsstandards gibt, die von japanischen Standards Unternehmen angewendet werden können. Eine mögliche Auswirkung wäre auch eine stärkere, aber nicht verpflichtende, Anwendung der IFRS oder IFRS-basierter Standards.

Bis jetzt war der Bericht nur in japanischer Sprache verfügbar, nun hat die japanische Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) eine englischsprachige Übersetzung zur Verfügung gestellt.

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