Japanischer BAC fährt mit den Erörterungen zu den IFRS fort

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13.06.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 12. Juni 2013 zusammengekommen, um weiter über die Anwendung der IFRS in Japan zu diskutieren. Obwohl es zuerst geheißen hatte, dass diese Sitzung die letzte und abschließende in dieser Runde der Erörterungen sein sollte, setzte der BAC seine Diskussionen zu weiteren Details der drei spezifischen Initiativen fort, die der weiteren Förderung der Anwendung der IFRS in Japan dienen sollen. Auf dieser Sitzung wurden keine Enscheidungen in Bezug auf den abschließenden Bericht getroffen. Eine weitere Sitzung, die diese Runde der Erörterungen beschließen soll, wurde für den 19. Juni 2013 angesetzt.

Die erste Initiative gilt der Erleichterung der freiwilligen IFRS-Anwendung durch Senkung der Anwendungshürden. Der Vertreter der japanischen Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) stellte eine Zusammenfassung der Sichtweisen vor, die die Mitglieder des BAC zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht hatten, und schlug vor, die Vorschriften zu entschärfen und Unternehmen die Anwendung der IFRS zu gestatten, die erstmals an die Börse gehen oder die kein Tochterunternehmen haben, das ein ausgewiesenes Kapital von 20 Milliarden Yen oder mehr aufweist, wobei einige andere Kriterien wie beispielsweise die Bereitschaft IFRS anzuwenden beibehalten werden sollen.

Die zweite Initiative gilt der Einführung eines vierten Satzes von Rechnungslegungsstandards (neben japanischen Rechnungslegungsstandards, designierten IFRS und US-GAAP), die im Rahmen eines neuen Übernahmeprozesses entwickelt werden sollen. Auf Grundlage der früheren Diskussionen stellte der Vertreter der FSA die folgenden Grundmerkmale vor:

  • Der Übernahmeprozess (in dessen Rahmen es zu partiellen Änderungen der IFRS wie vom IASB herausgegeben kommen kann) wird aus verschiedenen Gründen zusätzlich zum derzeitigen Designierungsprozess, der generell darauf abzielt, die IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Änderungen zu ratifizieren) eingerichtet. Die Anwendung der im Rahmen dieses Prozeses übernommenen Standards wird ebenfalls freiwillig und nicht verpflichtend sein.
  • Der Übernahmeprozess beginnt mit einer ersten Einschätzung durch den japanischen Standardsetzer ASBJ, dem später die Ratifizierung durch die FSA folgt.
  • Drei Kriterien sind bei der Übernahme eines IFRS anzulegen: 1) konzeptionelle Stärke, 2) Belastung in der Praxis, 3) Abstimmung mit anderen Gremien (beispielsweise wenn die Anwendung vor dem Hintergrund bestehender Branchenregulierung zu schwierig oder zu kostenaufwendig ist). Es wurde auch festgehalten, dass Änderungen an den IFRS, falls diese vorgenommen werden, auf ein Ausmaß beschränkt werden sollte, das vernünftigerweise zu rechtfertigen ist.

Einige Mitglieder des BAC nahmen zu bestimmten Aspekten des FSA-Vorschlags Stellung. Dabei ging es beispielsweise um das Wesen der im Rahmen des neuen Prozesses übernommenen Standards (sind diese als Übergangs- oder als permanente Lösung zu verstehen?), die Beziehung zwischen den designierten IFRS und japanischen Rechnungslegungsstandards sowie den Prozess und die Kriterien für die Übernahme. Obwohl einige Mitglieder sich nach wie vor dafür aussprachen, dass der endgültige Stand der verschiedenen Rechnungslegungssätze in Japan angeglichen und in Einklang gebracht werden sollte, wurde starker Widerstand gegen die Vorschläge der FSA nicht länger zum Ausdruck gebracht.

Hinsichtlich der dritten Initiative einer Straffung lokaler Angabevorschriften im separaten Abschluss, die nach japanischen Rechnungslegungsprinzipien erstellt wird, nahm der Vertreter der FSA noch einmal den bereits früher vorgeschlagenen Ansatz auf, bestimmte Angaben, die im Finanzinstrumente- und Börsengesetz vorgeschrieben werden, durch vergleichbare nach dem Unternehmensgesetzbuch zu ersetzen, wo Konzernabschlüsse bereits Informationen auf Konzernebene bereitstellen, mit Ausnahme regulierter Branchen, für die andere Branchenregulatoren konsultiert werden sollten. Des Weiteren verwies er auf einen möglichen Bedarf weiterer Angaben außerhalb des Abschlusses und schlug diese vor, um die Nützlichkeit des Abschlusses zu erhöhen. Im Gegensatz zu früheren Diskussionen schienen die Bedenken der Adressaten etwas nachgelassen zu haben. Andere BAC-Mitglieder äußerten sich noch einmal zu fachlichen Aspekten der Initiative.

Zum Abschlöuss der Sitzung wies der Vorsitzende des BAC darauf hin, dass bei der nächsten Sitzung die Erörterungen darauf abzielen würde, diese Runde der Diskussionen abzuschließen. Dies soll auf Grundlage einer Zusammenfassung erfolgen, die die FSA erarbeiten wird.

Die Unterlagen für die Sitzung stehen auf der FAS-Internetseite zur Verfügung (nur in japanischer Sprache). Die nächste Sitzung ist für den 19. Juni 2013 angesetzt.

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