DRSC-Stellungnahme zu den EU-Vorschlägen in Bezug auf verpflichtende Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen

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14.06.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen HGB- und seinen IFRS-Fachausschuss Stellung zum Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen genommen.

Die Europäische Kommission hatte am 16. April 2013 entsprechende Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen.

das DRSC begrüßt die durch die Kommission gesetzten Ziele, die Unternehmenstransparenz in ökologischen und sozialen Belangen sowie in Bezug auf die Diversitätspolitik zu erhöhen und die Unternehmen zu mehr Verantwortung auf diesen Gebieten zu motivieren. Allerdings spricht sich das DRSC gegen die konkret vorgesehene Umsetzung dieser Ziele aus. Dazu werden in der Stellungnahme folgende Gründe genannt:

 

  • Viele deutsche Unternehmen haben auf die öffentliche Debatte über die unternehmerische Verantwortung reagiert und erfüllen die im vorliegenden Richtlinienvorschlag formulierten Anforderungen bereits auf freiwilliger Basis. Die freiwillige, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Berichterstattung über ökologische, soziale und Governance-Aspekte gibt den Unternehmen die Gelegenheit, sich positiv von anderen Unternehmen abzuheben, die eine solche Berichterstattung nicht vornehmen. [...]
  • Bei einer freiwilligen Berichterstattung können sich die berichtenden Unternehmen auf die Aspekte konzentrieren, die für sie jeweils relevant sind. [...]
  • Schließlich sehen wir das Rechtsinstrument der Rechnungslegungsrichtlinien nicht für das geeignete Mittel an, um die im Richtlinienvorschlag genannten Ziele zu verfolgen. Die Verfolgung ökologischer, sozialer und die Diversität betreffender Ziele ist der Finanzberichterstattung grundsätzlich wesensfremd.

Das DRSC hält außerdem fest, dass bei einem Festhalten an der Einführung einer Rechtspflicht zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen eine derartige Pflicht nur für große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften gelten sollte.

Die vollständige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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