FASB veröffentlicht Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften

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07.06.2013

Der FASB hat eine Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Finanzdienstleistungen — Investmentgesellschaften (Thema 946): Änderungen in am Anwendungsbereich, der Bewertung und den Angabevorschriften' herausgegeben. Mit ASU Nr. 2013-08 werden die anzulegenden Merkmale für die Bestimmung, ob ein börsennotiertes Unternehmen oder nicht börsennotiertes eine Investementgesellschaft ist, klargestellt und Bewertungs- und Angabevorschriften für eine Investmentgesellschaft erlassen.

Die wesentlichen Vorschriften der neuen ASU sind die folgenden:


  1. Änderung des Ansatzes zur Beurteilung von Investmentgesellschaften in Thema 946, Klarstellung der Merkmale einer Investmentgesellschaft und Zurverfügungstellung von umfassenden Leitlinien zur Beurteilung, ob ein Unternehmen eine Investmentgesellschaft ist;
  2. Vorschrift, dass eine Investmentgesellschaft nicht beherrschenden Beteiligungen an anderen Investmentgesellschaften zum beizulegenden Zeitwert und nicht nach der Equity-Methode zu bewerten hat;
  3. Vorschrift folgender zusätzlicher Angaben: (a) die Tatsache, dass das Unternehmen eine Investmentgesellschaft ist und die Leitlinien aus Thema 946 anwendet, (b) Informationen über Veränderungen im Status des Unternehmens als Investmentgesellschaft (wenn Änderungen eingetreten sind) and (c) Informationen über finanzielle Unterstützung, die zur Verfügung gestellt wird oder aufgrund von vertraglichen Vorschriften zu leisten ist, durch eine Investmentgesellschaft an eine ihrer Beteiligungsgesellschaften.

In Bezug auf Konvergenz mit den IFRS ist festzuhalten, dass die Leitlinien in der ASU im Allgemeinen mit den Änderungen zu Investmentgesellschaften, die der IASB im Oktober 2012 herausgegeben hat, im Einklang stehen; allerdings verbleiben Unterschiede in Bezug auf bestimmte Merkmale, den Anwendungsbereich und die Rechnungslegungs- und Berichtsvorschriften. Der FASB äußert sich dazu wie folgt: "Die Leitlinien nach IFRS erfordern, dass ein Unternehmen mindestens ein beherrschtes Beteiligungsunternehmen aufweisen muss, um für die Konsolidierungsausnahme in Bezug auf Investmentgesellschaften zu qualifizieren. Die seit langem bestehenden Vorschriften nach US-GAAP jedoch bieten umfassende Rechnungslegungs- und Berichtsvorschriften für Investmentgesellschaften."

Die ASU tritt für Berichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. Dezember 2013 beginnen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

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