FASB veröffentlicht eigene Vorschläge zur Versicherungsbilanzierung

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27.06.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) zum Thema Versicherungsverträge veröffentlicht. Mit der vorgeschlagenen ASU soll die Finanzberichterstattung über Versicherungsverträge einschließlich der Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten und der zugehörigen Auswirkungen auf die Gesamtergebnisrechnung verbessert werden. Die Vorschläge sind mit denen des IASB nicht vollständig harmonisiert.

Die Kernvorschrift der vorgeschlagenen ASU ist, dass ein Unternehmen seine Versicherungsverträge entweder nach dem Bausteinansatz oder dem Prämienzurechnungsansatz zu bewerten hat. Des Weiteren hat ein Unternehmen die folgenden Informationen im Nettoeinkommen anzugeben:


1. Erlöse aus Versicherungsverträgen:

a. Bausteinansatz — über die Deckungsperiode und die Erfüllungsperiode während die Verpflichtung, Schadensausgleich zu leisten und andere Leistungen zu bringen, erfüllt wird;

b. Prämienzurechnungsansatz — über die Deckungsperiode auf Grundlage der erwarteten zeitlichen Eintretens der erhobenen Ansprüche.

2. Ansprüche und Aufwendungen bei Eintreten und für mit Hilfe des Bausteinansatzes bewerteten Verträgen die Änderungen in den erwarteten Zahlungsströmen.

3. Zinsaufwand unter Verwendung der Abzinsungssätze, die bei erstmaligem Ansatz des Vertrags bestimmt wurden. Diese Zinssätze werden periodisch neu berechnet für Versicherungsverträge mit diskretionären Teilnahmemerkmalen, die die erwarteten Zahlungsströme ändern.

Eine wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Vorschriften unter US-GAAP ist, dass das vorgeschlagene Bilanzierungsmodell auf alle Verträge anzuwenden ist, die der Definition eines Versicherungsvertrags genügen. Bisher war für die Bilanzierung ausschlaggebend, wer den Vertrag anbietet. Unter die jetzt veröffentlichten Vorschläge würden beispielsweise also auch Banken, Garantiegeber und Dienstleister fallen, wenn die von ihnen angebotenen Verträge die entsprechenden Merkmale aufweisen.

Während IASB und FASB während der Erörterungen der letzten zwei Jahre Fortschritte bei der Angleichung ihrer unterschiedlichen Sichtweisen gemacht haben, sind die Entwürfe (der entsprechende Entwurf des IASB wurde am 20. Juni 2013 herausgegeben) eigenständige Vorschläge, und die Modelle der beiden Boards sind nicht vollständig konvergiert. (Die vorgeschlagene ASU enthält eine mehrseitige detaillierte Darstellung der Abweichungen.) Anders als im Entwurf des IASB wird in der vorgeschlagenen ASU außerdem um Stellungnahme zu allen Aspekten des Modells für die Versicherungsbilanzierung gebeten.

Für beide Entwürfe wird um Stellungnahmen bis zum 25. Oktober 2013 gebeten. IASB und FASB wollen sich über die eingegangenen Stellungnahmen austauschen und bei den erneuten Erörterungen wenn möglich weitere Harmonisierung erzielen.

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