IDW-Stellungnahme zu den EU-Vorschlägen in Bezug auf verpflichtende Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen

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14.06.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat gegenüber der EU-Kommission Stellung zur Fortentwicklung der nichtfinanziellen Berichterstattung genommen.

Die Europäische Kommission hatte am 16. April 2013 entsprechende Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen und vorgesehen, nicht finanzielle Belange im Lagebericht zu berücksichtigen. In seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz erläutert das IDW, warum dies nur insoweit sinnvoll sei, als damit Informationen über Sachverhalte vermittelt werden, die sich wesentlich auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens auswirken. Im Sinne der Berichtseffizienz müsse eine Überfrachtung vermieden werden. Eine nicht finanzielle Erklärung als losgelösten Teilbericht hält das IDW nicht für notwendig.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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