Japanischer BAC empfiehlt breitere Anwendung der IFRS in Japan

  • Japan Image

21.06.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 19. Juni 2013 zusammengekommen, um die Erörterungen in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan abzuschließen. Nach der Sitzung, am 20. Juni, gab der BAC seinen abschließenden Bericht heraus, in dem die Erörterungen des BAC zu einem abschließenden Urteil zusammengeführt wurden. In dem Bericht werden eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, die dazu führen könnten, dass es demnächst vier Sätze von Rechnungslegungsstandards gibt, die von japanischen Standards Unternehmen angewendet werden können. Eine mögliche Auswirkung wäre auch eine stärkere, aber nicht verpflichtende, Anwendung der IFRS oder IFRS-basierter Standards.

Der neunseitige Bericht enthält die folgenden drei wesentlichen strategischen Empfehlungen, die der breiteren Anwendung der IFRS in Japan förderlich wären:

  1. Erleichterung der freiwilligen IFRS-Anwendung
    Der BAC ist zu dem Schluss gekommen, dass zwei der drei bestehenden Kriterien für die freiwillige IFRS-Anwendung gestrichen werden sollen. Die gegenwärtigen Bedingungen, dass ein Unternehmen 1) ein börsennotiertes Unternehmen sein muss und dass es 2) sich international finanziert oder international tätig ist, würden gestrichen. Das verbleibende Kriterium ist, dass ein Unternehmen eine Infranstruktur aufgebaut hat, die ermöglicht, dass sachgerechte Konzernabschlüsse nach IFRS erstellt werden können. Diese Initiative wird es Unternehmen, die 1) an die Börse gehen wollen und die 2) keine größeren ausländischen Tochtergesellschaften haben, gestatten, die IFRS anzuwenden. Dadurch kommt es zu einem deutlichen Zuwachs an japanischen Unternehmen, die die IFRS anwenden können.
  2. Einführung 'indossierter IFRS'
    Zusätzlich zur Beibehaltung der freiwilligen Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben in Japan wird empfohlen, einen neuen Übernahmeprozess einzurichten, der zu Änderungen an den IFRS führen könnte. Der Prozess würde vom japanischen Standardsetzer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) durchgeführt. Er würde auf Einzelstandardbasis erfolgen, und es wäre jeweils Zustimmung der japanischen Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) notwendig. Der Prozess wäre unabhängig vom bereits existierenden "Designierungsprozess", in dessen Rahmen die IFRS wie vom IASB herausgegeben für die freiwillige Anwendung der IFRS in Japan übernommen werden. Bei der Übernahme der einzelnen Standards im Rahmen des neuen Prozesses würden zum Schutz des öffentlichen Interesses und der Anleger drei Kriterien angelegt: 1) grundlegende konzeptionelle Überlegungen in Bezug auf die Rechnungslegung, 2) Belastung in der Praxis (Abwägung der Umsetzungskosten gegen den resultierenden Nutzen) und 3) Abstimmung mit anderen Gremien (beispielsweise wenn die Anwendung vor dem Hintergrund bestehender Branchenregulierung zu schwierig oder zu kostenaufwendig ist). In dem Bericht heißt es, dass jegliche Änderungen an den IFRS auf Sachverhalte beschränkt werden sollten, die vor den internationalen Anwendern vernünftigerweise begründet werden können, und dass diese übernommenen Standards nicht verpflichtend anzuwenden sein sollten. Der BAC gibt in seinem Bericht der Erwartung Ausdruck, dass der ASBJ auf Grundlage der oben genannten Kriterien rasch in Bezug auf die Übernahme handeln wird.
  3. Vereinfachung der Angabevorschriften in den separaten Abschlüssen nach japanischen Rechnungslegungsstandards
    Der BAC ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass bestimmte Angaben, die derzeit in nach dem japanischen Finanzinstrumente- und Börsengesetz erstellten separaten Abschlüssen vorgeschrieben werden, vereinfacht werden sollten, indem sie durch vergleichbare nach dem Unternehmensgesetzbuch ersetzt werden. Dies gilt nicht für Unternehmen, die keine Konzernabschlüsse erstellen oder die in regulierten Branchen tätig sind, in denen der Branchenregulierer zu konsultieren ist. In dem Bericht wird auch festgehalten, dass verbesserte oder zusätzliche Angaben in Erwägung gezogen werden müssen, um Bedenken entgegenzutreten, dass der Umfang an Angaben in separaten Abschlüssen abnimmt.

Zusätzlich zu den drei oben genannten Initiativen geht der Bericht auch kurz auf die folgenden Aspekte im Zusammenhang mit den IFRS ein:

  1. Einführung eines neuen Börsenindex
    Es wird erwartet, dass Börsen die Anwendung der IFRS als ein Auswahlkriterium für die Zusammensetzung eines neuen Börsenindex in Erwägung ziehen werden.
  2. Verpflichtende Anwendung der IFRS
    In dem Bericht wird festgehalten, dass jetzt nicht der rechte Zeitpunkt sei, über die verpflichtende Anwendung der IFRS in Japan zu entscheiden. Die Erörterungen unter den Anwendern werden auf Grundlage der Ergebnisse der im Bericht empfohlenen Initiativen und der Ausweitung der freiwilligen IFRS-Anwendung in Japan fortgesetzt, wobei auch das internationale Umfeld wie beispielsweise die Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und die Standardentwicklung beim IASB berücksichtigt werden.

Die Veröffentlichung des Berichts wird als Abschluss dieser Reihe von Erörterungen über die Anwendung der IFRS in Japan auf Ebene des BAC angesehen. Es wird erwartet, dass andere relevante Parteien wie die FSA und der ASBJ auf diesen Bericht reagieren und Änderungen an Regulierungen und Gesetzen zu gegebener Zeit vorschlagen werden.

Nachdem die im Bericht empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden, werden japanische Unternehmen in der Lage sein, vorbehaltlich bestimmter Kriterien einen von vier Sätzen von Standards auszuwählen, um ihre Konzernabschlüsse zu erstellen:

  1. IFRS wie vom IASB herausgegeben,
  2. für Japan übernommene IFRS,
  3. japanische Rechnungslegungsstandards oder
  4. US-GAAP.

Weiterführende Informationen:

Unsere Kollegen vom japanischen IFRS Centre of Excellence haben einen Webcast über den abschließenden Bericht. Der japanischsprachige Webcast dauert 15 Minuten und steht bis Ende Januar 2014 zur Verfügung. Sie können ihn sich direkt von der Internetseite von Deloitte Japan herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.