Themenvorschläge an den HGB-Fachausschuss des DRSC

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11.06.2013

Der HGB-Fachausschuss des DRSC lädt die fachlich interessierte Öffentlichkeit zur Einreichung von Themenvorschlägen ein.

Solche Themenvorschläge können zweierlei Charakter haben:

  • Bitte um Erarbeitung von Verlautbarungen in der Form von
    • Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) oder
    • DRSC Anwendungshinweisen (HGB)
  • Bitte um für erforderlich gehaltene Ergänzungen bereits veröffentlichter Verlautbarungen

Der Fachausschuss betont, das beide Arten von Themenvorschlägen jederzeit willkommen und ausdrücklich erwünscht sind.

Anhand festgelegter Kriterien wird der Fachausschuss zunächst vorläufig über die Aufnahme der Themenvorschläge in sein Arbeitsprogramm entscheiden.

Für die Themenvorschläge wurden die folgenden Kriterien definiert:

  • das Thema ist in der Praxis für eine Vielzahl der nach HGB bilanzierenden Konzerne bedeutsam,
  • Unterschiede in den Bilanzierungspraktiken bzw. den Rechtsauslegungen sind feststellbar oder im Falle von neu auftretenden Bilanzierungsfragen absehbar und lassen eine Verlautbarung erforderlich erscheinen,
  • die Erwartung einer Vereinheitlichung der Bilanzierungspraxis und damit einer Verbesserung der HGB-Konzernbilanzierung aufgrund einer Verlautbarung durch den HGB-Fachausschuss ist berechtigt,
  • das Thema bzw. die Fragestellung ist ausreichend klar und detailliert beschrieben – falls zutreffend mit Darstellung alternativer Lösungsansätze.

Im Falle eines DRS muss es sich darüber hinaus um einen Themenbereich handeln, der den Grundsätzen über die Konzernrechnungslegung zuzurechnen ist.

Der HGB-Fachausschuss hat eine förmliche Einladung zur Einreichung von
Themenvorschlägen beim IFRS-Fachausschuss
veröffentlicht, die Sie direkt auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

Zugehörige Themen

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