DRSC nimmt Stellung zu zwei weiteren IASB-Entwürfen
19.03.2013
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwürfen ED/2012/5 und ED/2012/7 genommen.
IASB-Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden
Der IFRS-Fachausschuss ist der Meinung, dass die erste im Entwurf gestellte Frage (ob zugestimmt wird, dass erlösbasierte Abschreibungsmethoden nicht verwendet werden können, um die Vorschriften von IAS 16 und IAS 38 zu erfüllen) nicht beantwortet werden kann, ohne den Begriff des 'wirtschaftlichen Nutzens', der einem Vermögenswert eigen ist, klarzustellen. Insbesondere müsse zwischen den aus dem Vermögenswert hervorgehenden physischen Erzeugnissen und den Erlösen unterschieden werden, die aus der Nutzung des Vermögenswerts entstehen.
IASB-Entwurf ED/2012/7 Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit
Der IFRS-Fachausschuss stimmt den Vorschlägen im Entwurf zu.