Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9
29.03.2013
Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf ED/2014/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9' an den IASB übermittelt. Während wir die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderungen unterstützen, glauben wir dennoch, dass die Leitlinien einfacher und klarer gestaltet werden könnten. Auch rufen wir IASB und FASB auf, jedwede verbleibenden Unterschiede in ihren jeweiligen Modellen zur Klassifizierung und Bewertung so weit wie möglich anzugleichen.
In der Stellungnahme zum Entwurf vom November 2012 sind die folgenden Aussagen enthalten:
Wir unterstützen die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderungen und die Einführung eines dritten Geschäftsmodells, da es das Spektrum an Geschäftsmodellen, die in der Realität bestehen, besser einfängt. Wir glauben aber, dass das dritte Geschäftsmodell besser als Restkategorie für Vermögenswerte definiert würde, die die Bedingungen nicht erfüllen, die an die Erwägung als Halten zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme oder Halten zwecks Verkauf gestellt werden. Dieses sollte die Erstellung einfacherer, klarer Anwendungsleitlinien ermöglichen. Auch rufen wir IASB und FASB auf, jedwede Unterschiede in ihren jeweiligen Modellen zur Klassifizierung und Bewertung, die derzeit auf diesem Gebiet in ihren Anwendungsleitlinien bestehen, so weit wie möglich zu eliminieren, da dies die internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen verbessern würde.
Ferner werden in der Stellungnahme folgende Punkte aufgebracht:
- Die Einführung eines Benchmarktests führt zu einer weiteren Komplexitätsstufe beim Zahlungsstromkriterium.
- Die Vorschläge behandeln nicht die Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Volkswirtschaften, in denen Zinssätze nicht durch die Kräfte von Angebot und Nachfrage gesetzt werden, sondern durch die Reguierung oder ihr gleichgestellte Behörden.
- Wir fordern den IASB auf, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 angesichts der Verzögerungen bei der Fertigstellung von IFRS 9 einer erneuten Betrachtung zu unterziehen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier einsehen.