EFRAG schlägt Wahlrecht beim Macro Hedge Accounting vor

  • EFRAG Image

23.03.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme eingereicht, die die Ergebnisse ihrer Analyse der Auswirkungen der Folgeänderungen, die sich aus dem Arbeitsentwurf des Kapitels von IFRS 9 zur Sicherungsbilanzierung ergeben, auf die bestehenden Macro-Sicherungsbilanzierungsbeziehungen unter IAS 39 beinhaltet. Der Arbeitsentwurf war vom IASB im September 2012 zwecks Kenntnisnahme veröffentlicht worden. EFRAG schlägt ein Wahlrecht vor, das darin besteht, entweder die Vorschriften aus IAS 39 oder diejenigen aus IFRS 9 zu befolgen.

Im September 2012 hatte EFRAG gemeinsam mit den vier großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) Feldversuche zum IASB-Arbeitsentwurf zur Sicherungsbilanzierung angestoßen und deren Ergebnisse dem IASB im Januar 2013 mitgeteilt. Gleichzeitig hat EFRAG angekündigt, eine weitere Konsultation unter europäischen Anwendern in Bezug auf das Macro Hedge Accounting durchzuführen; diese wurde durch die Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs kurze Zeit später angestoßen. EFRAG hat jetzt dem IASB die Ergebnisse dieser zweiten Konsultation mitgeteilt.

Die Rückmeldungen der Anwender in Bezug auf diese zusätzliche Konsultation haben zu den folgenden Ergebnissen geführt:

  • Es herscht weiter bedeutende Unsicherheit, ob die nach IAS 39 mögliche Portfoliosicherungsbilanzierungspraxis nach den Vorschriften des Arbeitsentwurfs weiterhin möglich sein wird.
  • Es bestehen deutlich Risiken, dass Unternehmen ihre nach IAS 39 durchgeführte Sicherungsbilanzierungspraxis zweimal ändern müssen werden.
  • Der Ausdruck 'Macro Hedging' müsste im Rahmen der Entwicklung des Diskussionspapiers zum Macro Hedging definiert werden.
  • Die Teilnehmer des Feldversuchs bestätigten, dass mit dem Arbeitsentwurf wichtige Veressererungen in die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung eingeführt werden würden.

EFRAG hat verschiedene Ansätze erwogen, die zum Teil auch von den Anwendern vorgeschlagen wurden, wie die oben genannten Sachverhalte am besten adressiert werden können, und ist zu dem Schluss gekommen, dass dieeinfachste und praktikabelste Möglichkeit der Sicherstellung, dass nach IAS 39 bestehende und mögliche Portfoliosicherungspraxis vom Arbeitsentwurf nicht berührt wird, darin besteht, Unternehmen einfach das Wahlrecht einzuräumen entweder die Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 für alle ihre Sicherungsbeziehungen fortzuführen, bis sie sich entweder entscheiden, IFRS 9 unwiderruflich zu übernehmen, oder das Projekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist, oder unwiderruflich die Vorschriften des Arbeitsentwurfs (einschließlich der Ausnahme in Bezug auf Protfolios-Fair-Value-Hedges von Zinsrisiken in Pragraf 6.1.3) zu übernehmen.

Sie können sich die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.