Übernahme der Änderungen aus den jährlichen Verbesserungen 2009-2011 in europäisches Recht

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28.03.2013

Die Europäische Union hat die endgültigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2009-2011), die der IASB am 17. Mai 2012 herausgegeben hat, in europäisches Recht übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 28. März 2013 die Verordnung (EG) Nr. 301/2013 vom 27. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34, die sich aus dem Zyklus der jährlichen Verbesserungen 2009-2011 ergeben haben in europäisches Recht übernommen.

Der IASB hatte diese Änderungen im Mai 2012 herausgegeben. Sie betreffen die Zulassung der wiederholten Anwendung von IFRS 1, Fremdkapitalkosten in Bezug auf qualifizierende Vermögenswerte, bei denen der Aktivierungszeitpunkt vor dem Übergang auf IFRS liegt, die Klarstellung der Vorschriften für Vergleichsinformationen, die Klassifizierung von Wartungsgeräten, die Klarstellung, dass die Bilanzierung der Ertragsteuerwirkung von Ausschüttungen an den Inhaber eines Eigenkapitalinstruments in Übereinstimmung mit IAS 12 Ertragsteuern erfolgen muss, und die Klarstellung der Zwischenberichterstattung von Segmentangaben für das Gesamtvermögen zur Verbesserung des Einklangs mit den Vorschriften in IFRS 8 Geschäftssegmente.

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