Übernahme der Änderungen an IFRS 1 in europäisches Recht

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05.03.2013

Die Europäische Union hat die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Darlehen der öffentlichen Hand zu Zinssätzen, die nicht den marktüblichen Zinssätzen entsprechen, die der IASB am 13. März 2012 herausgegeben hat, in europäisches Recht übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 5. März 2013 die Verordnung (EG) Nr. 183/2013 vom 4. März 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 13. März 2012 herausgegeben hat.

Die Änderungen gewähren Erstanwendern der IFRS eine Ausnahme von der vollen retrospektiven Anwendung der IFRS, die auch bestehenden IFRS-Anwendern gewährt wurde.

Die Änderungen an IFRS 1 sind spätestens für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

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