FASB verlängert Kommentierungfrist für sein Wertminderungsmodell für alle finanziellen Vermögenswerte

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29.03.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die Kommentierungsfrist zu seinen Vorschlägen verlängert, mit denen die Finanzberichterstattung über erwartete Kreditverluste in Bezug auf Kredite und andere finanzielle Vermögenswerte von Banken, Finanzinstituten und anderen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen verbessert werden soll. Die Kommentierungsfrist endet jetzt am 31. Mai 2013.

Der FASB hat am 20. Dezember 2012 einen Vorschlag für eine Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit dem Titel 'Finanzinstrumente — Bonitätsverluste' herausgegeben. Mit der vorgeschlagenen ASU würde das Modell der gegenwärtig erwarteten Bonitätsverluste (Current Expected Credit Losses, CECL) für die Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte eingeführt. Mit dem vorgeschlagenen CECL-Modell soll eine zeitnähere Erfassung von Bonitätsverlusten vorgeschrieben werden, wobei gleichzeitig mehr Transparenz über das Bonitätsrisiko gegeben werden soll. Das Modell ersetzt mehrere, nach US-GAAP bestehende Wertminderungsmodelle, die grundsätzlich vorsehen, dass ein Verlust eingetreten sein muss, bevor er bilanziell abgebildet werden darf.

Am 7. März 2013 hat der IASB dann seinen lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten vorgelegt. In dem Entwurf schlägt er ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

Der bedeutendste Unterschied zwischen dem IASB-Modell und jenem des FASB besteht darin, dass der FASB eine einheitliche Bemessung der Risikovorsorge für alle Finanzinstrumente zum Zeitpunkt ihres Zugangs vorsieht; die Bemessung soll dabei in Höhe des Barwerts der über die verbleibende Restlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle erfolgen. Dieser Betrag muss zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes eines Finanzinstruments gebucht werden.

Anwender hatten immer wieder darum gebeten, dass der FASB seine Kommentierungsfrist verlängern solle, um mehr Zeit zu gewähren, die Vorschläge des FASB mit denen des IASB zu vergleichen, da die knapp zweimonatige Überschneidung (die Frist des FASB endete ursprünglich am 30. April 2013) nicht ausreiche. Anfang der Woche hat der FASB bereits ein Papier mit häufig gestellten Fragen zu seinem Wertminderungsmodell veröffentlicht, um den Anwendern zu helfen, die Vorschläge des FASB zu verstehen. Darin wird auch an verschiedenen Stellen auf Ähnlickeiten und Abweichungen zwischen dem IASB- und dem FASB-Modell eingegangen.

Die folgenden englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

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