Zusammenfassung der Sitzung von SMEIG

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22.03.2013

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat am 4. und 5. Februar 2013 getagt, um mögliche Änderungen am IFRS für KMU als Ergebnis der Rückmeldungen zur Bitte um Informationen vom Juni 2012 zu erörtern. Ein Bericht dieser Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

In dem Bericht werden die Diskussionen von SMEIG und die daraus resultierenden Empfehlungen in Bezug auf die Sachverhalte zusammengefasst, die sich als Ergebnis der Bitte um Einreichung von Informationen ergeben haben, die am 26. Juni 2012 herausgegeben worden war. Die Empfehlugen von SMEIG sind während der Märzsitzung des IASB erörtert worden.

Zu den behandelten Punkten gehörten unter anderem:

  • Ausweitung der Anwendung des IFRS für KMU. SMEIG sprach sich dafür aus, die Anwendung des IFRS für KMU den Bestimmungungen der zuständigen Behörden zu überlassen. Dies gilt sowohl für Sonderfälle börsennotierte Unternehmen als auch Finanzinstitute. Allerdings drängt SMEIG darauf, klarzustellen, dass der IFRS für KMU nicht für diese Zwecke entwickelt wurde.
  • Aktualisierung des IFRS für KMU. Werden neue IFRS herausgegeben oder alte IFRS geändert, sollten diese Änderungen nicht automatisch im IFRS für KMU widergespiegelt werden. Änderungen sollten in erster Linie von den Bedürfnissen der KMU getrieben werden. Werden Änderungen der vollen IFRS für KMU von Belang gehalten, sollten diese nicht integriert werden, bis Erfahrungen mit der Anwendung vorliegen und eine Überprüfung nach der Einführung stattgefunden hat, es sei denn, es handelt sich ein bekanntes Problem von KMU.
  • Beibehaltung der Fragen und Antworten. SMEIG sprach sich dafür aus, den Prozess der Fragen und Antworten beizubehalten, wobei diese bei umfassenden Überprüfungen soweit wie möglich in den IFRS für KMU integriert werden sollten. Außerdem sollen als Möglichkeiten der besseren Identifizierung von Problemen oder Fragestellungen der Kontakt zu den nationalen Standardsetzern ausgebaut und die Möglichkeit eingerichtet werden, Sachverhalte über die Internetseite des IASB einzureichen.

SMEIG hat sich auch mit vielen konkreten Bilanzierungsfragen beschäftigt. Die einzelnen Themen finden Sie im englischsprachigen Bericht auf der Internetseite des IASB.

Zugehörige Themen

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