FEE äußert sich zu den begrenzten Änderungen an IFRS 9 und zur Equity-Bilanzierung

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22.03.2013

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat zwei Stellungnahmen zur Verfügung gestellt, in der er sich mit den jüngst veröffentlichten Entwürfen des IASB zu begrenzten Änderungen an IFRS 9 und bei der Equity-Bilanzierung auseinandersetzt. Die Stellungnahmen sind Antworten an die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Stellungnahmeentwürfen. FEE ist konzeptionell nicht überzeugt von der Einführung einer neuen Bewertungskategorie in IFRS 9 und lehnt die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 ab.

Die Mitglieder des EFRAG-Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) hatten sich im Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf den Kernpunkt der IASB-Vorschläge, eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' ('fair value through other comprehensive income', FV-OCI) für bestimmte finanzielle Vermögenswerte einzuführen, die verpflichtend anzuwenden wäre, nicht auf eine gemeinsamen Position einigen. FEE schlägt sich auf die Seite derjenigen, die die Einführung der neuen Bewertungskategorie nicht für zielführend halten. In der Stellungnahme heißt es:

 

Aus konzeptioneller Perspektive ziehen wir die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert aus den folgenden Gründen vor:
  • Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis hat keine allgemein akzeptierte konzeptionelle Grundlage, und es gibt keine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf Recycling in den IFRS.
  • Der IASB sagt in in Paragraf 21 der Grundlage für Schlussfolgerungen, dass bei manchen finanziellen Vermögenswerten die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis ihre Ertragskraft besser widerspiegeln würde als fortgeführte Anschaffungskosten oder erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Allerdings gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eine Definition noch ein Prinzip für die Bemessung und Darstellung von Ertragskraft in den IFRS. Insbesondere in Bezug auf Ertragskraft ist die Bedeutung des sonstigen Gesamtergebnisses besonder unklar.

FEE drückt dennoch allgemeine Unterstützung für die Vorschläge des IASB aus, weil sie in Bezug auf die Adressierung von Bilanzierungs- und Bewertungsanomalien einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, auch wenn sie die Bedenken nicht vollständig ausräumen.

Mit den konzeptionellen Zweifeln an Einführung der neuen Bewertungskategorie steht FEE nicht allein. In den bisher auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehenden Stellungnahmen zum Entwurf wird in etwa der Hälfte die Sinnhaftigkeit des Vorschlags hinterfragt, beispielsweise vom neuseeländischen und vom israelischen Standardsetzer und vom schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer. Die einzelnen Stellungnahmen können Sie sich hier von der Internetseite des IASB herunterladen. Die Stellungnahme von FEE, die nicht direkt an den IASB gerichtet ist, finden Sie auf der FEE-Internetseite.

FEE hat außerdem eine Antwort auf den EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2012/3 Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens öffentlich verfügbar gemacht. Auch in diesem Fall hatte EFRAG alternative Sichtweisen dargestellt und um explizite Rückmeldung dazu gebeten, welche Sichtweise vertreten werden sollte. Die FEE-Mitglieder konnten sich ebenfalls nicht auf eine Sichtweise festlegen, was FEE zu der Aussage kommen lässt, dass dies "hervorhebt, dass die gegenwärtigen Vorschläge noch nicht ausreichend entwickelt sind, um Änderungen an IAS 28 zu rechtfertigen". FEE unterstützt die Vorschläge des IASB deshalb nicht und kommt zu dem Schluss:

 

Wir glauben, dass der gegenwärtige Entwurf Probleme im Zusammenhang mit der Equity-Methode eher illustriert als adäquat adressiert. Der Board sollte konzeptionelle Lösungen für die bestehenden Schwierigkeiten bei der Anwendung der Equity-Bilanzierung umfassender erwägen, bevor er zu einer endgültigen Schlussfolgerung kommt.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

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