Großbritannien ersetzt nationale Rechnungslegungstandards mit einem auf dem IFRS für KMU basierenden Standard

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14.03.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat den Rechnungslegungsstandard (Financial Reporting Standard, FRS) 102 'Der im Vereinigten Königreich und der Republik Irland anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard' herausgegeben, mit dem die gegenwärtig in Großbritannien geltenden Rechnungslegungsstandards ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, ersetzt werden.

FRS 102 ist aus dem IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen des IASB, der eine vereinfachte Version der vollen IFRS darstellt, abgeleitet, aber enthält vom FRC vorgenommene Änderungen, von denen eine der beträchtlichen Ausweitung des Anwendungsbereichs gegenüber dem IFRS für KMU gilt. Damit wurde erreicht, das jedes Unternehmen, das nicht die vollen IFRS anwenden muss, FRS 102 anwenden kann.

FRS 102 folgt FRS 100 Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung und FRS 101 Rahmenkonzept reduzierter Angaben, die im November 2012 veröffentlicht wurden, und vervollständigt damit das Paket zur Ersetzung der gegenwärtigen britischen Rechnungslegungsvorschriften, dessen wichtigster Bestandteil er ist. Im Laufe der Zeit soll noch ein eigener Standard für Versicherer veröffentlicht werden, und Änderungen am Abschnitt zu Finanzinstrumenten werden ebenfalls noch erwartet.

Obwohl alle Abschlüsse in Großbritannien freiwillig nach den vollen IFRS erstellt werden dürfen, wenn die gegenwärtigen Rechnungslegungsvorschriften ersetzt werden, geht man davon aus, dass die relative Kürze von FRS 102, der weniger als 250 Seiten dick ist, viele anziehen wird. Unabhängig davon, ob die voellen IFRS oder FRS 102 gewählt wird, kann die Einführung detaillierterer Vorschriften im Hinblick auf Finanzinstrumente für einige Berichterstatter zur Herausforderung werden.

Die wesentlichen Änderungen, die mit FRS 102 in die britische Rechnungslegung eingeführt werden, sind die folgenden:

  • Derivate können nicht länger von der Bilanz gehalten werden und werden erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert bewertet. Den Erstellern, die bereits FRS 26 (mit dem die Vorschriften aus IAS 39 übernommen wurden) anwenden, werden die Vorschriften vertraut sein.
  • Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte haben keine unbegrenzte Nutzungsdauer mehr und müssen abgeschrieben werden. In Abwesenheit verlässlicher Schätzungen ist von einer maximalen Nutzungsdauer von fünf Jahren auszugehen - das ist wesentlich kürzer als die bisher möglichen 20 Jahre.
  • Die Ausnahme für Pläne mehrerer Arbeitgeber, nach der gestattet war, leistungsorientierte Pläne als beitragsorientierte Pläne zu bilanzieren, wird Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung nicht mehr zur Verfügung stehen.

FRS 102 tritt verpflichtend für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist ab Berichtsperioden gestattet, die am oder nach dem 31. Dezember 2012 enden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Intenetseite des FRC:

Weitere Informationen finden Sie auch auch der eigens eingerichteten Internetseite von Deloitte Großbritannien: Die Zukunft der britischen Berichterstattung. Außerdem haben unsere Kollegen die erste Ausgabe ihres neuen Need to know-Newsletters FRS 102 gewidmet.

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