IDW veröffentlicht Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnunglegung und eine Stellungnahme gegenüber dem IAASB zu ISA 720

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22.03.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden und eine Stellungnahme gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Entwurf eines überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) zur Verantwortung des Prüfers in Bezug auf zusätzliche Informationen zur Verfügung.

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW hat die IDW Stellungnahme des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses 1/1996: Zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Gebäuden (IDW St/WFA 1/1996) überarbeitet und die geänderte Fassung als Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1) verabschiedet. Der Entwurf ist auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2013 erbeten.

Ferner hat das IDW Stellung gegenüber dem IAASB zu dessen Entwurf von ISA 720 genommen, in dem es um die Verantwortung des Prüfers in Bezug auf "zusätzliche Informationen" geht, die in Dokumenten enthalten sind, die den Jahresabschluss eines Unternehmens beinhalten oder begleiten. Das IDW äußert Bedenken. Wenn eine Prüfung von "sonstigen Informationen" allgemein gewünscht werde, müsse diese von den Regierungen oder den Auftraggebern gefordert werden. Es sei nicht Aufgabe des IAASB, dies als Teil der Abschlussprüfung - ob ausdrücklich oder durch die Auslegung der Anforderungen in den Anwendungshinweisen - vorzuschreiben. Die englischsprachige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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