Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13

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25.03.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13' (IDW ERS HFA 47) zur Verfügung.

IDW ERS HFA 47 befasst sich mit Zweifelsfragen bei der Auslegung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. IFRS 13 regelt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erstmals standardübergreifend. Er enthält neben einer einheitlichen Definition und einheitlichen Bewertungsvorschriften und Angaben auch weiterführende Anwendungsleitlinien.

Der vom Hauptfachausschuss (HFA) am 13. März 2013 verabschiedete Verlautbarungsentwurf widmet sich u.a. der Bestimmung des Haupt- bzw. vorteilhaftesten Markts, der Anwendung des neuen Konzepts des höchsten und besten Nutzens, der Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren sowie der Kategorisierung von Bewertungsobjekten entsprechend der Fair-Value-Hierarchie. Darüber hinaus werden in einem gesonderten Abschnitt Besonderheiten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten näher erläutert.

IDW ERS HFA 47 wird in Heft 4/2013 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 2/2013 veröffentlicht werden. Er steht bereits jetzt auf der Internesteite des IDW zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 30. August 2013 erbeten.

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