IDW-Stellungnahme zu den begrenzten Änderungen an IFRS 9
28.03.2013
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2012/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9' zur Verfügung. Das IDW zeigt sich nit überzeugt von den vorgeschlagenen Änderungen.
Das IDW lehnt die im Entwurf vorgeschlagene Einführung eines dritten Geschäftsmodells ("Halten und Verkauf") und die damit verbundene verpflichtende Bewertung von bestimmten finanziellen Vermögenswerten zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis ab. Zum einen widerspreche der Vorschlag der ursprünglich vom IASB geplanten Komplexitätsreduktion im Vergleich zu IAS 39. Zum anderen sei eine eindeutige Abgrenzung des neuen Geschäftsmodells nicht möglich.
Allerdings würde der vollständige Verzicht auf eine Bewertungskategorie unter Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses insbesondere bei Versicherungsunternehmen zu einer Rechnungslegungsanomalie beziehungsweise zu einer Ergebnisvolatilität führen, die im Widerspruch zum Geschäftsmodell dieser Unternehmen stünde. Daher schlägt das IDW alternativ die Einführung eines Bewertungswahlrechts ergänzend zu den beiden Bewertungskategorien "fortgeführte Anschaffungskosten" und "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" von IFRS 9 vor.