IASB veröffentlicht Bitte um Übermittlung von Informationen zu Preisregulierungen

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28.03.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) herausgegeben, in welcher er die Adressaten in Form eines groben Überblicks um Benennung von Preisregulierungsregimen bittet, die während der Ausarbeitung eines Diskussionspapier in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten.

Das Projekt zur Preisregulierung war vom IASB ursprünglich im Dezember 2008 in das Arbeitsprogramm aufgenommen worden. Am 22. Juli 2009 war dazu ein Standentwurf veröffentlicht worden. In den eingegangen Stellungnahmen wurden unterschiedliche Ansichten geäußert. Da kein Konsens erzielt werden konnte, wurde die Arbeiten am Projekt im September 2010 eingestellt.

Infolge der Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 hat der IASB das Projekt neu gestartet. Die RfI ist einer der ersten Schritte, den der IASB dazu unternimmt. Die daraus erzielten Ergebnisse werden neben anderweitigen Nachforschungen in die Ausarbeitung des Diskussionspapiers Eingang finden. Das Ziel des Diskussionspapiers besteht darin, "festzustellen, welche Informationen über die Folgen einer Preisregulierung für Nutzer von IFRS-Abschlüssen den größten Nutzen bieten und ob der IASB spezielle Leitlinien für die Bilanzierung dieser Folgen entwickeln sollte."

 

Zusammenfassung der in der Bitte um Übermittlung von Informationen gestellten Fragen
Frage 1 — Welche Arten von Gütern oder Dienstleistungen unterliegen der Preisregulierung, die für die Erwägung im Diskussionspapier beschrieben werden?
Frage 2 — Was ist die Zielsetzung der Preisregulierung, und wie beeinflusst sie die Wechselwirkung von regulierender Stelle, reguliertem Unternehmen und Kunde?
Frage 3 — Welche Art Rechte oder Pflichtungen entstehen aus der Regulierung?
Frage 4 — Im Hinblick auf die in Beantwortung von Frage 3 genannten Rechte oder Pflichten: Wie setzt das preisregulierte Unternehmen seine Rechte durch, oder wie setzt die regulierende Stelle die Begleichung der Verpflichtungen des preisregulierten Unternehmens durch?
Frage 5 — Wie wird bei der Preisregulierung eine Einbringung resp. Umkehrung unter- bzw. übereinbringlicher zulässiger Kosten sichergestellt (d.h. abweichende Beträge, soweit einschlägig)? Stelle diese Mechanismen sicher, dass die Einbringung resp. Umkehrung dieser Beträge innerhalb des gesteckten zeitlichen Rahmen erfolgt?

Die Stellungnahmefrist läuft am 30. Mai 2013 ab.

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