Eurostat-Bericht zur Konsultation zur Eignung der IPSAS für die EU-Mitgliedstaaten

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07.03.2013

Das Europäische Kommission hat einen Bericht herausgegeben, in dem die Eignung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Anwendung durch die Mitgliedstaaten der EU beurteilt wird. Die Schlussfolgerung des Berichts lautet: "Einerseits ist es wohl eindeutig, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können. Andererseits stellen die IPSAS unstreitig einen Bezugsrahmen für eine mögliche harmonisierte Rechnungsführung des öffentlichen Sektors in der EU dar.”

Dem Bericht liegen Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation zur Eignung der IPSAS für eine Anwendung in der EU zugrunde. Zwei wesentliche Schlussfolgerungen haben sich ergeben: (1) Es scheint, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht leicht in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden können, und (2) die IPSAS stellen ein angemessenes Rahmenkonzept für die künftige Entwicklung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) dar.

In dem Bericht werden die Schritte beschrieben, die bei der Entwicklung der EPSAS unternommen werden müssen. Dazu gehört auch die Einrichtung von Verwaltungsstrukturen, mit deren Hilfe das Rahmenkonzepot für die Anwendung und die Zielsetzung einer gemeinsamen Rechnungslegung im öffentlichen Sektor in Europa klargestellt werden müssten. In dem Bericht wird auch auf die Beziehung der EPSAS und anderen Rahmenkonzepten eingegangen:

Dennoch sollte die EPSAS-Verantwortlichen enge Kontakte zum IPSAS-Board aufbauen und unterhalten, um einschlägige Entwicklungen in ihrer Agenda und ihren Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen, aber auch, weil in einigen Fällen ein Abweichen der EPSAS von den IPSAS erforderlich sein kann. Unnötige Abweichungen zwischen den EPSAS und den IPSAS sollten unbedingt vermieden werden. Gleiches gilt für Abweichungen zwischen den EPSAS und den IFRS, da einige Einrichtungen unter staatlicher Kontrolle möglicherweise bereits heute zur Rechnungslegung nach den IFRS oder nach den nationalen handelsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind.

Die Entwicklung der EPSAS wird weiter auf einer Konferenz in Brüssel am 29. und 30. Mai 2013 erörtert werden.

Weiterführende Informationen auf der Eurostat-Internetseite (soweit verfügbar in deutscher Sprache):

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