März

Entwurf zur Überarbeitung der Interpretationen und Anwendungshinweise des DRSC zu den IFRS

27.03.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat diverse Rechnungslegungsinterpretationen und Anwendungshinweise überarbeitet und stellt diese Änderungen öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung. In den meisten Fällen handelt es sich um redaktionelle Änderungen, RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02) 'Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise' wurde allerdings auch inhaltlich überarbeitet und soll als DRSC Anwendungshinweis 3 (IFRS) 'Ausgewählte IFRS-Bilanzierungsfragen unter besonderer Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher und unternehmensindividueller Krisensituationen' neu herausgegeben werden.

Die vom DRSC erarbeiteten Interpretationen und Anwendungshinweise zu den internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinn des § 315a Abs. 1 HGB bedürfen einer regelmäßigen Überarbeitung, um deren Aktualität und Anwendbarkeit zu gewährleisten.

Aktueller Überarbeitungsbedarf ergibt sich insbesondere aufgrund von geänderten bzw. neu erarbeiteten IFRS, neu erarbeiteten Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS), novellierten Gesetzen und überarbeiteten Richtlinien bzw. Verordnungen der EU.

Auf dieser Grundlage hat der IFRS-Fachausschuss des DRSC beschlossen, die bestehenden Verlautbarungen zu überarbeiten und veröffentlicht den Entwurf zu Änderungen an den Verlautbarungen des RIC bzw. des DRSC bezüglich der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinn des § 315a Abs. 1 HGB.

Neben der erwähnten Überarbeitung von RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/02), die vor allem den Gliederungspunkt zu Restrukturierungsmaßnahmen betreffen, sind auch rein redaktionelle Anpassungender folgenden Verlautbarungen enthalten:

  • RIC 1 Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 'Darstellung des Abschlusses'
  • RIC 2 Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
  • RIC 3 Auslegungsfragen zu den Amendments to IAS 32 'Financial Instruments: Presentation' and IAS 1 'Presentation of Financial Statements' – Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation
  • RIC Anwendungshinweis IFRS (2009/01) Bilanzierung von Ausgaben zur Registrierung nach der EU-Chemikalienverordnung REACH
  • DRSC Anwendungshinweis 1 (IFRS) Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS
Das DRSC stellt die Änderungen in einem Überarbeitungsformat zur Verfügung: Die textlichen Änderungen sind im Fall von vorgeschlagenen Streichungen als durchgestrichener Text, die Ergänzungen als unterstrichener Text markiert. Alle Änderungen sind farblich hervorgehoben.

Alle interessierten Personen und Organisationen sind zur Stellungnahme bis zum 24. Mai 2013 aufgefordert. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht, sofern dies nicht ausdrücklich abgelehnt wird (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de).

IIRC veröffentlicht weiteres Hintergrundpapier zum Geschäftsmodell

27.03.2013

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat auf seiner Internetseite ein weiteres 'Hintergrundpapier' im Vorfeld der Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs des IIRC-Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung herausgegeben, das Mitte April 2013 erwartet wird. In diesem neuesten Hintergrundpapier wird das Konzept des Geschäftsmodells erörtert; es ergänzt die Papiere zu Kapitalien und Wesentlichkeit, die Mitte dieses Monats veröffentlicht wurden.

Wie auch die früheren Papiere wurde dieses Hintergrundpapier von den Gruppen für die fachliche Zusammenarbeit (Technical Collaboration Groups, TCG) des IIRC erarbeitet und gibt nicht notwendigerweise die Sichtweisen des IIRC oder der Organisationen wieder, die Mitglieder in die TCG entsendet haben.

In dem Papier wird versucht, die gegenwärtigen unterschiedlichen Ansätze in Bezug auf die Berichterstattung anhand des Geschäftsmodells zu analysieren und miteinander in Einklang zu bringen. Ziel ist es, zu einer gemeinsamen, weithin anerkannten Definition des Geschäftsmodells innerhalb der integrierten Berichterstattung zu gelangen. Zu diesem Zweck wird in dem Papier vorgeschlagen, das Geschäftsmodell wie folgt zu definieren: "Das vom Unternehmen gewählte System von Produktionsmitteln, Geschäftstätigkeit, Produktion und Ergebnissen, mit dem auf kurz-, mittel- und langfristige Sicht Werte geschaffen werden sollen."

Die vorgeschlagene Definition baut auf dem Konzept des Geschäftsmodells aus dem IIRC-Diskussionspapier vom September 2011 und dem Prototypen des Rahmenkonzepts vom November 2012 auf. Es wird weiter betont, dass die Berichterstattung anhand der Geschäftsmodells grundlegend für das Verständnis der Investoren des Unternehmens, seiner Strategie, Führung, Leistung und Aussichten ist. Es wird außerdem versucht, auf Bedenken der Anwender in Bezug auf das bessere Verständnis der inneren Beziehung des Geschäftsmodells und der verschiedenen Arten von Kapital (Finanzkapital, produziertes Kapital, geistiges Kapital, Humankapital, Sozial- und Beziehungskapital und natürliches Kapital) einzugehen.

Im Papier findet sich auch eine Literaturrecherche in Bezug auf das Konzept des Geschäftsmodells, die Beiträge aus Praxis und Wissenschaft und Internetquellen wie beispielsweise Internetseiten und Blogs abdeckt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Konzept des Geschäftsmodells zunehmend in Rechnungslegungsstandards Verwendung findet:

Der Ausdruck hat auch Aufmerksamkeit in der Berichterstattung wegen seiner Verknüpfung mit Rechnungslegungsstandards und der Vorbereitung der Finanzberichterstattung erweckt. Das Denken anhand des Geschäftsmodells bietet ein interessantes Paradigma für die Entwicklung von Standards für die Finanzberichterstattung. So führt beispielsweise  der Ansatz über das Geschäftsmodell bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten dazu, dass eine Schuldverschreibung zum Marktwert zu bewerten ist, wenn sie zu Handelszwecken gehalten wird, aber dass sie zu historischen Anschaffungskosten bewertet wird, wenn die Absicht besteht, sie bis zur Fälligkeit zu halten.

In der Erörterung wiederkehrender Themen im Papier wird die Bedeutung von verschiedenen Aspekten des Geschäftsmodells einschließlich des Zusammenhangs zwischen dem Geschäftsmodells eines Unternehmens und seiner finanziellen Leistung, des Bestehens von Produktionsmitteln, Maßnahmen und Geschäftsaktivitäten und den Ergebnissen oder Auswirkungen für Kunden und andere Interessenten festgehalten. Die vorgeschlagene Definition eines Geschäftsmodells in diesem Papier beinhaltet diese Konzepte. Dabei wird zwischen 'Produktion' (Produkte und Dienstleistungen) und 'Ergebnissen' (Interne und externe Ergebnisse wie beispielsweise Umweltauswirkungen) unterschieden, um eine umfassendere Sicht des Geschäftsmodells zu bieten und einen Zusammenhang zu den Kapitalien herzustellen. Die Aufnahme von Ergebnissen in die Definition des Geschäftsmodells stellt eine Ergänzung der Definition aus dem Diskussionspapier und dem Prototypen dar und verstärkt die Verbindung zu den kurz- und langfristigen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens zu den Kapitalien.

In dem Papier findet sich die Schlussfolgerung, dass die Berichterstattung anhand des Geschäftsmodells ein integraler Bestandteil der integrierten Berichterstattung eines Unternehmens ist und dass die geleisteten Angaben das Verständnis der organisatorischen Aspekte eines Unternehmens erleichtern sollten. Dazu werden die folgenden Fragen gestellt:

  • Was sind die Auswirkungen der wichtigsten externen Faktoren auf das Unternehmen?
  • Was unternimmt das Unternehmen, um Werte für Kunden und andere Interessengruppen zu schaffen und somit den Kapitalgebern?
  • Was sind die vom Unternehmen gewünschten Ergebnisse?
  • In welcher Hinsicht verlässt sich das Unternehmen auf Kapitalien?
  • Was ist die Position des Unternehmens in der Wertschöpfungskette und den Märkten, in denen es tätig ist?

Das gesamte Hintergrundpapier in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IIRC. Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) war eine der Organisationen, die bei der Erarbeitung der Hintergrundpapiers mitgewirkt haben, und hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Hintergrundpapiers auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

Japanischer BAC nimmt Eörterungen zu den IFRS wieder auf

26.03.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 26. März 2013 zusammengekommen, um weiter über die Anwendung der IFRS in Japan zu diskutieren. Diese Sitzung war die erste seit der Wahl in Japan im Dezember 2012, seit der sich eine Veränderung in der Zusammensetzung des BAC ergebn hat (rund 10 der 30 Mitglieder des BAC wurden ersetzt). Während der Sitzung wurden keine Entscheidungen getroffen, und es wird davon ausgegangen, dass der BAC seine Erörterungen auf künftigen Sitzungen fortsetzen wird.

Bei der Sitzung erörterte die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) 1.) jüngste Übernahmeerfahrungen in Kanada und Korea (im Wesentlichen auf Berichten des kanadischen Standardsetzers und der einschlägigen Behörden in Korea basierend); 2.) der gegenwärtige Stand der Führung, Strategie und Überprüfung des IASB, wobei der kürzlich veröffentlichte Ansatz des Überwachungsgremiums in Bezug auf die Kriterien für die Mitgliedschaft, und 3.) das neu gegründete beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF).

Darüber hinaus stellte ein BAC-Mitglied von der Japan Business Federation (JBF) die Sichtweise der Ersteller in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan dar. Unter dem Hinweis auf die zunehmende Zahl und die Bedeutung der freiwilligen IFRS-Anwender in Japan erwähnte das BAC-Mitglied zusätzliche Maßnahmen, die ergriffen werden könnten, um die freiwillge IFRS-Anwendung zu erleichtern. Dazu gehörte auch, die regulatorische Hürde in Bezug auf die freiwillige Anwendung der Standards zu senken. Dieses Mitglied verwies auch auf die Bedeutung eines Zeitplans für die weiteren Erörterungen des BAC, der den Erstellern eine bessere Vorhesage ermögliche würde. Abschließend widmete sich das Mitglied dem Prozess für die Behandlung möglicherwiese nicht zu akzeptierender IFRS-Vorschriften und stellte klar, dass die IFRS wie vom IASB herausgegeben immer für die Anwendung zugelassen sein sollten, auch wenn ein solcher Prozess eingerichtet werden sollte.

Während der Diskussionen nach dem Vortrag des BAC-Mitglied erkannten die FAS-Vertreter an, dass es schwierig sein würde, einen Zeitplan für die Erörterungen des BAC zu entwickeln, und sie gaben an, dass die Sachverhalte, die im Interimsdiskussionspapier vom Juli 2012 identifiziert wurden, adressiert werden würden.

Unterlagen für die Sitzung stehen auf der FAS-Internetseite zur Verfügung (nur in japanischer Sprache). Das Datum für die nächste Sitzung ist noch nicht bekanntgegeben worden.

Aktualisierter Arbeitsplan des IASB

26.03.2013

Im Nachgang seiner Märzsitzung hat der International Accounting Standards Board (IASB) seinen Arbeitsplan aktualisiert. Es haben sich einige Verschiebungen bei der zeitlichen Planung ergeben, es wurden einige neue Projektschritte aufgenommen und es wurden einige neue, eng umrissene Projekte in den Arbeitsplan aufgenommen.

 

Zusammenfassung der Änderungen

Im Einzelnen haben sich die folgenden Änderungen ergeben:

Änderungen bei großen Projekten

Neu aufgenommene Projekte mit begrenztem Umfang

Änderungen bei Projekten mit begrenztem Umfang

Im zweiten und dritten Quartal 2013 wird die Veröffentlichung einer großen Anzahl von Konsultationsdokumenten erwartet. Zu den Projekten, bei denen Entwürfe im zweiten Quartal erwartet werden gehören Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge und preisregulierte Geschäftsvorfälle (Interrimsstandard). Darüber hinaus wird ein endgültiger Standard zu Erlöserfassung bis Ende Juni 2013 erwartet. Ebenso soll bis dahin ein Diskussionspapier zum IASB-Projekt zum Rahmenkonzept herausgegeben werden. In verschiedenen anderen Projekten werden weitere Konsultationsdokumente im zweiten oder dritten Quartal erwartet.

Sie können sich den Arbeitsplan mit Stand 25. März 2013 von der Internetseite des IASB herunterladen. Wir haben unsere Projektseiten aktualisert, um die Änderungen, die sich aus dem Arbeitsplan ergeben, widerzuspiegeln und andere bekannte Entwicklungen aufzunehmen.

Tagesordnung für die erste ASAF-Sitzung verfügbar

25.03.2013

Das neu gegründete beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) wird am 8. und 9. April das erste Mal tagen. Eine Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben. Schwerpunkt der Erörterungen wird das Rahmenkonzept sein.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

Montag, 8. April 2013 (11:05-17:15)

  • Einführung und Unterzeichnung des Arbeitsabkommens
  • Rahmenkonzept
    • Bewertung
    • Erfolgsrechnung und sonstiges Gesamtergebnis

Dienstag, 9. April 2013 (09:00-16:00)

  • Rahmenkonzept
    • Unsicherheit
    • Bestandteile von Abschlusselementen
    • Möglichkeit, eigene Sachverhalte aufzubringen
  • Wertminderung
  • Zusammenfassung

Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf von Änderungen bei den Angaben zu Wertminderungen

25.03.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/1 'Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (vorgeschlagene Änderungen an IAS 36)' eingereicht.

Im Entwurf ED/2013/1, den der IASB am 18. Januar 2013 herausgegeben hat, wird vorgeschlagen, die Anwendung der Vorschrift, die die Angabe des erzielbaren Ertrags erfordert, einzuschränken. Außerdem sieht der IASB vor, die Angaben zu wertgeminderten Vermögenswerten klarzustellen.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG dem Änderungsvorschlag zu, weil er "belastende Angaben beseitigt, ohne die Relevanz und Verständlichkeit der Finanzinformationen zu verringern". Sie können sich die Stellungnahme über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Begrenzte Änderungen an IAS 19 vorgeschlagen

25.03.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2013/4 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19)' herausgegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, die Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen, die in den formalen Bedingungen eines leistungsorientierten Plans festgeschrieben sind, klarzustellen, wenn diese mit der Dienstzeit verknüpft sind. Stellungnahmen werden bis zum 25. Juli 2013 erbeten.

Das engumrissene Projekt des IASB, das zur Veröffentlichung dieses Entwurfs führte, ist aus Einreichungen beim IFRS Interpretations Committee entstanden, bei denen um Klarstellung von Paragraf 93 von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer gebeten wurde. Der Paragraf bezieht sich auf die Bilanzierung von Beiträgen von Arbeitnehmern, die in der Ausgestaltung eines leistungsorientierten Plans spezifiziert werden. Die Frage war, ob die Arbeitnehmerbeiträge in Zusammenhang mit der Dienstzeit in allen Fällen den Dienstleistungsperioden als negative Leistung nach IAS 19.70 zugerechnet werden sollten.

Der IASB erörterte den Sachverhalt auf seiner Sitzung im Februar 2013 und kam zu dem Schluss, dass Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten, die sich allein auf Leistungen des Arbeitnehmers in der gleichen Berichtsperiode beziehen, in denen diese gezahlt werden, als Reduzierung des Dienstzeitaufwands behandelt und in der gleichen Berichtsperiode erfasst werden können anstatt sie den Dienstleistungsperioden nach IAS 19.70 zuzuweisen.

Als ein Beispiel für Beiträge, die als Reduzierung des Dienstzeitaufwand behandelt werden können, werden im Entwurf Beiträge angeführt, die ein fester prozentualer Anteil des Gehalts des Arbeitsnehmers sind und bei denen der prozentuale Anteil nicht von den für das Unternehmen geleisteten Dienstjahren abhängt.

Der IASB hat außerdem entschieden, in Paragraf 93 klarzustellen, dass negative Leistungen aus Arbeitnehmerbeiträgen, wenn diese nicht als Reduzierung des Dienstzeitaufwands in der Periode, in der sie zu zahlen sind, erfasst werden, den Dienstjahren im Einklang mit Paragraf 70 in Bezug auf die Vorgehensweise hinsichtlich der Bruttoleistung zugewiesen werden, um eine einheitliche Zuweisung der Nettoleistung sicherzustellen.

Die Änderungen sollen, wenn sie in dieser Form finalisiert werden, rückwirkend anzuwenden sein, wobei der genaue Anwendungszeitpunkt erst nach erfolgter Konsultation festgelegt wird. Eine vorzeitige Anwendung soll zulässig sein. Stellungnahmen sind bis zum 25. Juli 2013 beim IASB einzureichen.

Weiterführende Informationen:

Entwurf einer IDW-Stellungnahme zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nach IFRS 13

25.03.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Einzelfragen zur Ermittlung des Fair Value nach IFRS 13' (IDW ERS HFA 47) zur Verfügung.

IDW ERS HFA 47 befasst sich mit Zweifelsfragen bei der Auslegung von IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. IFRS 13 regelt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erstmals standardübergreifend. Er enthält neben einer einheitlichen Definition und einheitlichen Bewertungsvorschriften und Angaben auch weiterführende Anwendungsleitlinien.

Der vom Hauptfachausschuss (HFA) am 13. März 2013 verabschiedete Verlautbarungsentwurf widmet sich u.a. der Bestimmung des Haupt- bzw. vorteilhaftesten Markts, der Anwendung des neuen Konzepts des höchsten und besten Nutzens, der Auswahl geeigneter Bewertungsverfahren sowie der Kategorisierung von Bewertungsobjekten entsprechend der Fair-Value-Hierarchie. Darüber hinaus werden in einem gesonderten Abschnitt Besonderheiten bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten näher erläutert.

IDW ERS HFA 47 wird in Heft 4/2013 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 2/2013 veröffentlicht werden. Er steht bereits jetzt auf der Internesteite des IDW zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 30. August 2013 erbeten.

WPK veröffentlicht Stellungnahme gegenüber dem IAASB zu ISA 720

25.03.2013

Die Wirtschaftsprüferkammer stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Entwurf eines überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) zur Verantwortung des Prüfers in Bezug auf zusätzliche Informationen zur Verfügung.

In der Stellungnahme der WPK gegenüber dem IAASB zu dessen Entwurf vom November 2012 bilden zu weit gehende Pflichten des Abschlussprüfers, eine mögliche Vergrößerung der Erwartungslücke durch unbestimmte Begrifflichkeiten und damit verbundene erhöhte Haftungsrisiken die Hauptkritikpunkte der WPK.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite der WPK herunterladen.

IDW-Stellungnahme zum IPSASB-Konsultationspapier zur Berichterstattung durch Regierungen

25.03.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) Stellung zu dessen Konsultationspapier genommen, das darauf abzielt, die Unterschiede zwischen den Leitlinien zu staatlichen Finanzstatistiken (Government Finance Statistics, GFS) und den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zu reduzieren.

Das IDW teilt die im Konsultationspapier vom Oktober 2012 ausgedrückte Meinung des IPSASB, dass sich für Unternehmen im öffentlichen Sektor erhebliche Vorteile  bei den Kosten, aber auch bei der Verlässlichkeit von Daten ergeben, wenn Informationen für den Jahresabschluss und für die Berichterstattung der Finanzstatistik aus einem Rechnungslegungssystem hergeleitet werden können.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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