März

EFRAG schlägt Wahlrecht beim Macro Hedge Accounting vor

23.03.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme eingereicht, die die Ergebnisse ihrer Analyse der Auswirkungen der Folgeänderungen, die sich aus dem Arbeitsentwurf des Kapitels von IFRS 9 zur Sicherungsbilanzierung ergeben, auf die bestehenden Macro-Sicherungsbilanzierungsbeziehungen unter IAS 39 beinhaltet. Der Arbeitsentwurf war vom IASB im September 2012 zwecks Kenntnisnahme veröffentlicht worden. EFRAG schlägt ein Wahlrecht vor, das darin besteht, entweder die Vorschriften aus IAS 39 oder diejenigen aus IFRS 9 zu befolgen.

Im September 2012 hatte EFRAG gemeinsam mit den vier großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) Feldversuche zum IASB-Arbeitsentwurf zur Sicherungsbilanzierung angestoßen und deren Ergebnisse dem IASB im Januar 2013 mitgeteilt. Gleichzeitig hat EFRAG angekündigt, eine weitere Konsultation unter europäischen Anwendern in Bezug auf das Macro Hedge Accounting durchzuführen; diese wurde durch die Veröffentlichung eines Stellungnahmeentwurfs kurze Zeit später angestoßen. EFRAG hat jetzt dem IASB die Ergebnisse dieser zweiten Konsultation mitgeteilt.

Die Rückmeldungen der Anwender in Bezug auf diese zusätzliche Konsultation haben zu den folgenden Ergebnissen geführt:

  • Es herscht weiter bedeutende Unsicherheit, ob die nach IAS 39 mögliche Portfoliosicherungsbilanzierungspraxis nach den Vorschriften des Arbeitsentwurfs weiterhin möglich sein wird.
  • Es bestehen deutlich Risiken, dass Unternehmen ihre nach IAS 39 durchgeführte Sicherungsbilanzierungspraxis zweimal ändern müssen werden.
  • Der Ausdruck 'Macro Hedging' müsste im Rahmen der Entwicklung des Diskussionspapiers zum Macro Hedging definiert werden.
  • Die Teilnehmer des Feldversuchs bestätigten, dass mit dem Arbeitsentwurf wichtige Veressererungen in die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung eingeführt werden würden.

EFRAG hat verschiedene Ansätze erwogen, die zum Teil auch von den Anwendern vorgeschlagen wurden, wie die oben genannten Sachverhalte am besten adressiert werden können, und ist zu dem Schluss gekommen, dass dieeinfachste und praktikabelste Möglichkeit der Sicherstellung, dass nach IAS 39 bestehende und mögliche Portfoliosicherungspraxis vom Arbeitsentwurf nicht berührt wird, darin besteht, Unternehmen einfach das Wahlrecht einzuräumen entweder die Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 für alle ihre Sicherungsbeziehungen fortzuführen, bis sie sich entweder entscheiden, IFRS 9 unwiderruflich zu übernehmen, oder das Projekt zum Macro Hedge Accounting abgeschlossen ist, oder unwiderruflich die Vorschriften des Arbeitsentwurfs (einschließlich der Ausnahme in Bezug auf Protfolios-Fair-Value-Hedges von Zinsrisiken in Pragraf 6.1.3) zu übernehmen.

Sie können sich die gesamte Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Zusammenfassung der Sitzung von SMEIG

22.03.2013

Die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat am 4. und 5. Februar 2013 getagt, um mögliche Änderungen am IFRS für KMU als Ergebnis der Rückmeldungen zur Bitte um Informationen vom Juni 2012 zu erörtern. Ein Bericht dieser Sitzung wurde jetzt veröffentlicht.

In dem Bericht werden die Diskussionen von SMEIG und die daraus resultierenden Empfehlungen in Bezug auf die Sachverhalte zusammengefasst, die sich als Ergebnis der Bitte um Einreichung von Informationen ergeben haben, die am 26. Juni 2012 herausgegeben worden war. Die Empfehlugen von SMEIG sind während der Märzsitzung des IASB erörtert worden.

Zu den behandelten Punkten gehörten unter anderem:

  • Ausweitung der Anwendung des IFRS für KMU. SMEIG sprach sich dafür aus, die Anwendung des IFRS für KMU den Bestimmungungen der zuständigen Behörden zu überlassen. Dies gilt sowohl für Sonderfälle börsennotierte Unternehmen als auch Finanzinstitute. Allerdings drängt SMEIG darauf, klarzustellen, dass der IFRS für KMU nicht für diese Zwecke entwickelt wurde.
  • Aktualisierung des IFRS für KMU. Werden neue IFRS herausgegeben oder alte IFRS geändert, sollten diese Änderungen nicht automatisch im IFRS für KMU widergespiegelt werden. Änderungen sollten in erster Linie von den Bedürfnissen der KMU getrieben werden. Werden Änderungen der vollen IFRS für KMU von Belang gehalten, sollten diese nicht integriert werden, bis Erfahrungen mit der Anwendung vorliegen und eine Überprüfung nach der Einführung stattgefunden hat, es sei denn, es handelt sich ein bekanntes Problem von KMU.
  • Beibehaltung der Fragen und Antworten. SMEIG sprach sich dafür aus, den Prozess der Fragen und Antworten beizubehalten, wobei diese bei umfassenden Überprüfungen soweit wie möglich in den IFRS für KMU integriert werden sollten. Außerdem sollen als Möglichkeiten der besseren Identifizierung von Problemen oder Fragestellungen der Kontakt zu den nationalen Standardsetzern ausgebaut und die Möglichkeit eingerichtet werden, Sachverhalte über die Internetseite des IASB einzureichen.

SMEIG hat sich auch mit vielen konkreten Bilanzierungsfragen beschäftigt. Die einzelnen Themen finden Sie im englischsprachigen Bericht auf der Internetseite des IASB.

Stellungnahme von Deloitte zum IASB-Entwurf zur Equity-Bilanzierung

22.03.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2012/3 'Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens beim IASB' eingereicht. Obwohl wir die Initiative begrüßen, die der IASB ergriffen hat, die Probleme bei der Anwendung der Equity-Methode zu adressieren, stimmen wir der vorgeschlagenen Lösung nicht zu.

Wir empfehlen in unserer Stellungnahme zum Entwurf, dass eine mögliche Lösung auf der gegenwärtigen Praxis aufbauen sollte; das IFRS Interpretations Committee hatte sich bereits vorläufig auf einen solchen Ansatz geeinigt. Der Ansatz, auf den sich das IFRS Interpretations Committee vorläufig geeinigt hat, spiegelt wider, dass indirekte Erhöhungen des Eigentümeranteils sich wesentlich von indirekten Verminderungen des Eigentümeranteils unterscheiden und dass beide auf eine Art und Weise bilanziert werden sollten, die im Einklang mit direkten Änderungen des Eigentümeranteils steht.

Wenn sich der Board gegen diesen Ansatz entscheiden und eine kurzfristigere Lösung benötigen sollte, sprechen wir uns für die Erfassung des Anteils des Investors an den Eigenkapitaltransaktionen in der Erfolgsrechnung des Investors und gegen die Erfassung im Eigenkapital des Investors aus.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf zur Novation von Derivaten

22.03.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf zur Novation von Derivaten und der Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen genommen. Der Fachausschuss hält die vorgeschlagenen Änderungen für zu restriktiv.

Im Entwurf ED/2013/2 Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen wird vorgeschlagen, dass die Novation eines Sicherungsinstruments nicht als Auslaufen oder Glattstellung angesehen werden sollte, die prospektiv zu einem Abbruch der Sicherungsbilanzierung führt. Dieses ist dann der Fall, wenn alle nachfolgenden Kriterien erfüllt sind:

  1. Die Novation ist gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.
  2. Die Novation führt dazu, dass eine zentrale Gegenpartei neue Gegenpartei der beiden ursprünglichen Vertragspartner des novierten Derivats wird.
  3. Die Vertragsbedingungen des novierten Derivats sind auf jene Änderungen begrenzt, die notwendig sind, um die Novation des Derivats durchführen zu können.

Der Fachausschuss ist der Meinung, dass die erforderlichen Erleichterungen durch 2. und 3. allein gewährt und dennoch in vernünftigem Rahmen begrenzt werden können. Würde 1. aus dem Entwurf gestrichen, würde das Problem wegfallen, dass Novationen, die als vorbeugende Maßnahme in Erwartung eines Gesetzes oder einer Verordnung vorgenommen wurden, vom Anwendungsbereich ausgenommen sind.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

IDW veröffentlicht Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnunglegung und eine Stellungnahme gegenüber dem IAASB zu ISA 720

22.03.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden und eine Stellungnahme gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Entwurf eines überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) zur Verantwortung des Prüfers in Bezug auf zusätzliche Informationen zur Verfügung.

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des IDW hat die IDW Stellungnahme des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses 1/1996: Zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Gebäuden (IDW St/WFA 1/1996) überarbeitet und die geänderte Fassung als Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1) verabschiedet. Der Entwurf ist auf der Internetseite des IDW in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen abrufbar. Stellungnahmen werden bis zum 30. September 2013 erbeten.

Ferner hat das IDW Stellung gegenüber dem IAASB zu dessen Entwurf von ISA 720 genommen, in dem es um die Verantwortung des Prüfers in Bezug auf "zusätzliche Informationen" geht, die in Dokumenten enthalten sind, die den Jahresabschluss eines Unternehmens beinhalten oder begleiten. Das IDW äußert Bedenken. Wenn eine Prüfung von "sonstigen Informationen" allgemein gewünscht werde, müsse diese von den Regierungen oder den Auftraggebern gefordert werden. Es sei nicht Aufgabe des IAASB, dies als Teil der Abschlussprüfung - ob ausdrücklich oder durch die Auslegung der Anforderungen in den Anwendungshinweisen - vorzuschreiben. Die englischsprachige Stellungnahme können Sie sich direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

FEE äußert sich zu den begrenzten Änderungen an IFRS 9 und zur Equity-Bilanzierung

22.03.2013

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat zwei Stellungnahmen zur Verfügung gestellt, in der er sich mit den jüngst veröffentlichten Entwürfen des IASB zu begrenzten Änderungen an IFRS 9 und bei der Equity-Bilanzierung auseinandersetzt. Die Stellungnahmen sind Antworten an die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Stellungnahmeentwürfen. FEE ist konzeptionell nicht überzeugt von der Einführung einer neuen Bewertungskategorie in IFRS 9 und lehnt die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 28 ab.

Die Mitglieder des EFRAG-Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) hatten sich im Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 in Bezug auf den Kernpunkt der IASB-Vorschläge, eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' ('fair value through other comprehensive income', FV-OCI) für bestimmte finanzielle Vermögenswerte einzuführen, die verpflichtend anzuwenden wäre, nicht auf eine gemeinsamen Position einigen. FEE schlägt sich auf die Seite derjenigen, die die Einführung der neuen Bewertungskategorie nicht für zielführend halten. In der Stellungnahme heißt es:

 

Aus konzeptioneller Perspektive ziehen wir die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert aus den folgenden Gründen vor:
  • Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis hat keine allgemein akzeptierte konzeptionelle Grundlage, und es gibt keine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf Recycling in den IFRS.
  • Der IASB sagt in in Paragraf 21 der Grundlage für Schlussfolgerungen, dass bei manchen finanziellen Vermögenswerten die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis ihre Ertragskraft besser widerspiegeln würde als fortgeführte Anschaffungskosten oder erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Allerdings gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eine Definition noch ein Prinzip für die Bemessung und Darstellung von Ertragskraft in den IFRS. Insbesondere in Bezug auf Ertragskraft ist die Bedeutung des sonstigen Gesamtergebnisses besonder unklar.

FEE drückt dennoch allgemeine Unterstützung für die Vorschläge des IASB aus, weil sie in Bezug auf die Adressierung von Bilanzierungs- und Bewertungsanomalien einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, auch wenn sie die Bedenken nicht vollständig ausräumen.

Mit den konzeptionellen Zweifeln an Einführung der neuen Bewertungskategorie steht FEE nicht allein. In den bisher auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehenden Stellungnahmen zum Entwurf wird in etwa der Hälfte die Sinnhaftigkeit des Vorschlags hinterfragt, beispielsweise vom neuseeländischen und vom israelischen Standardsetzer und vom schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer. Die einzelnen Stellungnahmen können Sie sich hier von der Internetseite des IASB herunterladen. Die Stellungnahme von FEE, die nicht direkt an den IASB gerichtet ist, finden Sie auf der FEE-Internetseite.

FEE hat außerdem eine Antwort auf den EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2012/3 Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens öffentlich verfügbar gemacht. Auch in diesem Fall hatte EFRAG alternative Sichtweisen dargestellt und um explizite Rückmeldung dazu gebeten, welche Sichtweise vertreten werden sollte. Die FEE-Mitglieder konnten sich ebenfalls nicht auf eine Sichtweise festlegen, was FEE zu der Aussage kommen lässt, dass dies "hervorhebt, dass die gegenwärtigen Vorschläge noch nicht ausreichend entwickelt sind, um Änderungen an IAS 28 zu rechtfertigen". FEE unterstützt die Vorschläge des IASB deshalb nicht und kommt zu dem Schluss:

 

Wir glauben, dass der gegenwärtige Entwurf Probleme im Zusammenhang mit der Equity-Methode eher illustriert als adäquat adressiert. Der Board sollte konzeptionelle Lösungen für die bestehenden Schwierigkeiten bei der Anwendung der Equity-Bilanzierung umfassender erwägen, bevor er zu einer endgültigen Schlussfolgerung kommt.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC

21.03.2013

Sowohl der IFRS- als auch der HGB-Fachausschuss des DRSC werden das nächste Mal am 11. und 12. April tagen. Außerdem steht des Ergebnisprotokoll der letzten Sitzung des IFRS-Fachausschusses zur Verfügung.

Die folgenden Informationen wurden heute vom DRSC zur Verfügung gestellt (alle Verknüpfungen führen auf die Internetseite des DRSC):

  • Die Tagesordnung für die 9. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 11. und 12. April 2013 steht jetzt zur Verfügung. Sie finden sie hier nebst weiteren Informationen und der Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter.
  • Die Tagesordnung für die 15. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 11. und 12. April 2013 steht jetzt zur Verfügung. Sie finden sie hier nebst weiteren Informationen und der Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter. Bitte beachten Sie, dass die Sitzung sowohl vom Termin her verschoben wurde als auch vom Sitzungsort (weiterhin in Berlin, aber nicht in der Geschäftsstelle des DRSC, sondern bei Deloitte) - Näheres finden Sie in der Presseerklärung des DRSC.
  • Der Ergebnisbericht der 14. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 7. und 8. März 2013 sthet jetzt zur Verfügung. Außerdem wurde das Arbeitsprogramm des IFRS-Fachausschusses entsprechend angepasst.

IFRS-Stiftung ernennt Treuhänder aus Saudi-Arabien

21.03.2013

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennung von Dr. Abdulrahman Al-Humaid zum Treuhänder der IFRS-Stiftung bekanntgegeben. Er ist der erste Treuhänder aus dem Nahen Osten.

Al-Humaid ist der Vorsitzende des Ausschusses für die Übernahme internationaler Rechnungslegungstandards der saudischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA). Von 1996 bis 2002 war er Vorsitzender des Ausschusses für Rechnungslegungsstandards der SOCPA.

In Saudi-Arabia ist die Anwendung der IFRS für Banken und Versicherungen vorgeschrieben; die vollständige IFRS-Übernahme wird erwogen. Die SOCPA hat dafür einen Plan für den Übergang auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) verabschiedet. In dem Plan ist vorgesehen, die nationalen saudischen Standards mit den vollen IFRS zu konvergieren; alle nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen sollen den IFRS für KMU anwenden müssen. Nach dem Übergangsplan würden börsennotierte Unternehmen künftig "nationale Standards, die eng mit den IFRS konvergiert sind" anwenden müssen. Ein genauer zeitlicher Rahmen für den Übergang wurde noch nicht festgelegt.

Die Berufung Al-Humaid gilt ab sofort. Seine Amtszeit wird am 31. Dezember 2015 enden und kann einmalig um drei Jahre verlängert werden.

Die englischsprachige Presseerklärung der IFRS-Stiftung zur Ernennung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS fokussiert — Finanzinstrumente: Erwartete Verluste

20.03.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen 'IFRS fokussiert'-Newsletter mit dem Titel 'Finanzinstrumente — Erwartete Verluste' erstellt, in dem die am 7. März 2013 vorgeschlagenen Änderungen im Detail dargestellt, mit den Vorschlägen des FASB verglichen und erste Implikationen für die Praxis aufgezeigt werden.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 7. März 2013 den Standardentwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle veröffentlicht. Der Standardentwurf stellt den inzwischen dritten Vorschlag für ein überarbeitetes Wertminderungsmodell bei finanziellen Vermögenswerten dar, welches bei Verabschiedung in IFRS 9 Finanzinstrumente integriert werden und das bisher bestehende Modell der eingetretenen Verluste unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ersetzen soll.

In ED/2013/3 wird ein neues Wertminderungsmodell auf Basis eines 3-Stufen-Ansatzes vorgeschlagen, welches im Vergleich zu heute zu einer deutlich vorgezogenen Verlusterfassung führen wird. Dieser Newsletter IFRS fokussiert-Newsletter stellt im Detail die vorgeschlagenen Änderungen dar und veranschaulicht sie anhand von Grafiken. Sie können sich en Newsletter hier herunterladen.

Die koreanischen Erfahrungen bei der IFRS-Übernahme

20.03.2013

Der koreanische Standardsetzer Korean Accounting Standards Board (KASB) hat einen Bericht zu den Erfahrungen veröffentlicht, die Korea bei der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) gemacht hat. In dem Bericht werden die Geschichte der Übernahme der IFRS in Korea umrissen, die Schritte, die in Vorbereitung der Übernahme und während derselben unternommen wurden, beschrieben und Empfehlungen für andere Rechtskreise ausgesprochen, die die Übernahme der IFRS erwägen.

Korea hat 2007 einen Fahrplan für die Einführung der koreanischen Äquivalente der IFRS (K-IFRS) bekanntgegeben. Nach dem Fahrplan war vorgesehen, dass alle börsennotierten Unternehmen ihre Abschlüsse ab dem Jahr 2011 nach den K-IFRS erstellen müssen. Darüber hinaus sollte es börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstituten gestattet sein, die K-IFRS bereits ab 2009 anzuwenden.

In dem Bericht wird auch aufgeführt, wie viele Unternehmen in Korea die IFRS anwenden:

  • 14 Unternehmen haben die IFRS 2009 vorzeitig übernommen,
  • 59 Unternehmen haben die IFRS 2010 vorzeitig übernommen,
  • insgesamt 3.126 Unternehmen (1.783 börsennotierte Unternehmen, 201 nicht börsennotierte Finanzinstitute und 1.142 nicht börsennotierte Unternehmen) wenden seit 2011 die IFRS an.

In dem Bericht wird festgehalten, dass die IFRS-Einführung in Korea erfolgreich gewesen sei, weil "interessierte Parteien sich tiefgreifend auf die IFRS-Einführung auf verschiedendste Art und Weise seit der Bekanntgabe des Fahrplans vorbereitet haben". Dies habe auch eine prompte Übersetzung der IFRS ins Koreanische, die wirksame Änderungen von Regierungsgesetzen und -verordnungen, die Unterstützung der berufsständischen Organisationen und Vorbereitungen der Unternehmen mit eingeschlossen.

Des Weiteren enthält der Bericht ein Kapitel zu den Herausforderungen, die sich während des koreanischen Übergangsprozesses ergeben haben. Unter anderem waren dies die folgenden:

  • Übergang von den "spezifischeren und detaillierteren Vorschriften zu verschiedenen Transaktionen und Ereignissen" in den koreanischen Rechnungslegungsvorschriften auf das eher "prinzipienbasierte" IFRS-System, das Ermessensentscheidungen und ausreichend ausgebildete Rechnungsleger erfordert,
  • die Betonung der wirtschaftlichen Substanz in der Berichterstattung, die Auswirkungen in Bereichen wie der Klassifizierung von Schuldnerkündigungsrechten, der Bewertung von Kreditverlustvorsorgen und Verbriefungen hat,
  • Änderung der vormaligen koreanischen Konsolidierungspraxis, was zu Änderungen bei der Abgrenzung der Berichtseinheit führte,
  • Ausweitung der Anwendung der Zeitwertbilanzierung, die zu relevanteren Informationen führt, aber mehr Volatilität in die Abschlüsse bringt und erfordert, dass verlässliche Bewertungen vorgenommen werden.

Einige der verschiedenen direkten Auswirkungen der Übernahme, auf die im Bericht verwiesen wird, sind das Wegfallen der Notwendigkeit für koreanische Unternehmen, die Mittel an ausländischen Märkten aufnehmen, Abschlüsse nach mehreren Rechnungslegungsgrundsätzen zu erstellen, verbesserte Transparenz und Verbesserung des internationalen Status und der internationalen Rolle für Korea.

In der Zusammenfassung des Berichts wird Folgendes festgehalten:

Der Übernahmeprozess in Bezug auf die IFRS in Korea ging nicht von allein: Es gab Schwierigkeiten im Hinblick auf unerwartete zusätzliche Kosten, einen Mangel an Rechnungslegern, ablehnende öffentliche Meinung etc. Während Korea sich bemühte, diese Hindernisse zu überwinden, wurde klar, dass die folgenden Aspekte unabdingbar für die Förderung der erfolgreichen Umsetzung der IFRS in jedem Land sind: belebende Diskussionen über die IFRS unter den Anwendern zuhause und im Ausland, Vermeidung der Übertreibung des psychologischen Stresses bei den Anwendern, indem ausreichend informiert und weitergebildet wird, Erhalt soliderer Unterstützung von der IFRS-Stiftung. Die IFRS zu übernehmen, bedeutet die Rechnungslegungssprache eines Landes zu ändern. So ein bedeutendes Ereignis glatt über die Bühne gehen zu lassen, ist nur möglich, wenn der unabänderliche Wille des übernehmende Landes besteht, die betroffenen Systeme neu zu organisieren, und wenn starke Unterstützung der IFRS-Stiftung vorliegt.

Der vollständige Bericht steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des KASB zur Verfügung (Dokument muss mit MS-Word geöffnet werden).

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