März

Deloitte-Stellungnahme zum Entwurf von Änderungen bei den Angaben zu Wertminderungen

19.03.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/1 'Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (vorgeschlagene Änderungen an IAS 36)' eingereicht.

Wir unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Angaben zum erzielbaren Betrag, allerdings schlagen wir einige Formulierungsänderungen vor, die der Verdeutlichung der Vorschläge dienen sollen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Philippe Maystadt zum EU-Sonderberater für IFRS berufen

19.03.2013

Der EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hat Philippe Maystadt als Sonderberater zur Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung von Rechnungslegungsstandards hoher Qualität berufen.

Der Finanzexperte, der ehemaliger Präsidenten der Europäischen Investitionsbank ist, soll der EU helfen, einen stärkeren Beitrag zu den Internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS) zu leisten und die Aufsicht über die Gremien, die in die Standardsetzung und deren Übernahme für die Anwendung in der EU eingebunden sind, zu verbessern. In der heute veröffentlichten Presseerklärung heißt es:

 

Der Auftrag von Maystadt wird im Kern darin bestehen, die Governance der EU-Gremien im Bereich der Finanzberichterstattung und Rechnungslegung, d. h. die Governance der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) und des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR), einer Überprüfung zu unterziehen. Ziel einer solchen Überprüfung ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die EU stärker für weltweit geltende Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität einsetzen kann. Ferner wird Maystadt der Kommission bei der Übernahme der neuen Internationalen Rechnungslegungsstandards beratend zur Seite stehen. Des Weiteren soll er Vorschläge zur Verbesserung des gegenwärtigen Systems vorlegen und dabei den verschiedenen Positionen Rechnung tragen und sicherstellen, dass die EU mit einer Stimme spricht. Philippe Maystadt wird eine Reihe von Interviews führen sowie öffentliche Konsultationen ausrichten, bevor er der Kommission seinen Bericht vorlegen wird. Seine endgültigen Empfehlungen wird er den Finanzministern der Mitgliedstaaten und EU-Kommissar Barnier im November 2013 auf der Tagung des Europäischen Rates (Wirtschaft und Finanzen) vorstellen.

Die vollständige Presseerklärung können Sie auf der Internetseite der EU-Kommission einsehen.

DRSC nimmt Stellung zu zwei weiteren IASB-Entwürfen

19.03.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwürfen ED/2012/5 und ED/2012/7 genommen.

IASB-Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

Der IFRS-Fachausschuss ist der Meinung, dass die erste im Entwurf gestellte Frage (ob zugestimmt wird, dass erlösbasierte Abschreibungsmethoden nicht verwendet werden können, um die Vorschriften von IAS 16 und IAS 38 zu erfüllen) nicht beantwortet werden kann, ohne den Begriff des 'wirtschaftlichen Nutzens', der einem Vermögenswert eigen ist, klarzustellen. Insbesondere müsse zwischen den aus dem Vermögenswert hervorgehenden physischen Erzeugnissen und den Erlösen unterschieden werden, die aus der Nutzung des Vermögenswerts entstehen.

IASB-Entwurf ED/2012/7 Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit

Der IFRS-Fachausschuss stimmt den Vorschlägen im Entwurf zu.

EFRAG bittet um Bewerbungen für die Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

19.03.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat entschieden, eine Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen einzurichten, und bittet um Bewerbungen.

Schwerpunkt der Arbeiten der Arbeitsgruppe wird das langfristige Projekt des IASB zu preisregulierten Geschäftsvorfällen sein, wobei sie gegebenefalls auch bei Fragen in Bezug auf den Interimsstandard zu Rate gezogen werden wird. In Folgendem soll die Arbeitsgruppe EFRAG behilflich sein:

  • Sachverhalte im Zusammenhang mit preisregulierten Geschäftsvorfällen in Europa und die Meinungen europäischer Interessengruppen analysieren,
  • Auswirkungen neuer Vorschläge von IASB, IFRS Interpretations Committee und anderen auf europäische Anwender analysieren,
  • sicher stellen, dass die europäische Meinung Teil der Debatten zum Thema preisregulierte Geschäftsvorfälle ist,
  • Expertenratschläge ebenso zur Verfügung stellen wie allgemeine Zusammenfassungen,
  • Rückmeldungen zur fachlichen Einschätzung von Sachverhalten, die sich auch Standards und Interpretationen ergeben, zusammentragen,
  • pro-aktiv tätig sein,
  • über den aktuellen Stand des Projekts informieren und in Bezug auf Strategie und Ausführung des Projekts beraten.

Die Arbeitsgruppe soll höchstens 15 Mitglieder umfassen, die möglichst eine große Bandbreite von beruflichen Hintergründen und Herkunftsländern abdecken sollten. EFRAG erhofft sich insbesondere Bewerbungen von kandidaten, die als Verbindung zu dem nationalen Standardsetzer im Herkunftsland agieren können.

Bewerbungen werden bis zum 30. April 2013 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC ist Mitglied des ASAF

19.03.2013

Die IFRS-Stiftung hat die Mitglieder des neu gegründeten beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bekanntgegeben, mit dessen Hilfe die Beziehungen des IASB mit der globale Gemeinde der nationalen Standardsetzer und ihrer regionalen Gruppierungen formalisiert und vereinfacht werden soll, und die helfen soll, wichtige regionale Perspektiven in die fachliche Arbeit des IASB einfließen zu lassen und allgemein Beratung zu aktuellen Themen der Standardsetzung zu bieten.

Das ASAF besteht aus 12 Mitgliedern und einem nicht stimmberechtigten Vorsitzenden. Die folgenden Gründungsmitglieder wurden heute bekanntgegeben (die beiden frei zu vergebenden Sitze wurden mit Mitgliedern aus dem asiatisch-pazifischen Raum und aus Europa besetzt):

 

Region ASAF-Mitglied
Afrika südafrikanischer Rat für Rechnungslegung (South African Financial Reporting Standards Council), unterstützt vom pan-afrikanischen Verband der Wirtschaftsprüfer (Pan-African Federation of Accountants, PAFA)
Nord- und Südamerika Gruppe der lateinamerikanischen Standardsetzer für Bilanzierungsfragen ( Group of Latin American Accounting Standard Setters, GLASS), vertreten durch den brasilianischen Ausschuss für Rechnungslegungsverlautbarungen (Brazilian Committee of Accounting Pronouncements)
kanadischer Standardsetzer Accounting Standards Board (AcSB)
US-amerikanischer Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB)
asiatisch-pazifischer Raum
japanischer Accounting Standards Board of Japan (ASBJ)
australischer Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board (AASB)
chinesisches  Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC)
Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian- Oceanian Standards Setters Group, AOSSG), vertreten durch das Hongkonger Institut der Wirtschaftsprüfer (Hong Kong Institute of Certified Public Accountants, HKICPA)
Europa Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)
spanisches Institut für Rechnungslegung und Prüfung (Spanish Accounting and Auditing Institute)
britischer Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC)

Die erste Sitzung des ASAF wird am 8. und 9. April 2013 in London stattfinden.

Der IASB weist in seiner Presseerklärung darauf hin, dass das ASAF verschiedene Arbeitsabkommen (Memoranda of Understanding, MoU) ersetzen wird, die zuvor mit den nationalen Standardsetzern in Brasilien, China, Japan und den Vereinigten Staaten eingegangen wurden. Diese werden durch eine einzige Vereinbarungen ersetzt, die von allen ASAF-Mitgliedern und den sie unterstützenden regionalen Gruppierungen (AOSSG, EFRAG, GLASS und PAFA) unterzeichnet werden. Dennoch wird die IFRS-Stiftung weiterhin den Dialog mit der gesamten Gemeinde der Rechnungslegungsstandardsetzer durch verschiedenen Mechanismen ermöglichen und fördern.

Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung zur Berufung der ASAF-Mitglieder zur Verfügung. Auch das DRSC hat eine Presseerklärung veröffentlicht. Auf unserer IAS Plus-Seite zum ASAF finden Sie weitere Informationen rund um das ASAF in deutscher Sprache.

Rechnungsleger sehen Risiken aus Umweltbedingungen, fürchten aber in erster Linie Rufschäden

19.03.2013

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat ein die Ergebnisse einer Befragung unter ihren Mitgliedern veröffentlicht, in der es um Bedeutung von Umweltfaktoren für den Privatsektor ging. Obwohl anerkannt wurde, dass der langfristige Erfolg von Unternehmen von Umweltfaktoren abhängt und dass der Privatsektor Verantwortung in diesem Bereich zu tragen hat, sahen die meisten Befragten derzeit Rufschäden aus mangelndem Umweltengagement als größtes Risiko für ihr Unternehmen an.

An der Umfrage nahmen 218 Rechnungsleger aus 50 Ländern und 17 Branchen teil. 63% der Befragten gaben an, dass Umweltfaktoren für den langfristigen Erfolg ihres Unternehmens wichtig ist. 81% sahen eine (starke) Mitverantwortung für den Umweltschutz im Privatsektor.

Die Risiken, die sich derzeit aus Umweltfaktoren ergeben sahen die Befragten allerdings nicht in erster Linie in schwindenden Ressourcen und daraus resultierenden steigenden Kosten; das größte Risiko sehen sie derzeit in Rufschäden als Ergebnis mangelnden Umweltengagements. Diese Tendenz wird sich in fünf Jahren nach Meinung der Befragten sogar noch verstärken, wenn die Gefahr besteht, dass sich mangelnde Umweltengagement in schwindender Kundentreue und damit Verlust an Marktanteilen niederschlägt.

Diese Erkenntnisse zeigen jedoch kaum Auswirkungen. Nur 3% der Befragten arbeiteten in einem Unternehmen, das ausführlich über Nachhaltigkeitsbemühungen berichtet. Weitere 24% nannten Nachhaltigkeitsberichterstattung ein kurz gestreiftes Randthema in ihrer Berichterstattung. Die am häufigsten genannten Gründe für nicht vorhandene oder nicht ausreichende Nachhaltigkeitsberichterstattung waren Mangel an Leitlinien, Mangel an Verständnis und Mangel an einsetzbaren Bewertungsmethoden.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der ACCA-Internetseite herunterladen.

Zwei neue und eine geänderte AFRAC-Stellungnahme veröffentlicht

18.03.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat die neuen AFRAC-Stellungnahmen "Behandlung der „Abfertigung alt“ nach IAS 19, insbesondere Verteilung des Dienstzeitaufwandes" und "Die Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB" sowie die geänderte AFRAC-Stellungnahme "Grundsätze der unternehmensrechtlichen phasenkongruenten Dividendenaktivierung" veröffentlicht.

Die Stellungnahme Behandlung der „Abfertigung alt“ nach IAS 19, insbesondere Verteilung des Dienstzeitaufwandes behandelt die Einordnung der in den §§ 23 und 23a AngG („Abfertigung alt“) festgelegten Leistungsarten in die in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (überarbeitet 2011) geregelten Leistungen an Arbeitnehmer und – soweit relevant – die Zuordnung dieser Leistungen auf Dienstjahre iSv IAS 19.70 ff („Ansparzeitraum“). Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Sie können sie sich hier von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Die Stellungnahme Aufstellung von IFRS-Konzernabschlüssen nach § 245a UGB beschäftigt sich mit der Klärung von Zweifelsfragen zum Zusammenspiel von Regelungen der IFRS und des UGB bei der Anwendung von § 245a UGB. So wird beispielsweise im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen den IFRS-Angaben und den von § 245a Abs 1 UGB zusätzlich verlangten Angaben die Frage behandelt, ob die Pflichtangaben gemäß IAS 24 ausreichen, um auch die Angabepflichten gemäß § 266 Z 5 und 7 UGB zu Angaben betreffend Organmitglieder zu erfüllen. Darüber hinaus geht die Stellungnahme auch auf Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelangaben in Konzernanhang und Konzernlagebericht ein. Sie können sie sich hier von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Die Stellungnahme Grundsätze der unternehmensrechtlichen phasenkongruenten Dividendenaktivierung wurde um ein Kapitel Besonderheiten bei Personengesellschaften gemäß § 221 Abs 5 UGB ergänzt, da die Kapitalerhaltungsvorschriften des Rechts der GmbH auch auf die Rechtsform der GmbH & Co KG sinngemäß anzuwenden sind. In der überarbeiteten Stellungnahme werden Klarstellungen für diese Rechtsform getroffen. Sie können sie sich hier von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Der Vorsitzende des IASB ermutigt Indonesien, die IFRS vollständig zu übernehmen

18.03.2013

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des International Accounting Standards Board (IASB), sprach Anfang des Monats bei einem internationalen Seminar mit dem Titel "IFRS-Dynamik 2013 und darüber hinaus: Auswirkungen auf Indonesien", das vom indonesischen Wirtschaftsprüferinstitut (Ikatan Akuntan Indonesia, IAI) veranstaltet wurde. Er ermutigte Indonesien, das derzeit einen graduellen Harmonisierungsprozess verfolgt, die IFRS vollständig zu übernehmen.

Der indonesische Ansatz in Bezug auf die IFRS-Übernahme besteht darin, die nationalen Rechnungslegungsvorschriften (Indonesian Financial Accounting Standards, IFAS) beizubehalten und sie nach und nach soweit wie möglich mit den IFRS zu harmonisieren. Seit 2012 basieren die in Indonesien angewendeten Standards auf den IFRS des IASB, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten waren, allerdings wurden Änderungen vorgenommen. Derzeit besteht nicht die Absicht, die IFRS vollständig zu übernehmen (daher gibt es auch keine entsprechende Aussage zur zeitlichen Planung).

In seiner Rede umriss Hoogervorst die Vorteile, die er für Indonesien sieht, wenn die IFRS vollständig übernommen werden. Er beschrieb, wie Europa von der Übernahme der IFRS profitiert hat, und lud die Zuhörer ein, sich vorzustellen, welcher Nutzen sich für die aufstrebenden Wirtschaften aus einer Anwendung der IFRS ergeben könnte - insbesondere für Wirtschaften, die sich so stark im Aufschwung befinden wie Indonesien. Er fügte hinzu: "Für viele aufstrebenden Wirtschaften ist die Übernahme der IFRS ein wichtiges Signal ihrer Ambitionen geworden – eine internationale Zusage, sich an die höchstmöglichen Standards in der Finanzberichterstattung zu halten."

Hoogervorst warnte allerdings davor, nicht den ganzen Weg zu gehen:

Es ist wichtig, zu verstehen, dass der volle Nutzen der Anwendung der IFRS-Marke nur genossen werden kann, wenn sie vollständig übernommen werden. Für ausländische Investoren ist es sehr schwierig kleine Unterschiede von großen Unterschieden zu unterscheiden. Wenn ein Rechtskreis nicht in Anspruch nehmen kann, dass er die IFRS vollständig übernommen hat, denken die Investoren mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass die Unterschiede viel größer sind als sie eigentlich sind. Wenn Sie sich die Mühe gemacht haben, 95% der IFRS zu übernehmen, stellen Sie bitte sicher, dass sie das auch mit den verbleibenden 5% tun. Sonst haben Sie alle Mühen des Übergangs, ohne den vollen Nutzen der internationalen Anerkennung dieser Leistung zu bekommen.

Im Hinblick auf Ängste in Bezug auf Schwierigkeiten oder Probleme bot Hoogervorst die volle Unterstützung des IASB an und verwies auf das Verbindungsbüro des IASB für den asiatisch-pazifischen Raum in Tokio und die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG). Er erwähnte außerdem die enge Zusammenarbeit des IASB mit der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian- Oceanian Standards Setters Group, AOSSG), von der er sagte, dass sie höchstwahrscheinlich im beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) vertreten sein werde, das die IFRS-Stiftung einrichtet, um die Zusammenarbeit des IASB mit den nationalen Standardsetzern in der Welt zu vertiefen. Hoogervorst deutete an, dass all diese Initiativen exzellente Möglichkeiten für eine starke Teilnahme Indonesiens an der Entwicklung der internationalen Finanzberichterstattung bieten würden, und schloss: "Sie haben die wundervolle Möglichkeit, dabei zu helfen, die Zukunft der globalen Finanzberichterstattung zu gestalten."

Den vollständigen Text der Rede in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IIRC veröffentlicht Hintergrundpapiere zu Fachthemen

18.03.2013

Der internationale Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) hat auf seiner Internetseite Hintergrundpapiere zu zwei Aspekten der integrierten Berichterstattung ("<IR>") veröffentlicht. Darin geht es um die Konzepte von Kapitalien und von Wesentlichkeit. Die Papiere wurden in Vorbereitung auf die Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs des IIRC-Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung herausgegeben, das Mitte April 2013 erwartet wird.

Der IIRC hatte die Veröffentlichung der Papiere Anfang des Jahres angekündigt. Sie sollen zusätzliche Hintergrundinformationen für Interessierte bieten, die zu dem demnächst erscheinenden Konsultationsentwurf Stellung nehmen wollen. (Der Entwurf soll am 16. April 2013 veröffentlicht werden und bis zum 15. Juli 2013 kommentiert werden können.) Die Papiere wurden von den Gruppen für die fachliche Zusammenarbeit (Technical Collaboration Groups, TCG) des IIRC erarbeitet und geben nicht notwendigerweise die Sichtweisen des IIRC oder der Organisationen wieder, die Mitglieder in die TCG entsendet haben.

Beide Papiere stellen außerdem keine verbindlichen Dokumente dar, sondern sind als Leitlinien und zur Informationsvermittlung gedacht. So enthalten sie auch eine Reihe von Sachverhalten, die derzeit noch diskutiert werden, und zeigen Bereiche, in denen weitere Entwicklung sinnvoll scheint, auf.

Kapitalien

Die Erstellung des Hintergrundpapiers zu Kapitalien wurde von der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und der niederländischen Wirtschaftsprüfervereinigung (Nederlandse Beroepsorganisatie van Accountants, NBA) geleitet.

In dem Papier wird untersucht, wie das Konzept der verschiedenen Arten von Kapital in das <IR>-Rahmenkonzept des IIRC integriert werden kann. Wie schon im Diskussionspapier vom September 2011 werden die verschiedenen Arten von Kapital erörtert, die "Wertvorräte darstellen, die die Grundlage für die Wertschöpfung eines Unternehmens sind". Dies sind Finanzkapital, produziertes Kapital, geistiges Kapital, Humankapital, Sozial- und Beziehungskapital und natürliches Kapital. Einige dieser Arten von Kapital wurden im Diskussionspapier unter Verwendung einer abweichenden Terminologie erläutert.

In dem Papier werden zu jeder Art von Kapital, die vom IIRC betrachtet wird, Auszüge aus der wissenschaftlichen Literatur genannt und auch Quellen aus der Praxis zitiert. Daneben werden die Reaktionen auf das Diskussionspapier zusammengefasst. Es enthält auch Beispiele zum Zusammenwirken zwischen den einzelnen Arten von Kapital - so führen beispielsweise Investitionen in eine bessere Ausbildung der Mitarbeiter zu einer Abnahme des  Finanzkapitals, aber zu einer Zunahme des Humankapitals.

Zu den Beobachtungen in dem Hintergrundpapier gehören die folgenden:

  • Die TCG erwog, ob der Ausdruck "Ressourcen und Beziehungen" anstelle von "Kapitalien" verendet werden sollte, entschied sich aber, weiterhin "Kapitalien" zu verwenden.
  • Das Konzept, dass es mehrere Arten von Kapital gibt, ist neu und wird sich im Laufe der Zeit noch weiter entwickeln, auch im Rahmen des Pilotprogramms des IIRC.
  • Es ist nicht die Zielsetzung der <IR>, die Bewertung aller Kapitalien zu fordern; in einigen Fällen ist es geeigneter "über die Verwendung der Kapitalien und die Auswirkungen auf sie narrativ und nicht in Form von Wertmaßzahlen zu berichten (in manchen Fällen ist es nicht anders möglich)".
  • Kapitalien, die ein Unternehmen verwendet oder auf die seine Tätigkeiten Auswirkungen haben, können sich in seinem Besitz befinden (beispielsweise geistiges Eigentum), anderen gehören oder im rechtlichen Sinne niemandem gehören (beispielsweise Zugang zu unverschmutzter Luft).
  • Es gibt eine Diskussion zu der Beziehung zwischen geistigem Kapital, Humankapital und Sozial- und Beziehungskapital. Die TCG kam zu dem Schluss, dass das Zusammenführende dieser drei Arten von Kapital dem Verständnis des Kaitalmodells nicht hilfreich wäre. Allerdings sprach sie eine Empfehlung hinsichtlich einer gewissen Modifikation der Beschreibung des "geistigen Kapitals" aus.
  • Ein Vergleich und eine Analyse der Unterschiede zwischen dem <IR>-Rahmenkonzept und anderen Konzepten von Kapital sind ebenfalls beigefügt. So wird beispielsweise mit dem Rahmenkonzept des IASB verglichen und mit der Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI).

Das Hintergrundpapier enthält eine nützliche Zusammenfassung der erörterten Themen sowie eine empfohlene Kategorisierung und Änderungen an der Beschreibung der Arten von Kapital.

Wesentlichkeit

Die Erstellung des Hintergrundpapiers zu Wesentlichkeit wurde vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) geleitet.

In diesem Hintergrundpapier wird das Konzept der Wesentlichkeit für Zwecke der Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung untersucht. Dabei werden folgende Bereiche abgedeckt:

  • Definition von Wesentlichkeit für die <IR> und Abgrenzung zur Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung,
  • Erörterung der Bedeutung der Wesentlichkeit,
  • Erörterung der Anwendung des Wesentlichkeitsbestimmungsprozesses in der <IR>,
  • Erörterung der Angabeerwägungen in einem integrierten Bericht und
  • Erörterung möglicher Einschränkungen in der gegenwärtigen Lage.

Das Papier enthält die folgende Definition:

Für Zwecke der <IR> ist ein Sachverhalt wesentlich, wenn er von solcher Relevanz und Bedeutung ist, dass er die Beurteilung von Gebern von Finanzkapital in Bezug auf die Fähigkeit des Unternehmens, kurz-, mittel- und langfristig Werte zu schöpfen, bedeutend beeinflussen kann. Bei der Bestimmung, ob ein Sachverhalt wesentlich ist, sollte die Unternehmensleitung und die Führungsbeauftragten in Erwägung ziehen, ob der Sachverhalt die Strategie des Unternehmens, sein Geschäftsmodell oder Teile der Kapitalien wesentlich beeinflusst oder das Potenzial dazu aufweist.

Die Definition wurde im Kontext von integrierten Berichten entwickelt, die "in erster Linien auf Finanzkapitalgeber zu Unterstützung ihrer Entscheidungen in Bezug auf Kapitalzuweisungen abzielen"; insbesondere wurde an Kapitalgeber gedacht, die die Leistung eines Unternehmens langfristig beurteilen.

In dem Papier werden drei Schritte für die Bestimmung von Wesentlichkeit genannt: (1) Identifizierung relevanter Sachverhalte für die Aufnahme in den integrierten Bericht; (2) Beurteilung der Bedeutung des Sachverhalts und (3) Priorisierung wesentlicher Sachverhalte.

Ein weiteres Hintergrundpapier zum Konzept des Geschäftsmodells soll noch erarbeitet werden.

Zugang zu den englischsprachigen Hintergrundpapieren haben Sie über die Internetseite des IIRC.

Delegierte Verordnungen zu EMIR treten in Kraft

17.03.2013

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (auch: European Market Infrastructure Regulation, EMIR) wurde 2012 verabschiedet, allerdings sind die meisten Vorschriften ohne die ergänzenden 'Technischen Standards', die von der EU-Kommission als delegierte Verordnungen erlassen werden, nicht anwendbar. Die technischen Standards zu OTC-Derivaten, dem Risikomanagement, Anforderungen an zentrale Gegenparteien und der Berichterstattung an Transaktionsregister sind am 15. März 2013 in Kraft getreten. EMIR hat zur Entstehung des IASB-Projekts zur Novation von Derivaten geführt, weil sich aus EMIR Fragen in Bezug auf die Sicherungsbilanzierung ergeben.

Die EU-Verordnung EMIR sieht unter anderem die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle für standardisierte OTC-Derivate die Novation dieser Derivate an eine zentrale Gegenpartei vor. Das IASB-Projekt zur Novation von Derivaten ist der Frage gewidmet, ob die Novation von OTC-Derivaten in diesen Umständen zu einem Abbruch der Sicherungsbilanzierung führt.

Am 28. Februar 2013 hat der IASB den Standardentwurf ED/2013/2 Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen herausgegeben. Mit dem Entwurf ED/2013/2 wird vorgeschlagen, dass die Novation eines Sicherungsinstruments nicht als Auslaufen oder Glattstellung angesehen werden sollte, die prospektiv zu einem Abbruch der Sicherungsbilanzierung führt. Dieses ist dann der Fall, wenn alle nachfolgenden Kriterien (hier verkürzt wiedergegeben) erfüllt sind:

  • die Novation ist gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben.
  • die Novation führt dazu, dass eine zentrale Gegenpartei neue Gegenpartei der beiden ursprünglichen Vertragspartner des novierten Derivats wird,
  • die Vertragsbedingungen des novierten Derivats sind auf jene Änderungen begrenzt, die notwendig sind, um die Novation des Derivats durchführen zu können.

Im Entwurf wird derzeit nur auf Novationen Bezug genommen, die als Ergebnis von Gesetzen oder Verordnungen vorgenommen werden. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind derzeit Novationen, die als vorbeugende Maßnahme in Erwartung eines Gesetzes oder einer Verordnung vorgenommen wurden.

Weiterführende Informationen:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.