März

Tagesordnung für die Märzsitzung des IASB

11.03.2013

Der IASB wird das nächste Mal vom 19. bis 21. März 2013 in den Räumen des IASB in London tagen. Der FASB wird nicht an der Sitzung teilnehmen. Erörtert werden IAS 41, die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU, das Rahmenkonzept, das Bilanzierungsobjekt für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, IAS 19, IAS 1, die jährlichen Verbesserungen 2010-2012, Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile und Erlöserfassung.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung, die am 11. März 2013 zur Verfügung gestellt wurde, finden Sie hier.

Sollten Änderungen an der Tagesordnung vorgenommen werden, werden wir sie dort nachpflegen. Größere Änderungen geben wir außerdem als Nachricht bekannt. Die Übersetzungen der Mitschriften von Deloitte-Beobachtern stellen wir ebenfalls auf dieser Seite zur Verfügung, sobald sie uns vorliegen.

Rotes Buch 2013 ist erschienen

11.03.2013

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass das sogenannte Rote Buch der International Financial Reporting Standards 2013 erschienen ist.

Das 'Rote Buch' enthält die Verlautbarungen, die bis zum 1. Januar 2013 herausgegeben wurden, einschließlich aller IFRS, die erst nach dem 1. Januar 2013 in Kraft treten, aber nicht der ersetzten IFRS, die weiter angewendet werden können, wenn sich ein Unternehmen gegen eine vorzeitige Anwendung entscheidet. Daher enthält die Ausgabe 2013 des roten Buchs die folgenden Änderungen, die 2012 vorgenommen wurden:

Der Preis beträgt £65 zuzüglich Versandkosten. Die üblichen Preisnachlässe werden gewährt. Auf der Internetseite des IASB finden Sie weitere Informationen und können eine Bestellung aufgeben. eIFRS-Abonnenten ist das Rote Buch in elektronischer Form im Abonnentenbereich der Internetseite des IASB ab sofort zugänglich.

    DRSC stimmt zwei IASB-Entwürfen zu

    10.03.2013

    Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwürfen ED/2012/6 und ED/2013/1 genommen.

    Das DRSC stimmt beiden Entwürfen zu.

    IASB-Entwurf ED/2012/6 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

    IASB-Entwurf ED/2013/1 Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte

    Neue Ausgabe von IFRS in Focus zum Thema Wertminderung

    09.03.2013

    Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine neues Ausgabe des 'IFRS in Focus'-Newsletters erarbeitet. Sie ist dem IASB-Standardentwurf ED/2013/3 'Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle' gewidmet, mit dem ein Wertminderungsmodell vorgeschlagen wird, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

    Der IASB hat den Entwurf am 7. März 2013 herausgegeben. Mit ihm hat der IASB einen überarbeiteten Vorschlag zu der Fragestellung vorgelegt, wie Wertminderungen bei Finanzinstrumenten abgebildet werden sollen. Die Vorschläge im einzelnen haben wir für Sie in unserer Nachricht IASB schlägt neues Wertminderungsmodell vor zusammengefasst.

    In dem jetzt veröffentlichten IFRS in Focus-Newsletter des IFRS Global Office von Deloitte werden die Vorschläge erläutert. Ein ausführlicher deutschsprachiger IFRS fokussiert-Newsletter befindet sich ebenfalls in Erarbeitung; wir werden ihn Ihnen in wenigen Tagen zur Verfügung stellen können.

    Weitere Informationen des IASB mit Zusammenhang mit ED/2013/3

    08.03.2013

    Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine neues Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' zur Verfügung, die dem Entwurf zur Wertminderung gewidmet ist, den der IASB gestern herausgegeben hat. Außerdem hat der IASB eine Internetsendung angekündigt, in der die Vorschläge des Entwurfs erläutert werden sollen.

    In Of "Great Expectations"—Accounting for Expected Credit Losses in Financial Instruments erläutert IASB-Mitglied Patrick Finnegan, warum der IASB der Meinung ist, dass Investoren von dem vorgeschlagenen neuen  Wertminderungsmodell profitieren können. Er zeigt, wie die Vorschläge von den gegenwärtigen IFRS abweichen, fasst die Vorschläge zusammen und zeigt an drei Beispielen, wie die Konzepte auf Finanzinstrumente wie beispielsweise Kredite oder Schuldverschreibungen anzuwenden wären. Sie können sich die neueste Ausgabe der Investor Perspectives direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

    Am 13. März 2013 wird der IASB eine Internetpräsentation zu den Vorschlägen im Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle anbieten, die auch einen Teil mit Fragen und Antworten beinhalten wird. Um Teilnehmer in möglichst vielen Zeitzonen erreichen zu können, wird die Sendung zweimal ausgestrahlt - einmal um 11:00h deutscher Zeit, einmal um 15:00h deutscher Zeit. Jede Sendung einschließlich Fragen und Antworten wird etwa 40 Minuten dauern. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

    ASBJ und FASB setzen ihre gemeinsamen Erörterungen fort

    08.03.2013

    Am 4. und 5. März 2013 fand in Norwalk, Connecticut die vierzehnte gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt. Die Sitzung umfasste gegenseitige Inkenntnissetzung in Bezug auf die Standardsetzungsaktivitäten der beiden Boards und einen Austausch über die Aktivitäten des IASB, insbesondere hinsichtlich des Rahmenkonzepts, das beide Boards für unabdingbar für die Entwicklung hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards halten.

    FASB und ASBJ besprachen auch die folgenden Projekte, die der FASB und der International Accounting Standards Board (IASB) gemeinsam erörtern:

    ASBJ und FASB haben sich entschieden, ihe gemeinsamen Sitzungen vorerst fortzusetzen. Die nächste Sitzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2013 stattfinden. Die englischsprachige Presseerklärung zur jüngsten Sitzung steht Ihnen auf der Internetseite des ASBJ zur Verfügung.

    IASB schlägt neues Wertminderungsmodell vor

    07.03.2013

    Der International Accounting Standards Board (IASB) hat seinen lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten vorgelegt. In dem Entwurf schlägt er ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden. Die Vorschläge können bis zum 5. Juli 2013 kommentiert werden.

    Hintergrund

    Mit dem Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle hat der IASB einen überarbeiteten Vorschlag zu der Fragestellung vorgelegt, wie Wertminderungen bei Finanzinstrumenten abgebildet werden sollen. Bereits seit 2009 arbeitet der Board an einer Neufassung seiner Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen. Im Zuge der globalen Finanzmarktkrise war er unter massiven Druck geraten, die als komplex und widersprüchlich empfundenen Abschreibungsregeln zu ändern und eine frühere Erfassung sich abzeichnender Kreditausfälle vorzusehen. Nach dem bisher gültigen Regelwerk in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung ist ein Finanzinstrument grundsätzlich erst dann abzuschreiben, wenn ein Verlustereignis eingetreten ist und dieses Ereignis zukünftige Zahlungsausfälle erwarten lässt (sog. Modell der eingetretenen Verluste oder Incurred Loss Model, ILM).

    Im November 2009 hatte der IASB einen ersten Vorschlag unterbreitet, die Bemessung erwarteter Kreditausfälle über die Berechnung der Effektivverzinsung eines Finanzinstruments zu erfassen (ED/2009/12 Fortgeführte Anschaffungskosten und Wertminderungen). Kerngedanke dieses Ansatzes ist die Tatsache, dass erwartete Kreditausfälle eines Finanzinstruments üblicherweise in den zu vereinnahmenden Zins eingepreist sind. Daher sollten diese erwarteten Kreditausfälle idealerweise über die Rendite des Finanzinstruments abgebildet werden, wohingegen Veränderungen der Bonität bei deren Auftreten als nicht eingepreiste Bewertungserfolge gezeigt würden. Dieser Ansatz wurde zwar von einer breiten Mehrheit der Adressaten als konzeptionell überzeugend gelobt, jedoch als nicht praxistauglich abgelehnt, weil die erforderliche Nachverfolgung der Bonitätsentwicklung eines Finanzinstruments auf Einzelgeschäftsebene nur in seltenen Fällen erfolge.

    In einer Ergänzung, die im Januar 2011 erschien, schlugen IASB und der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) ein Modell vor, bei dem die Zinserfassung und die Vornahme von Wertberichtigungen wieder entkoppelt wurden (ED/2011/1 Ergänzendes Dokument). Finanzinstrumente sollten nun in ein Weiß- und ein Schwarzbuch aufgeteilt werden, wobei erstgenanntem all jene finanziellen Vermögenswerte zugewiesen würden, bei denen bis zum Berichtsstichtag kein Ausfall zu verzeichnen sei; alle übrigen Kredite würden dem Schwarzbuch zugeordnet. Während für die Instrumente des Schwarzbuchs eine Risikovorsorge in Höhe der über die verbleibende Restlaufzeit erwarteten Kreditausfälle zu erfassen wäre – was grob der für diese Geschäfte bereits bislang unter dem ILM gebuchten Wertberichtigung entspricht –, sollte die Risikovorsorge für die auf das Weißbuch allokierten Geschäfte deren über die Gesamtlaufzeit erwartete Kreditausfälle zeitanteilig widerspiegeln. Dieser Wertansatz wäre ggf. noch zu erhöhen, falls ein Ausfall in absehbarer Zukunft zu erwarten sei.

    Seit 2011 arbeiteten IASB und FASB an einer Verfeinerung dieses im Grunde weiter gültigen Ansatzes. Zwei Fragen trieben die Boards insbesondere: (1) In welcher Höhe sollte die Bevorsorgung der Geschäfte des Weißbuchs erfolgen? (2) Wann und wie sollten Geschäfte zwischen den Büchern wandern, falls sich ihre Ausfallwahrscheinlichkeit deutlich erhöht oder verringert? Auch wenn sich der FASB im Juli 2012 entschloss, den gemeinsam erarbeiteten Ansatz nicht zu verfolgen und ein eigenes Wertminderungsmodell vorzulegen, trieb der IASB die Arbeiten an dem ursprünglich gemeinsamen Modell weiter voran.

    Die im nun veröffentlichten Entwurf unterbreiteten Vorschläge würden bei endgültiger Verabschiedung als eigener Abschnitt in IFRS 9 Finanzinstrumente aufgenommen.

     

    Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen

    Zielsetzung. Das Ziel besteht in der Erfassung erwarteter Kreditausfälle bei den Finanzinstrumenten, die im Anwendungsbereich der Vorschriften liegen. Erwartete Kreditausfälle werden als Barwert erwarteter Ausfall vertraglicher Zahlungen definiert. Für die Beurteilung sind vergangenheitsbezogene, gegenwärtige und zukunftsgerichtete Informationen zu berücksichtigen.

    Anwendungsbereich. Gegenstand der Wertminderungsvorschriften sind

    • alle finanziellen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden,
    • alle schuldrechtlichen Finanzinstrumente, die in der parallel vorgeschlagenen neuen Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, wobei Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden“ geführt werden,
    • alle Handels- und Leasingforderungen sowie
    • geschriebene Kreditzusagen und geschriebene Kreditleihegeschäfte, soweit diese nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ihre Wertänderungen im Periodenergebnis erfasst werden.

    Risikovorsorge – Höhe. Die Höhe der zu bildenden Risikovorsorge hängt davon ab, ob es bei einem Finanzinstrument seit dessen Erstansatz zu deutlichen Verschlechterungen der Bonität gekommen ist. Drei Stufen werden unterschieden:

    • Stufe 1: Finanzinstrumente haben seit ihrer Einbuchung keine bedeutende Verschlechterung der Kreditqualität erfahren,
    • Stufe 2: Finanzinstrumente haben sich seit ihrem Erstansatz bedeutend verschlechtert,
    • Stufe 3: Finanzinstrumente haben seit ihrem Erstansatz bedeutend verschlechtert und bereits Ausfälle verzeichnet.

    Für Finanzinstrumente der Stufe 1 sieht der IASB die Bildung einer Risikovorsorge in Höhe des Barwerts der über die Restlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle vor, falls in den nächsten 12 Monaten ein Ausfall eintritt (sog. 12 month expected credit loss); für Finanzinstrumente der Stufen 2 und 3 ist demgegenüber eine Bevorsorgung in Höhe des Barwerts der über die verbleibende Restlauzeit erwarteten Zahlungsausfälle geboten (sog. lifetime expected credit loss).

    Risikovorsorge – Erfassung. Die Bilanzierung der Risikovorsorge erfolgt bei bilanzwirksamem Geschäft durch Dotierung eines Wertberichtigungskontos (loss allowance), bei nicht bilanzierten Geschäften durch Bildung einer Rückstellung (provision).

    Zinserfassung. Die Zinsvereinnahmung erfolgt für Finanzinstrumente der Stufen 1 und 2 auf Grundlage von deren Bruttobuchwert, bei Geschäften der Stufe 3 dagegen auf Nettobasis (also unter Abzug der Kreditausfälle vom Buchwert).

    Gekaufte oder ausgereichte wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte. Es wird nicht der zweistufige Ansatz angewendet, vielmehr werden Veränderungen der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle über die Laufzeit des Instruments seit der Schätzung beim Erstansatz unmittelbar im Periodenergebnis erfasst.

    Vereinfachung für Handels- und Leasingforderungen. Unternehmen bekommen für diese Instrumente ein Methodenwahlrecht eingeräumt, die Risikovorsorge stets in Höhe des Barwerts der über die verbleibende Restlauzeit erwarteten Zahlungsausfälle zu bemessen und auf die ansonsten erforderliche Unterscheidung zu verzichten.

    Neue Angaben. Mit dem neuen Wertminderungsmodell werden auch zusätzliche Angabevorschriften vorgeschlagen. Insbesondere wird ein Wertberichtigungsspiegel, eine Erläuterung der Inputfaktoren und Annahmen für die Ermittlung der erwarteten Verluste sowie Informationen über die Auswirkungen der Verschlechterung oder Verbesserung des Kreditrisikos von Finanzinstrumenten verlangt.

    Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der IASB wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens erst nach Abschluss seiner erneuten Beratungen festsetzen.

     

    Unterschiede zum Vorschlag des FASB

    Bereits im Dezember 2012 hatte der FASB seinen Vorschlag für ein Modell gegenwärtig erwarteter Kreditausfälle (Current Expected Credit Losses, CECL) veröffentlicht. Der bedeutendste Unterschied zwischen dem vorstehenden IASB-Modell und jenem des FASB besteht darin, dass der FASB eine einheitliche Bemessung der Risikovorsorge für alle Finanzinstrumente zum Zeitpunkt ihres Zugangs vorsieht; die Bemessung soll dabei in Höhe des Barwerts der über die verbleibende Restlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle erfolgen. Dieser Betrag muss zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes eines Finanzinstruments gebucht werden.

    Stellungnahmen zum Vorschlag des IASB können bis zum 5. Juli eingereicht werden; die Kommentierungsfrist für den Entwurf des FASB läuft bereits am 30. April aus. (Hinweis: Am 28. März 2013 verlängerte der FASB die Kommentierungsfrist für seinen Entwurfs bis zum 31. Mai 2013.)

     

    Weiterführende Informationen

    Auf der Internetseite des IASB:

    Auf IAS Plus:

    Der Entwurf wird außerdem Gegenstand bei der Dbriefs-Internetsendung zu aktuellen Entwicklungen in der Standardsetzung am 27. März 2013 sein.

    Jüngste IFAC-Umfrage benennt Fragen im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise und Vertrauen in internationale Standards als wesentliche Bedenken

    07.03.2013

    Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat seinen 'Sechsten Jahresbericht über Führung weltweit' herausgegeben. IFAC erhielt auf die Fragen zur Wahrnehmung des Berufsstands und zu den bedeutendsten Rechnungslegungssachverhalten 2013 113 Rückläufer. Über ein Drittel der Rückmeldungen kam aus Europa.

    Wie bereits in der fünften Ausgabe des jährlichen Berichts sehen die Stellungnehmenden weiterhin "die Erhöhung des Vertrauens in internationale Standards, die Förderung ihrer Übernahme, die Verbesserung ihrer Umsetzung und die Verabschiedung neuer und überarbeiteter Standards" als höchste Priorität an.

    Die IFRS wurden in Bezug auf eine notwendige globale Übernahme, Um- und Durchsetzung als am höchsten eingestuft. Danach folgen die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), der Ethikkodex für Angehörige des Berufsstands, die internationalen Standards zur Aus- und Weiterbildung (International Education Standards, IES) und die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

    Das volatile Umfeld stellt auch weiterhin einen Bereich großer Bedenken dar. Unteraspekte dieses Berich sind das schwierige globale Finanzklima, die Verwaltung öffentlicher Finanzen und die Staatsschuldenkrise. Der ganze Komplex wird auch in Zusammenhang mit dem Ruf und der Glaubwürdigkeit des Rechnungslegung und Prüfung gesetzt.

    Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des IFAC:

    Eurostat-Bericht zur Konsultation zur Eignung der IPSAS für die EU-Mitgliedstaaten

    07.03.2013

    Das Europäische Kommission hat einen Bericht herausgegeben, in dem die Eignung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Anwendung durch die Mitgliedstaaten der EU beurteilt wird. Die Schlussfolgerung des Berichts lautet: "Einerseits ist es wohl eindeutig, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht ohne weiteres in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden können. Andererseits stellen die IPSAS unstreitig einen Bezugsrahmen für eine mögliche harmonisierte Rechnungsführung des öffentlichen Sektors in der EU dar.”

    Dem Bericht liegen Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation zur Eignung der IPSAS für eine Anwendung in der EU zugrunde. Zwei wesentliche Schlussfolgerungen haben sich ergeben: (1) Es scheint, dass die IPSAS in ihrer gegenwärtigen Form nicht leicht in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden können, und (2) die IPSAS stellen ein angemessenes Rahmenkonzept für die künftige Entwicklung von europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) dar.

    In dem Bericht werden die Schritte beschrieben, die bei der Entwicklung der EPSAS unternommen werden müssen. Dazu gehört auch die Einrichtung von Verwaltungsstrukturen, mit deren Hilfe das Rahmenkonzepot für die Anwendung und die Zielsetzung einer gemeinsamen Rechnungslegung im öffentlichen Sektor in Europa klargestellt werden müssten. In dem Bericht wird auch auf die Beziehung der EPSAS und anderen Rahmenkonzepten eingegangen:

    Dennoch sollte die EPSAS-Verantwortlichen enge Kontakte zum IPSAS-Board aufbauen und unterhalten, um einschlägige Entwicklungen in ihrer Agenda und ihren Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen, aber auch, weil in einigen Fällen ein Abweichen der EPSAS von den IPSAS erforderlich sein kann. Unnötige Abweichungen zwischen den EPSAS und den IPSAS sollten unbedingt vermieden werden. Gleiches gilt für Abweichungen zwischen den EPSAS und den IFRS, da einige Einrichtungen unter staatlicher Kontrolle möglicherweise bereits heute zur Rechnungslegung nach den IFRS oder nach den nationalen handelsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind.

    Die Entwicklung der EPSAS wird weiter auf einer Konferenz in Brüssel am 29. und 30. Mai 2013 erörtert werden.

    Weiterführende Informationen auf der Eurostat-Internetseite (soweit verfügbar in deutscher Sprache):

    Correction list for hyphenation

    These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.