März

IASB gibt weitere formale Korrekturen heraus

05.03.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den ersten Satz formaler Korrekturen im Jahr 2013 herausgegeben. Sie beziehen sich unter anderem auf das "Blaue Buch" 2013 und darin enthaltenen inkorrekten Bezügen auf IFRS 9 'Finanzinstrumente'. Das IASB hat die formalen Korrekturen in allgemeine Korrekturen und eine Errata-Liste zur IFRS 9 unterteilt.

Im Blauen Buch 2013 sind alle Standards und Interpretationen, deren Anwendung zum 1. Januar 2013 verpflichtend ist, enthalten, aber keine IFRS, deren verpflichtende Anwendung erst später eintritt.

Weil das verpflichtende Datum des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente auf Berichtsperioden verschoben wurde, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen, sollte das Blaue Buch 2013 keine Verweise auf IFRS 9 enthalten. Mit den Blue Book 2013 errata werden entsprechende Verweise entfernt und und durch äquivalente Verweise und Vorschriften ersetzt, die sich auf IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung beziehen.

Zu den sonstigen formalen Korrekturen gehören die folgenden:

  • Folgeänderungen, die zum Zeitpunkt der Publikation in die betroffenen Standards hätten integriert werden sollen; diese Änderungen betreffen das "Rote Buch" 2012, das "Grüne Buch" 2012 und das "Blaue Buch" 2013 bzw. zum Teil alle diese IFRS-Ausgaben;
  • ein Hinweis auf einen Fehler im Entwurf ED/2013/1 Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte, der bereits im  Januar 2013 separat bekanntgegeben wurde;
  • ein Hinweis auf eine geringfügige Änderung an den Begleitmaterialien zu IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen), der bereits separat auf der Internetseite des IASB bekanntgegeben wurde;
  • formale Korrekturen, die gegebenenfalls "Roten Buch" 2012, dem "Grünen Buch" 2012 und dem "Blauen Buch" 2013 nachgetragen werden müssen;
  • formale Korrekturen für Fehler am "Roten Buch" 2012, am "Grünen Buch" 2012 und am "Blauen Buch" 2013, die bei der Erstellung  dieser Publikationen aufgetreten sind.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen zur Verfügung:

Neue Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung

04.03.2013

Unsere Kollegen haben eine neue Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt. Diese Ausgabe trägt den Titel 'Grünes Licht für die Fertigstellung des neuen überarbeiteten Exposure Draft ' und bietet eine Zusammenfassung der jüngsten Erörterungen des IASB im Rahmen des Projekts zu Versicherungsverträgen.

In seinen Sitzungen am 18. und 19. Februar 2013 hat der IASB seine Beratungen und vorläufigen Entscheidungen im Hinblick auf den überarbeiteten Entwurf (Re-Exposure Draft) für Versicherungsverträge abgeschlossen. In der wichtigsten Entscheidung hat das IASB einstimmig die Fertigstellung des Re-Exposure Draft für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen beschlossen. Damit kann der Stab den weiteren Prozess zur Fertigstellung des Re-Exposure Draft fortsetzen. Weiterhin wurden in der Boardsitzung die Übergangsbestimmungen für die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Versicherungsverträge behandelt. Lesen Sie mehr in der jüngsten Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung.

Alle früheren Ausgaben des Versicherungsnewsletters finden Sie hier. Weitere Informationen zum IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen stehen Ihnen hier zur Verfügung. Außerdem bieten wir Ihnen seit neuestem auch ein Archiv der englischsprachigen Versicherungs-Webcasts auf IAS Plus.

IIRC und GRI schließen Arbeitsabkommen

04.03.2013

Der internationale Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) und die Global Reporting Initiative (GRI) haben bekanntgegeben, dass sie ein Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) unterzeichnet haben, mit dem die Prinzipien für die weitere Zusammenarbeit, Abstimmung und Koordination zwischen den beiden Organisationen auf eine formale Grundlage gestellt werden sollen.

Das MoU soll beiden Organisationen helfen, ihre gemeinsamen Interessen zu verfolgen, zu denen die folgenden gehören:

  • Förderung der globalen Harmonisierung und Klarheit von Rahmenkonzepten, Standards und Vorschriften für die Unternehmensberichterstattung,
  • Entwicklung der eigenen Rahmenkonzepte, Leitlinien und Standards,
  • Transparenz und Austausch von relevanten und bedeutenden Informationen.

Das MoU folgt ähnlichen Abkommen des IIRC mit dem IFAC (geschlossen im Oktober 2012) und dem IASB (im Februar 2013 bekanntgegeben).

Das MoU ist mit Unterzeichnung am 1. Februar 2013 in Kraft getreten und läuft vorerst bis zum 30. September 2014, wobei eine Verlängerung in beiderseitigem Einverständnis möglich ist.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

MASB veröffentlicht Vorschläge zur Anwendung des IFRS für KMU durch nicht börsennotierte Unternehmen

02.03.2013

Der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) hat einen Fahrplan veröffentlicht, in dem ein neues Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung durch nicht börsennotierte Unternehmen umrissen wird. Nach diesem Fahrplan sollen nicht börsennotierte Unternehmen künftig den Financial Reporting Standards for Small and Medium-sized Entities (FRS for SMEs) anwenden. Dieser wird praktisch dem IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) entsprechen, der im Juli 2009 vom IASB herausgegeben wurde. Der FRS for SMEs soll im ersten Halbjahr 2013 veröffentlicht werden und mit dem 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Derzeit wenden nicht börsennotierte Unternehmen in Malaysia entweder die vom MASB herausgegebenen Private Entity Reporting Standards (PERS) oder die Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS), die den IFRS entsprechen, für ihre Finanzberichterstattung an. In dem jetzt veröffentlichten Fahrplan wird ein gestuftes Berichterstattungssystem beschrieben, nach dem mittelgroße nicht börsennotierte Unternehmen (Jahresumsatz ab 500.000 Ringgit (rund 125.000 Euro)) den FRS für SMEs anwenden und alle anderen, die dieses Umsatzkriterium nicht erfüllen, weiterhin die PERS anwenden. Sowohl mittelgroße als auch kleine und Kleinstunternehmen hätten weiterhin die Option die vollen MFRS anzuwenden.

Der IASB entwickelt derzeit Leitlinien für die Anwendung des IFRS für KMU durch Kleinstunternehmen. Wenn diese Leitlinien zur Verfügung stehen, wird der MASB sie vor dem Hintergrund malaysischer Bedingungen bewerten und in Erwägung ziehen, ob Änderungen an seiner Einschätzung der Rechnungslegungsvorschriften für Kleinstunternehmen vorgenommen werden sollten.

Zu den Fragen, die im Fahrplan erhoben werden, kann bis zum 6. Mai 2013 Stellung genommen werden.

Auf der Internetseite des MASB stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

IFRS fokussiert — Novation von Derivaten und Fortführung des Hedge Accounting

01.03.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen 'IFRS fokussiert'-Newsletter mit dem Titel 'Novation von Derivaten und Fortführung des Hedge Accounting' erstellt, in dem die am 28. Februar 2013 vorgeschlagenen Änderungen im Detail dargestellt und erste Implikationen für die Praxis aufgezeigt werden.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 28. Februar 2013 Änderungen an den Vorschriften zur Beendigung von Sicherungsbeziehungen in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie in den geplanten Vorschriften zum Hedge Accounting in IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen. Danach sollen Derivate trotz einer Novation weiterhin als Sicherungsinstrumente in fortdauernden Sicherungsbeziehungen designiert bleiben. Grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass die Einschaltung einer zentralen Gegenpartei bzw. eines Zentralkontrahenten (central counterparty, CCP) infolge rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen vorgenommen wird.

Der IASB sieht einen dringlichen Bedarf für die Änderung nicht zuletzt deshalb, weil sich die G20 zu einer Verbesserung der Transparenz und Regulierung von nicht an geregelten Märkten gehandelten Derivaten, sogenannten Over-the-Counter-Derivaten (OTC-Derivaten), auf internationaler Ebene verpflichtet haben. Als Ausfluss dieser Zielsetzung sollen künftig alle standardisierten OTC-Derivate mit einer zentralen Gegenpartei abgeschlossen werden. Dies betrifft aktuell beispielsweise solche OTC-Derivate, welche in den Anwendungsbereich der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) bzw. den US-amerikanischen Vorschriften des Dodd-Frank Act fallen.

Sie können sich die neueste Ausgabe von IFRS fokussiert hier herunterladen.

IFRS in Focus-Newsletter zu Bewertungsmethoden

01.03.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen 'IFRS in Focus'-Newsletter herausgegeben, in dem die Bewertungsansätze und -methoden erläutert werden, die im ersten Kapitel der Begleitmaterialien zu IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' genannt werden.

Das Kapitel, ursprünglich am 20. Dezember 2012 herausgegeben und am 13. Februar 2013 noch einmal überarbeitet, deckt die Anwendung der Prinzipien aus IFRS 13 bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten ab, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen.

Sie können sich den englischsprachigen Newsletter hier herunterladen.

Überwachungsgremium verkündet endgültige Kriterien für die Mitgliedschaft und die Prozesse für die Überprüfung bestehender Mitglieder und die Auswahl neuer Mitglieder

01.03.2013

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung hat heute den erfolgreichen Abschluss der Festlegung der Mitgliedschaftskriterien und der entsprechenden Prozesse bekanntgegeben. Die Kriterien werden sowohl bei der Auswahl neuer Mitglieder als auch bei der Überprüfung der Mitgliedschaft bestehender Mitglieder, die alle drei Jahre stattfinden soll, angelegt werden. Außerdem wurde verkündet, dass Masamichi Kono, derzeit kommissarischer Vorsitzender des MB, zum Vorsitzenden des Gremiums ernannt wurde.

Der Bericht des MB mit dem Titel Abschließender Bericht zur Überprüfung der Führungsstruktur der IFRS-Stiftung, der im Februar 2012 herausgegeben worden war, enthielt Empfehlungen zu einer Reihe von Verbesserungen an der Führungsstruktur, zu denen auch die Ausweitung der Mitgliedschaft im MB und die Aufnahme von regelmäßigen Überprüfungen der bestehenden Mitglieder auf ihre Eignung anhand von Kriterien, die noch zu entwickeln waren, gehörten. Die Kriterien und die Prozesse für ihre Anwendung wurden auf der Sitzung des MB am 6. Februar 2013 finalisiert.

Der Schwerpunkt der Mitgliedschaftskriterien liegt auf der Anwendung der IFRS mit einigen zusätzlichen quantitativen und qualitativen Aspekten:

  • Der Rechtskreis hat sich klar zu den IFRS bekannt und fördert die globale Akzeptanz eines einzigen Satzes hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards. Die Anwendung der IFRS auf Konzernabschlüsse von Unternehmen, die im relevanten Makrt des Rechtskreises Kapital aufnehmen, ist verpflichtend oder gestattet.
  • Die IFRS, die angewendet werden, entsprechen im Wesentlichen den IFRS wie vom IASB herausgegeben.
  • Der Rechtskreis kann als bedeutender Markt für die Kapitalaufnahme im globalen Kontetx angesehen werden.
  • Der Rechtskreis leistet auf kontinuierlicher Basis finanzielle Beitrage zur IFRS-Standardsetzung.
  • In dem Rechtskreis gibt es einen wirksam tätigen Durchsetzungsmechanismus.
  • Der relevante nationale oder regionale Standardsetzer trägt aktiv zur Entwicklung der IFRS bei.

Diese Kriterien werden für die Auswahl neuer Mitglieder angelegt, der entsprechende Prozess soll 2013 beginnen. Kandidaten, die bestimmte Kriterien nicht erfüllen, aber überzeugend darlegen, dass sie dies künftig tun wollen, können zu einer erneuten Bewerbung eingeladen werden.

Darüber hinaus wird eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Mitglieder alle drei Jahre aufgenommen. Dieser Prozess soll ebenfalls 2013 beginnen. Ob bestehende Mitglieder weiterhin im MB verbleiben können wird anhand der neu entwickelten Kriterien beurteilt, wobei eine gewisse Übergangszeit zur Erfüllung aller Kriterien eingeräumt werden soll. Wenn sich herausstellt, dass ein Mitglied nicht alle oder nicht im Wesentlichen alle Kriterien erfüllt, können seine Stimmrechte ausgesetzt und im schlimmsten Fall die Mitgliedschaft widerrufen werden.

Zu den Mitglieder des MB gehört derzeit auch die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC). Obwohl die Anwendung der IFRS durch inländische Unternehmen in den Vereinigten Staaten nicht gestattet ist, gestattet die SEC ausländischen Unternehmen, die im amerikanischen Markt Geld aufnehmen, nach IFRS erstellte Abschlüsse einzureichen. Gleichzeitig ist der US-amerikanische zweifellos ein bedeutender markt für die Kapitalaufnahme. Nach der EU und Japan sind die Vereinigten Staaten außerdem der drittgrößte Geldgeber der IFRS-Stiftung, die Durchsetzungsmechanismen der SEC sind wirksam und umfassend, und der FASB als nationaler Standardsetzer fühlt sich weiterhin verpflichtet, zur Entwicklung hochwertiger IFRS beizutragen. Die Entscheidung, ob dies bedeutet, dass die SEC die Mitgliedschaftskriterien voll erfüllt, liegt bei den anderen Mitgliedern des MB und wird zu fällen sein, wenn die regelmäßige Überprüfung der bestehenden Mitglieder aufgenommen wird.

Eine englischsprachige Presseerklärung zu Kriterien und Prozessen finden Sie auf der Internetseite des Monitoring Board.

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