Mai

IFRS fokussiert-Newsletter zur neuen Interpretation IFRIC 21 'Abgaben'

24.05.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen 'IFRS fokussiert'-Newsletter mit dem Titel 'Die bilanzielle Abbildung von staatlich erhobenen Abgaben wird konkretisiert' erstellt, in dem die neue Interpretation IFRC 21 'Abgaben' erläutert wird.

IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 'Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen' bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

Sie können sich den Newsletter, in dem die am 20. Mai 2013 veröffentlichte Interpretation näher erläutert wird, hier herunterladen.

Nächste CFSS- und nächste TEG-Sitzung

24.05.2013

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) und der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden das nächste Mal in der Zeit vom 12. bis 14 Juni 2013 tagen.

Da die Sitzungen wegen der Feierlichkeiten zum fünfzehnjährigen Bestehen des DRSC in Berlin stattfinden und um diese herum organisiert werden, gibt es zeitliche Verschränkungen:

  • TEG-Sitzung: 12. Juni 9:30h bis 12:45h und 14. Juni 9:00h bis 16:00h
  • CFSS-Sitzung: 12. Juni 13:30h bis 18:15h und 13. Juni 9:00h bis 12:00h

Die Sitzungen stehen Beobachtern offen. Eine Möglichkeit zur Anmeldung und Verknüpfungen auf die entsprechenden Tagesordnungen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

17. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

24.05.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 6. und 7. Juni 2013 zu seiner 17. Sitzung in Berlin zusammenkommen. Eine Tagesordnung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Erörtert werden sollen:

  • Das Rahmenkonzept
  • IASB-Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge
  • IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse
  • Langfristige Investitionen
  • Finanzinstrumente - Sicherungsbilanzierung
  • IASB-Entwurf ED/2013/3 Finanzinstrumente: Erwartete Kreditausfälle
  • Der EU-Richtlinien-Vorschlag
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Die Überarbeitung der Verlautbarungen des RIC - Stellungnahmen

Zur genauen Tagesordnung und zur Möglichkeit der Anmeldung als Beobachter auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/2

24.05.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Novation von Derivaten berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte im Februar 2013 mit seinem Entwurf ED/2013/2 Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung und IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen, wonach eine Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung zulässig sein sollte, wenn Sicherungsinstrumente aufgrund einer Änderung in der Gesetzgebung oder Regulierung einer Novation auf eine zentrale Gegenpartei unterliegen.. EFRAG hatte daraufhin im März 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem im April 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Berichterstattung auch jenseits der Finanzberichterstattung wird aktiv zu einer neuen, verantwortlicheren Unternehmenswelt beitragen, sagt Barnier

24.05.2013

Der Europäische Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michel Barnier, sprach bei der Globalen Konferenz zu Nachhaltigkeit und Berichterstattung in AMsterdam, bei der auch die neuen G4-Richtlinien vorgestellt wurden, die die Global Reporting Initiative (GRI) entwickelt hat. Barnier hob die Maßnahmen hervor, die die Kommission ergriffen hat, um Langfristigkeit im Wirtschaftssektor zu erzielen - dazu gehören auch die jüngst vorgeschlagenen verpflichtenden Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen für große Unternehmen.

Barnier begann seine Rede damit, dass er ein sehr dürsteres Bild der gegenwärtigen Situation zeichnete, in der Europa immer noch darum kämpft, sich von der schwersten Krise seit 50 Jahren zu erholen, die sich vom Finanzsektor auf das tägliche Leben vieler Bürger und Unternehmen ausgebreitet hat. Und er machte einen Kerngrund aus, warum sich Europa (und die Welt allgemein) in der jetzigen Situation befindet: "Kurzfristiges Denken hat den Unternehmenssektor viel zu lange dominiert."

Wiederherstellung der Stabilität des Finanzsektors sei natürlich ein dringendes Ziel und würde auf vielerlei Weise zu erreichen gesucht, die auf die Empfehlungen der G-20 zurückgehen - dazu gehörten auch wiederholte Aufrufe an den IASB und den FASB, ihre Arbeiten in den wesentlichen noch offenen Projekten zur Erzielung eines einzigen Satzes hochwertiger Standards abzuschließen. Barnier wies darauf hin, dass Stabilität, wenn sie nachhaltig sein soll, voraussetzt, dass die Kurzfristigkeit des Denkens ausgeschlossen wird. Die Entwicklungen der Alterspyramide und der Klimawandel seien sehr langfristige Probleme; Diversität in Bezug auf Alter, Geschlecht, Nationalität, Bildung und Berufsweg in Unternehmen zu erzielen und Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, Kunden, Gemeinden und der Öffentlichkeit zu erzielen, sollte dauerhaft gelingen.

Für Barnier gibt es nur einen Weg, dies zu erreichen: Transparenz in Bezug auf all diese Aspekte herzustellen. Deshalb, so Barnier, hat die EU eine Reihe von Initiativen ergriffen:

  • Im April 2013 hat die Europäische Kommission Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien vorgeschlagen, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben werden soll, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben.
  • Ebenfalls im April 2013 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission informell auf einen Abschluss der neuen Bilanzrichtlinie geeinigt, mit der unter anderem Transparenz im Rohstoffsektor erreicht werden soll, indem eine länderspezifische Berichterstattung eingeführt wird.
  • Barnier gab in seiner Rede außerdem bekannt, dass die Kommission der Berichtersatttungspflichten, nach denen Banekn all ihre Gewinne, Steuern und Subventionen in allen Ländern angeben müssen, auf alle großen Unternehmen und Konzerne ausgeweitet werden sollen.

Barnier gindg auch auf Kritik ein, dass die EU mit diesen Initiativen, die Kosten und Mühen mit sich bringen werden, hätte warten sollen, bis die Finanzmarktkrise vorüber sei, und er antwortete: "Aber ich sage: Transparenz ist Teil der Lösung, nicht des Problems!" Er gab jedoch an, dass die Vorschläge in Bezug auf Transparenz und soziale und ökologische Verantwortung  und die neuen Berichterstattungspflichten für Banken und im Rohstoffsektor zwar der richtige und unumkehrbare Weg seien, dass die EU-Kommission aber auch weiterhin darauf achten würde, Unternehmen - insbsondere kleine und mittelgroße Unternehmen - nicht mit unangemessenen Vorschriften zu überlasten. Seine Schlussfolgerung lautete:

So werden wir gute ausgeübte Praxis zur Norm machen. Und so wir nicht finanzielle Berichterstattung aktiv zur neuen, verantwortlicheren Wirtschaftswelt beitragen, die wir alle zusammen erschaffen müssen.

Das Manuskript von Barniers Rede steht Ihnen auf der Internetseite der EU-Kommission zur Verfügung (nur in englischer Sprache).

GRI veröffentlicht G4-Richtlinien

24.05.2013

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die vierte umfassende Überarbeitung ihres Rahmens für Nachhaltigkeitsberichterstattung ("G4-Richtlinien") veröffentlicht. Die GRI-Richtlinien finden breite Anwendung in der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und sind so gestaltet, dass sie einen standardisierten Ansatz für die Berichterstattung über wirtschaftliche, ökologische, soziale und Unternehmensführungs Leistungen ermöglichen. Die neuen Leitlinien sollen leichter zu nutzen sein, betonen Wesentlichkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker und beinhalten neue und aktualisierte Angabevorschriften in verschiedenen Bereichen: Unternehmensführung, Ethik und Integrität, Lieferkette, Korruptionsbekämpfung ud Treibhausgasemissionen.

Die G4-Richtlinien sind in zwei Teile gegliedert:

  • Berichterstattungsprinzipien und Standadangaben - dies beinhaltet die Kriterien, die anzuwenden sind, wenn Nachhaltigkeitsberichte im Einklang mit den Leitlinien erstellt werden, die Berichterstattungsprinzipien, die Nachhaltigkeitsberichten zugrunde liegen (im Sinne von Inhalt und Qualität), und die allgemeinen und spezifischen Standardangaben, die erforderlich sind.
  • Umsetzungshandbuch - dies bietet weitere Erläuterungen dazu, wie die Berichterstattungsprinzipien anzuwenden und die Angaben zu erarbeiten sind.

Nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die G4-Richtlinien:

 

Berichterstattungsprinzipien

Prinzipien zur Bestimmung des Inhalts

  • Einbeziehung der Anforderung der Interessengruppen
  • Kontext der Nachhaltigkeit
  • Wesentlichkeit
  • Vollständigkeit

Prinzipien zur Bestimmung der Qualität

  • Ausgewogenheit
  • Vergleichbarkeit
  • Genauigkeit
  • Aktualität
  • Klarheit
  • Verlässlichkeit
Standardangaben

Allgemeine Standardangaben

  • Strategie und Analyse
  • Organisationsstruktur
  • Identifizierte wesentliche Aspekte und Grenzen
  • Einbindung der Interessengruppen
  • Berichtsstruktur
  • Unternehmensführung
  • Ethik und Integrität
  • Allgemeine Standardangaben für Sektoren (wenn verfügbar)

Spezifische Standardangaben

  • Angaben zum Managementansatz
  • Einzelaspekte nach Kategorie:
    • Wirtschaft - wirtschaftliche Leistung, Marktpräsenz, indirekte wirtschaftliche Auswirkungen, Beschaffungspraxis
    • Umwelt - Materialien, Energie, Wasser, Biodiversität, Emissionen, Abwässer und Abfall, Produkte und Dienstleistungen, Befolgung von Vorschriften, Transport, Gesamteinschätzung der Lieferantengegebenheiten, Mechanismen in Bezug auf Umweltschäden
    • Sozialaspekte - Arbeitspraxis und -bedingungen, Menschenrechte, Gesellschaftsverantwortung, Produktverantwortung (jeweils mit zusätzlichen Indikatoren)
  • Spezifische Standardangaben für Sektoren (wenn verfügbar)

Die Richtlinien bieten zwei Optionen für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Einklang mit G4:

  • Bericht über die Kernaspekte - wesentliche Elemente, die einen Hintergrund für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten und
  • Umfassender Bericht - mit zusätzlichen Standardangaben zu Strategie und Analyse, Unternehmensführung sowie Ethik und Integrität, außerdem umfassendere Kommunikationsleistung.

Berichte, die im Einklang mit G4 erstellt werden, müssen auch einen 'GRI Inhaltsindex' umfassen, mit dessen Hilfe Beziehungen, die in den einzelnen Berichtselementen enthalten sind, die mit G4 gefordert werden, zueinander in Bezug setzt. GRI fordert außerdem Unternehmen auf, die die Leitlinien anwenden, GRI bei der Veröffentlichung des Berichts in Kenntnis zu setzen, wenn dieser im Einklang mit den Richtlinien erstellt wurde oder die Standardangaben enthält, aber nicht den weiteren Vorschriften genügt, um als Kernbericht oder umfassender Bericht zu klassifizieren.

In Bezug auf Wesentlichkeit enthalten die Richtlinien das Prinzip, dass ein Unternehmen über die Posten aus der Liste der Themen, die in den Richtlinien abgedeckt werden ('Aspekte' genannt), die die bedeutenden wirtschaftlichen, umweltbezognen und sozialen Auswirkungen widerspiegeln, die das Unternehmen hat oder die die Beurteilung und Einschätzung durch die Adressaten beeinflussen. Wesentlichkeit wird als die "Schwelle, bei deren Überschreiten Aspekte wichtig genug werden, dass über sie berichtet werden sollte" beschrieben. Im Umsetzungshandbuch bietet weitere Leitlinien zu Anwendung dieses Prinzips. Dazu gehören ein größerer Fokus als nur die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Berücksichtigung interner und externer Faktoren, Einklang mit gängigen Methoden und Beachtung gängiger Bedenken von Expertenkreisen und Schwerpunktsetzung aud Bereiche, die aktives Management oder Engagement des Unternhemens erfordern. Eine Reihe von Tests wird zu diesen Zwecken zur Verfügung gestellt.

G4 bietet auch Leitlinien dazu, wie Nachhaltigkeitsangaben in verschiedenen Berichtsformaten dargestellt werden, also in eigenständigen Nachhaltigkeitsberichten, integrierten Berichten, Abschlüssen und im Internet. Die Harmonisierung mit anderen globalen wird betont - beispielweise mit den den Global-Compact-Prinzipien und den Leitlinien zur Geschäftstätigkeit und Menschenrechten der Vereinten Nationen und den OECD-Leitlinien für mulitnationale Unternehmen. Außerdem wird die Beziehung zwischen integrierter Berichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung erwogen:

Obwohl die Ziele der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der integrierten Berichterstattung unterschiedlich sein mögen, ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein integraler Bestandteil der integrierten Berichterstattung. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Bedeutung von Nachhaltigkeit für ein Unternehmen erwogen und werden Nachhaltigkeitsprioritäten und -kernthemen adressiert mit Schwerpunkt auf die Auswirkung auf Nachhaltigkeitstrends und die Chancen und Risiken auf die langfristigen Aussichten und wirtschaftlichen Leistungen des Unternehmens. Nachhaltigkeit ist fundamental für das integrierte Denken und den Berichterstattungsprozess des Unternehmens, indem sie bei der Identifizierung der wesentlichen Sachverhalte, der strategischen Ziele und der Einschätzung, wie diese Ziele erreicht und Werte über Zeit geschaffen werden können, hilft.

Unternehmen, die nach den GRI-Richtlinien Bericht erstatten, können die früheren Versionen (G3 und G3.1) bis zum Übergang auf G4 weiter anwenden. GRI erwartet jedoch, dass alle Unternehmen, die GRI-Richtlinien anwenden, diesen Übergang spätestens in den Berichten abgeschlossen haben werden, die nach dem 31. Dezember 2015 veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite von GRI in englischer Sprache:

GRI hat bekanntgegeben, dass die G4-Richtlinien rasch in fünf Kernsprachen, unter denen sich auch Deutsch befindet, übersetzt werden sollen.

Jahresbericht der IFRS-Stiftung

23.05.2013

Die IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, hat ihren Jahresbericht 2012 vorgelegt. Neben den Finanzinformationen für 2012 enthält der Bericht auch Abschnitte zur Arbeit der IFRS-Stiftung und zum Standardsetzungsprozess.

In seinem Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung beschreibt Michel Prada die Organisation in zwei Kapiteln. Im ersten Kapitel werden die Entwicklungen und erreichten Ziele zwischen 2001 und 2011 dargestellt. Das zweite Kapitel setzt ab 2012 an - eine Zeit, die "charakterisiert wird durch Konsolidierung und Aufbau auf die Erfolge des ersten Kapitels". Für 2013 nennt Prada die drei folgenden Prioritäten der IFRS-Stiftung:

Erstens werden wir daran arbeiten, sicherzustellen, dass die Initiativen, die sich aus der Überprüfung der Strategie und der Führungsstruktur ergeben haben, vollständig eingebunden werden. Zweitens werden wir eng mit dem Monitoring Board und anderen zusammenarbeiten, um die langfristige Finanzierung der Organisation weiter zu entwickeln. Drittens werden wir verschiedene Initiativen unternehmen, um weltweit zur Übernahme und einheitlichen Anwendung der IFRS zu ermutigen. dazu gehören die Entwicklung von länder- und rechtskreisspezifischen Profilen zur Anwendung der IFRS, die auf der Internetseite des IASB veröffentlicht und gepflegt werden.

In seinem Bericht des Vorsitzenden des IASB beschreibt Hans Hoogervorst verschiedene Standardsetzungsprojekte einschließlich der Konvergenzprojekte mit dem FASB (Erlöserfassung, Finanzinstrumente und Leasingverhältnisse), des gemeinsamen Projekts zu Versicherungen sowie des Rahmenkonzepts. In Bezug auf Konvergenz äußert sich Hoogervorst wie folgt:

Das zehnjährige Konvergenzprogramm war ein Erfolg. Obwohl vollständige Konvergenz nicht in allen Bereichen möglich war, hat unsere Arbeit mit dem FASB die Finanzberichtersatttungsvorschriften weltweit harmonisiert und verbessert. Es spricht für beide Boards, dass wir es geschafft haben, soviel zu ereichen, während wir in vielen Fällen von so unterschiedlichen Ausgangspositionen kamen.

Der vollständige Bericht, der auch Berichte des Überwachungsgremiums (Monitoring Board), des Ausschusses für die EInhaltung des Konsultationsprozesses und des Standardbeirats sowie den geprüften Abschluss beinhaltet, steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Leitende IASB-Direktorin für fachliche Aktivitäten des IASB als Boardmitglied berufen

23.05.2013

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung von Sue Lloyd zum IASB-Mitglied ab dem 1. Januar 2014 bekanntgegeben. Sie folgt Prabhakar Kalavacherla (PK) nach, der den IASB am 31. Dezember 2013 nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren verlassen wird.

Lloyd ist leitende Direktorin für fachliche Aktivitäten des IASB und in dieser Rolle verantwortlich dafür, den fachlichen Stab des IASB in der Entwicklung neuer International Financial Reporting Standards (IFRS) zu leiten.

Lloyd stammt ursprünglich aus Neuseeland und war zwischenzeitlich auch Mitglied des australischen Standardsetzers AASB. Bevor sie dem Stab des IASB - ursprünglich als Direktorin für Kapitalmärkte mit der Verantwortung für die Reform der Bilanzierung von Finanzinstrumenten - beitrat, war Lloyd in verschiedenen leitenden Positionen im Bankensektor in Großbritannien und Australasien tätig.

Weitere Informationen zur Berufung und Stellungnahmen des Vorsitzenden des Nominierungsauschusses der IFRS-Stiftung, des Vorsitzenden des IASB und ihr selbst finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der US-amerikanischen Überprüfung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen

23.05.2013

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat den Abschluss der Überprüfung von FAS 141R 'Unternehmenszusammenschlüsse' bekanntgegeben. Die Überprüfung hat ergeben, dass mit FAS 141R einige Probleme bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Erwerbsmethode gelöst wurden, dass die Prinzipien und Vorschriften allgemein verständlich sind und wie beabsichtigt angewendet werden können und dass Anleger die sich ergebenden Informationen nützlich finden. Dennoch werden in dem Bericht auch eine Reihe anderer Sachverhalte angesprochen und Empfehlungen für Verbesserungen am Standardsetzungsprozess des FASB ausgesprochen.

FAS 141R, kodifiziert in Thema 805 Unternehmenszusammenschlüsse wurde im Dezember 2007 als Ergebnis eines gemeinsamen Projekts mit dem IASB herausgegeben uns steht im Wesentlichen im Einklang mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, der vom IASB im Januar 2008 herausgegeben wurde. Mit FAS 141R wurde eine Reihe von Änderungen eingeführt, die die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen verbessern sollten. Schwerpunkt waren der Ansatz erworbener Vermögenswerte, übernommener Schulden und nicht beherrschender Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt (mit einigen Ausnahmen).

Die Überprüfung nach der Einführung wurde von einem Prüfungsteam vorgenommen, das sich die alten Unterlagen des FASB angesehen hat, Anwenderbefragungen per Fragebogen, Erhebungen und persönlichen Interviews durchführte, akademische Publikationen analysierte und Angaben und andere öffentlich verfügbare Informationen von ausgewählten börsennotierten Unternehmen prüfte. Die Ergebnisse der Überprüfung basieren also auf der Erwägung der Rückmeldungen einer großen Bandbreite von Anwendern und Nutzern - Erstellern, Prüfern, Wissenschaftlern und Regulierern.

Mit der Überprüfung sollte festgestellt werden, ob mit FAS 141R das gesteckte Ziel der Verbesserung der Relevanz, der getreuen Darstellung und der Vergleichbarkeit der Informationen, die eine Berichtseinheit in ihrem Abschluss in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse und ihre Auswirkungen zur Verfügung stellt, erreicht wurde. Untersucht wurde auch die Umsetzung, die fortlaufenden Kosten für die Befolgung und der sonstige Nutzen von FAS 141R. Allgemein erhoffte man sich auch Ergebnisse in Bezug auf die mögliche Verbesserung des Standardsetzungsprozsses.

Obwohl die Überprüfung ergab, dass mit FAS 141R einige Praxisprobleme gelöst wurden, dass die Prinzipien und Vorschriften verständlich sind und im Allgemeinen wie beabsichtigt angewendet werden können und dass sich Verbesserungen in der Relevanz und Vollständigkeit von Informationen ergeben haben, gab es auch einige weitere Feststellungen:

  • Einige Praxisprobleme blieben ungelöst. Dazu gehören, festzustellen, wann eine neue Bilanzierungsgrundlage sachgerecht ist, und die Bilanzierung von Zusammenschlüssen von Joint Ventures und Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle. Anwender, die an der Überprüfung teilgenommen haben, gaben an, dass in diesem Bereich noch Leitlinien fehlen.
  • Obwohl FAS 141R mit IFRS 3 in weiten Teilen konvergiert ist, bleiben einige wesentliche Abweichungen zwischen den Vorschriften.
  • Einige Anwender, insbesondere Ersteller aus dem Bereich mittelgroßer und kleiner Unternehmen, hatten Schwierigkeiten FAS 141R in den folgenden Bereichen anzuwenden: Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden, Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bedingter Gegenleistungen und Bestimmung, ob ein Geschäftsvorfall ein Unternehmenszusammenschluss oder ein Erwerb eines Vermögenswerts ist (die Definition eines Geschäftsbetriebs unter IFRS ist derzeit auch ein Thema des IFRS Interpretations Committee).
  • Einige Teilnehmer der Überprüfung hinterfragten die Entscheidungsnützlichkeit der berichteten Informationen für Unternehmenszusammenschlüsse, die Vermögenswerte und Schulden beinhalten, deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schwierig ist, die zu einem vorteilhaften Erwerb führen oder die einen Erwerb eines Vermögenswerts darstellen.
  • Die Kosten und die Komplexität der Anwendung von FAS 141R sind höher, als der FASB angenommen hatte. Dies ist insbesondere auf die kosten für die nach dem Standard vorgeschriebenen Bewertungen zurückzuführen.
  • Angestrebte Verbesserungen im Bereich der Vergleichbarkeit, der Verlässlichkeit und der getreuen Darstellung von Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen wurden nicht vollständig erreicht. Dies ist im Wesentlichen auf Fragen hinsichtlich der Verlässlichkeit der Vorschriften in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert zurückzuführen.

Zu den Empfehlungen hinsichtlich der möglichen Verbesserung des Standardsetzungsprozesses des FASB, die im Bericht ausgesprochen werden, gehören die folgenden:

  • Der Prozess für die Identifizierung, Priorisierung, Verfolgung und Lösung bedeutender Sachverhalte in Bezug auf die Finanzberichterstattung sollte verbessert und formalisiert werden; über den Stand der Fortschritte sollte  regelmäßig berichtet werden.
  • Die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Einrichtung eines neuen oder der Wiederaufnahme eines älteren Projekts sollte klar idnetifiziert und dokumentiert werden.
  • Wesentliche Untersuchungen wie beispielsweise Einbindungsveranstaltungen und wissenschaftliche Untersuchungen sollten generell so früh wie möglich im Standardsetzungs- und Erörterungsprozess angestoßen werden. Forschungsergebnisse und wirtschaftliche Prinzipien, auf die zurückgegriffen wird, sollten in der Grundlage für Schlussfolgerungen eines jeden Standards klar dokumentiert werden.

Zu den Ergebnissen der Überprüfung hat die FAF auf ihrer Internetseite eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, in der sich auch eine Verknüpfung für die Registrierung als Teilnehmer der der Überprüfung von FAS 157 findet. Zum Bericht zur Überprüfung von FAS 141R gelangen Sie hier.

TEG-Telefonkonferenz zum Stellungnahmeentwurf zu Leasingverhältnissen

23.05.2013

Am 31. Mai 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Erörtert werden soll ein vorgeschlagenener Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse, der am 16. Mai 2013 herausgegeben wurde.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.