IASB veröffentlicht Zusammenfassung der Rückmeldungen vom IASB-Forum zu Angaben

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28.05.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlicht, die er während seines Forums zu Angaben erhalten hat und denen er seine Antworten gegenüber stellt. Der IASB möchte als Katalysator für gemeinsame Aktionen von Erstellern, Regulierern, der Prüfer und seiner selbst dienen, mit denen aktuelle Bedenken hinsichtlich der Qualität und Quantität von Angaben adressiert werden sollen. In seinen Antworten deutet der IASB an, dass er eine Reihe von Maßnahmen erwägen wird. Dazu gehören begrenzte Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses', die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsmaterialien zu Wesentlichkeit und die Erwägung eines Forschungsprojekts, in dessen Rahmen allgemeinere Herausforderungen im Zusammenhang mit Angaben adressiert werden sollen.

Das Angabenforum fand in London am 28. Januar 2013 statt. Es sollte den Dialog zwischen Erstellern, Prüfern, Regulierern, Abschlussadressaten und Standardsetzern fördern. Wesentliches Ziel des Forums war es, ein klareres Bild des 'Angabenproblems' und seiner Gründe zu bekommen. Es nahmen etwa 120 Interessenten teil - im Wesentlichen aus dem Vereinigten Königreich, aber auch aus dem restlichen Europa, den Vereinigten Staaten und dem asiatisch-pazifischen Raum.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen enthält eine Zusammenfassung der Diskussionen, Stellungnahmen des IASB, eine Zusammenfassung der in Bezug auf Angaben bereits unternommenen Arbeiten und eine Zusammenfassung der Ergebnisse der IASB-Umfrage zu Angaben, die im Dezember 2012 angestoßen wurde. Der IASB kommt zu der Aussage, dass das Diskussionsforum klargemacht habe, dass Adressaten, Ersteller, Standardsetzer, Prüfer und Regulatoren alle zu dem wahrgenommenen Angabenproblem beitragen, sodass auch jede dieser Parteien zu dessen Lösung beitragen kann.

In der Zusammefassung der Rückmeldungen werden einige der Schritte genannt, die der IASB kurz- und mittelfristig erwägen wird, um eine führende Rolle bei der Vebresserung der Angaben zu übernehmen. Diese beziehen sich auf Wesentlichkeit, die Wahrnehmung, dass bestehende Standards die Ausübung von Ermessen verhindern, und eine eher allgemeinere Überprüfung von Angabevorschriften.

Nach Fristigkeit gegliedert nennt der IASB die folgenden Maßnahmen, die er erwägen wird:

Kurzfristig

  • Begrenzte Änderungen an IAS 1 - diese werden vom IASB in der zweiten Jahreshälfte 2013 erwogen und dazu gehören folgende Vorschläge:
    • Aufnahme einer Erläuterung in IAS 1 ähnlich den Erläuterungen in jüngeren Standards, die besagt, dass zu viele Details nützliche Informationen verschleiern können; es geht um die Erläuterung, dass mit Hilfe von Wesentlichkeit "unternehmensspezifische Informationen herausgefiltert werden sollten, die für die Adressaten eines Abschlusses eines bestimmten Unternehmens nicht relevant sind";
    • Klarstellung, dass sich Wesentlichkeit auf den gesamten Abschluss bezieht und dass Informationen, die nicht wesentlich sind, weder im Hauptteil des Abschlusses noch in den Angaben dargestellt werden müssen;
    • Klarstellung, dass einige Angaben, die in bestimmten Standards gefordert werden, einfach nicht wichtig genug sind, um eine eigene Angabe im Abschluss bestimmter Unternehmen zu erfordern;
    • Klarstellung, dass Ersteller bei der Darstellung ihres Abschlusses Ermessen anwenden sollten;
    • Beseitigung der Wahrnehmung, dass es eine 'normale Reihenfolge der Darstellung' im Abschluss gebe, so dass Unternehmen eher ganzheitlichere oder stärker kontextualisierte Informationen zur Verfügung stellen;
    • Verringerung von Restriktionen in Bezug darauf, wie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt werden sollten, wodurch es möglich wäre, wichtigeren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden größere Aufmerksamkeit im Abschluss zukommen zu lassen;
    • Aufnahme zusätzlicher Erläuterungen mit Beispielen, wie die Vorschriften in IAS 1 angelegt wurden, anstatt genaue Vorschriften zu jedem Ausdruck zu machen, der anzuwenden ist; so müsse beispielsweise nicht extra spezifiziert werden, ob Zwischensummen bei EBIT und EBITDA aufzunehmen sind;
    • Aufnahme einer Vorschrift, dass Unternehmen eine Überleitungsrechnung der Nettoschulden anzugeben und zu erläutern haben;
  • Aus- und Weiterbildungsmaterialien zu Wesentlichkeit - der IASB beabsichtigt, ein Projekt zu Wesentlichkeit aufzunehmen, in dessen Rahmen entweder Anwendungsleitlinien oder Aus- und Weiterbildungsmaterialien entwickelt werden sollen; im Rahmen dieses Projekts soll eruiert werden, wie Wesentlichkeit in der Praxis angewendet wird und ob IAS 1 weitere Leitlinien hinzugefügt werden sollen; das Projekt soll in der zweiten Jahreshälfte 2013 aufgenommen werden;
  • Angabevorschriften in neuen Entwürfen - der IASB beabsichtigt, künftige Entwürfe so abzufassen, dass weniger vorschreibende Formulierungen verwendet werden, während die Angabeziele klar genannt werden sollen, wobei Vorschriften vermieden werden sollen, die die Prüfung der Angaben nach diesen Standards erschweren werden würden; der IASB ist der Meinung, "bereits wesentliche Fortschritte in dieser Richtung in jüngst veröffentlichten Standards" gemacht zu haben.

Mittelfristig

  • Forschungsprojekt zu Angaben - der IASB wird erwägen, ein Forschungsprojekt aufzunehmen, in dessen Rahmen IAS 1, IAS 7 und IAS 8 überprüft und schlussendlich ersetzt werden sollen, um ein Angabenrahmenkonzept zu schaffen; die Arbeit in diesem Projekt könnte möglicherweise auf früheren Arbeiten aufbauen, die im Projekt zur Darstellung des Abschlusses, das 2010 auf Eis gelegt wurde, vorgenommen wurden; eine parallele Entwicklung zum Rahmenkonzept für die IFRS wäre zu erwägen;
  • Überprüfung bestehender Angabevorschriften - eine systematische Überprüfung aller bestehenden Standards könnte vor dem Hintergrund des überarbeiteten Rahmenkonzepts und der Ergebnisse, die sich im Forschungsprojekt zu Angaben ergeben, vorgenommen werden; der IASB hat signalisiert, dass er beabsichtigt, zu erwägen, ob es Möglichkeiten gibt, diese Überprüfung von Angaben auf Standardebene zu beschleunigen, auch wenn er es vorziehen würde, seine Arbeit zu Angabeprinzipien im Projekt zum Rahmenkonzept vorher abzuschließen (obwohl die angabebezogenen Prinzipien, die entwickelt werden, keine direkten Auswirkungen auf bestehende Angabevorschriften haben werden); die Überprüfung soll über die kommenden zwei Jahre hinweg vorgenommen werden.

In der Zusammenfassung der Rückmeldungen wird auch angedeutet, dass zusätzliche Einbindungsveranstaltungen angeboten werden sollen. Außerdem wird kurz auf allgemeinere Themen wie Technologie, die Auswirkungen von Angaben auf kleinere börsennotierte Unternehmen, länderspezifische Berichterstattung und intergierte Berichterstattung eingegangen.

Weiterführende Informationen:

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