DRSC nimmt Stellung zum EFRAG-Entwurfspapier zu Emissionshandelsprogrammen

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30.05.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat bei der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Stellungnahme zu deren Entwurf eines Kommentars eingereicht, in dem die Notwendigkeit von Rechnungslegungsleitlinien in Bezug auf Emissionshandelsprogramme dargelegt wird.

Der Fachauschuss weist in seiner Stellungnahme zum Entwurf vom Dezember 2012 darauf hin,dass die Befragung deutscher Unternehmen ergeben hätte, dass die herrschende Bilanzierungspraxis von den betroffenene Unternehmen im Einklang mit den IFRS entwickelt worden sei, seit mehreren Jahren angewendet und von Analysten akzpetiert werden und deshalb nicht ignoriert werden sollte. In dem Zusammenhang weist das DRSC darauf hin, dass IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand notwendige und ausreichende Leitlinien für die Bilanzierung kostenfrei zugeteilter Verschmutzungsrechte bietet.

 

Generell ist der Fachausschuss der Meinung, dass es wichtig ist, einen stabilen Satz von prinzipienbasierten Standards, die eine große Bandbreite von Geschäftsvorfällen abdecken, zu erhalten. Standards, die quasi auf Einzelfallbasis entwickelt werden, unterstützt der IFRS-Fachausschuss nicht. Er regt auch an, sorgfältig zu prüfen, ob Verbesserungen oder Klarstellungen an anderen, lange bestehenden Standards wie beispielsweise IAS 2 Vorräte notwendig sein könnten, um die Veränderungen des Wirtschaftsumfelds in diesem Zusammenhang widerzuspiegeln.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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