EFRAG lehnt Interimsstandard zur Preisregulierung ab

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25.05.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' veröffentlicht. In der vorgeschlagenen Stellungnahme macht die Beratungsgruppe deutlich, dass sie die weitere Verfolgung dieser Zwischenlösung nicht unterstützt.

Im Entwurf der Stellungnahme zum Entwurf ED/2013/5, der vom IASB am 25. April 2013 herausgegeben wurde, heißt es:

 

EFRAG unterstützt den Entwurf nicht, weil
  • er zu einem Mangel an Vergleichbarkeit zwischen (a) Unternehmen, die die Vorschläge in Anspruch nehmen, und (b) Unternehmen, die die IFRS bereits anwenden oder die Vorschläge nicht in Anspruch nehmen wollen, führt und
  • er nicht auf die Erleichterung der erstmaligen Anwendung begrenzt ist, sondern frühere Bilanzierungsmethoden auf eine unbestimmte Zeit fortschreibt. Andere Interimsstandards wie beispielsweise IFRS 4 und IFRS 6 haben gezeigt, dass es so etwas wie einen auf kurze Zeit beschränkten Interimsstandard nicht gibt.

Dennoch hat EFRAG den vorgeschlagenen Standard analysiert, um den IASB in seinen Bemühungen zu unterstützen, und hat übergreifende Bewertungssachverhalte in Bezug auf IFRS 3, IFRS 9 und IAS 39, IAS 12, IAS 28 sowie IAS 36 gefunden. EFRAG hat außerdem Darstellungssachverhalte im Hinblick auf IFRS 10, IAS 1 und IAS 8 entdeckt. Schließlich wurden bestimmte Schwierigkeiten identifiziert, die bei der Anwendung der Vorschläge entstehen könnten.

Der englischsprachige Stellungnahmeentwurf steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 21. August 2013 erbeten.

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