Ergebnisse der US-amerikanischen Überprüfung der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen

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23.05.2013

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat den Abschluss der Überprüfung von FAS 141R 'Unternehmenszusammenschlüsse' bekanntgegeben. Die Überprüfung hat ergeben, dass mit FAS 141R einige Probleme bei der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Erwerbsmethode gelöst wurden, dass die Prinzipien und Vorschriften allgemein verständlich sind und wie beabsichtigt angewendet werden können und dass Anleger die sich ergebenden Informationen nützlich finden. Dennoch werden in dem Bericht auch eine Reihe anderer Sachverhalte angesprochen und Empfehlungen für Verbesserungen am Standardsetzungsprozess des FASB ausgesprochen.

FAS 141R, kodifiziert in Thema 805 Unternehmenszusammenschlüsse wurde im Dezember 2007 als Ergebnis eines gemeinsamen Projekts mit dem IASB herausgegeben uns steht im Wesentlichen im Einklang mit IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, der vom IASB im Januar 2008 herausgegeben wurde. Mit FAS 141R wurde eine Reihe von Änderungen eingeführt, die die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen verbessern sollten. Schwerpunkt waren der Ansatz erworbener Vermögenswerte, übernommener Schulden und nicht beherrschender Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt (mit einigen Ausnahmen).

Die Überprüfung nach der Einführung wurde von einem Prüfungsteam vorgenommen, das sich die alten Unterlagen des FASB angesehen hat, Anwenderbefragungen per Fragebogen, Erhebungen und persönlichen Interviews durchführte, akademische Publikationen analysierte und Angaben und andere öffentlich verfügbare Informationen von ausgewählten börsennotierten Unternehmen prüfte. Die Ergebnisse der Überprüfung basieren also auf der Erwägung der Rückmeldungen einer großen Bandbreite von Anwendern und Nutzern - Erstellern, Prüfern, Wissenschaftlern und Regulierern.

Mit der Überprüfung sollte festgestellt werden, ob mit FAS 141R das gesteckte Ziel der Verbesserung der Relevanz, der getreuen Darstellung und der Vergleichbarkeit der Informationen, die eine Berichtseinheit in ihrem Abschluss in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse und ihre Auswirkungen zur Verfügung stellt, erreicht wurde. Untersucht wurde auch die Umsetzung, die fortlaufenden Kosten für die Befolgung und der sonstige Nutzen von FAS 141R. Allgemein erhoffte man sich auch Ergebnisse in Bezug auf die mögliche Verbesserung des Standardsetzungsprozsses.

Obwohl die Überprüfung ergab, dass mit FAS 141R einige Praxisprobleme gelöst wurden, dass die Prinzipien und Vorschriften verständlich sind und im Allgemeinen wie beabsichtigt angewendet werden können und dass sich Verbesserungen in der Relevanz und Vollständigkeit von Informationen ergeben haben, gab es auch einige weitere Feststellungen:

  • Einige Praxisprobleme blieben ungelöst. Dazu gehören, festzustellen, wann eine neue Bilanzierungsgrundlage sachgerecht ist, und die Bilanzierung von Zusammenschlüssen von Joint Ventures und Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle. Anwender, die an der Überprüfung teilgenommen haben, gaben an, dass in diesem Bereich noch Leitlinien fehlen.
  • Obwohl FAS 141R mit IFRS 3 in weiten Teilen konvergiert ist, bleiben einige wesentliche Abweichungen zwischen den Vorschriften.
  • Einige Anwender, insbesondere Ersteller aus dem Bereich mittelgroßer und kleiner Unternehmen, hatten Schwierigkeiten FAS 141R in den folgenden Bereichen anzuwenden: Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden, Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts bedingter Gegenleistungen und Bestimmung, ob ein Geschäftsvorfall ein Unternehmenszusammenschluss oder ein Erwerb eines Vermögenswerts ist (die Definition eines Geschäftsbetriebs unter IFRS ist derzeit auch ein Thema des IFRS Interpretations Committee).
  • Einige Teilnehmer der Überprüfung hinterfragten die Entscheidungsnützlichkeit der berichteten Informationen für Unternehmenszusammenschlüsse, die Vermögenswerte und Schulden beinhalten, deren Bewertung zum beizulegenden Zeitwert schwierig ist, die zu einem vorteilhaften Erwerb führen oder die einen Erwerb eines Vermögenswerts darstellen.
  • Die Kosten und die Komplexität der Anwendung von FAS 141R sind höher, als der FASB angenommen hatte. Dies ist insbesondere auf die kosten für die nach dem Standard vorgeschriebenen Bewertungen zurückzuführen.
  • Angestrebte Verbesserungen im Bereich der Vergleichbarkeit, der Verlässlichkeit und der getreuen Darstellung von Informationen zu Unternehmenszusammenschlüssen wurden nicht vollständig erreicht. Dies ist im Wesentlichen auf Fragen hinsichtlich der Verlässlichkeit der Vorschriften in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert zurückzuführen.

Zu den Empfehlungen hinsichtlich der möglichen Verbesserung des Standardsetzungsprozesses des FASB, die im Bericht ausgesprochen werden, gehören die folgenden:

  • Der Prozess für die Identifizierung, Priorisierung, Verfolgung und Lösung bedeutender Sachverhalte in Bezug auf die Finanzberichterstattung sollte verbessert und formalisiert werden; über den Stand der Fortschritte sollte  regelmäßig berichtet werden.
  • Die Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Einrichtung eines neuen oder der Wiederaufnahme eines älteren Projekts sollte klar idnetifiziert und dokumentiert werden.
  • Wesentliche Untersuchungen wie beispielsweise Einbindungsveranstaltungen und wissenschaftliche Untersuchungen sollten generell so früh wie möglich im Standardsetzungs- und Erörterungsprozess angestoßen werden. Forschungsergebnisse und wirtschaftliche Prinzipien, auf die zurückgegriffen wird, sollten in der Grundlage für Schlussfolgerungen eines jeden Standards klar dokumentiert werden.

Zu den Ergebnissen der Überprüfung hat die FAF auf ihrer Internetseite eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, in der sich auch eine Verknüpfung für die Registrierung als Teilnehmer der der Überprüfung von FAS 157 findet. Zum Bericht zur Überprüfung von FAS 141R gelangen Sie hier.

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