FASB nimmt Stellung zur Überprüfung nach der Einführung der Bilanzierungsregeln zu Unternehmenszusammenschlüssen

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31.05.2013

Der Financial AccountinStandards Board (FASB) hat eine Stellungnahme herausgegeben, in der er Stellung zum Ergebnis der Überprüfung nach der Einführung (Post-Implementation Review, PIR) des FASB-Standards Nr. 141(R) 'Unternehmenszusammenschlüsse' (heute in Themenabschnitt 805 der Kodifierzierung niedergelegt) nimmt, welchen die US-amerikanische Rechnungslegungsstiftung vorgelegt hatte.

Im Bericht werden die nachfolgenden Herausforderungen aufgeführt, denen Unternehmen bei der Übernahme des neuen Standards ausgesetzt waren: "(1) Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs, (2) Bilanzierung erworbener Darlehen sowie (3) die eigenständige Bilanzierung einiger immaterieller Vermögenswerte und des Geschäfts- oder Firmenwerts.” Der FASB hat dazu entgegnet, dass er diese Ergebnisse erwägen werde, während er an den derzeit betriebenen Projekten weiterarbeite.

In den Ergebnissen des PIR heißt es zudem, dass Unternehmen auch Probleme bei der Umsetzung von FASB-Standard Nr. 157 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' auf einige Arten an Vermögenswerten und Schulden hatten, die im Zuge des Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Der FASB meinte auch dazu, dass er über die Aufnahme jedweder weiterer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Standardsetzung erst dann entscheiden wolle, wenn auch die Ergebnisse des in Kürze beginnenenden PIR zu Standard Nr. 157 zur Verfügung stehen und er Gelegenheit hatte, mit dem IASB zusammenzuarbeiten, sobald dieser seine Überprüfung an IFRS 3 abgeschlossen habe. Der FASB wird das Aufsichtsgremium der FAF und den Treuhänderboard über alle erzielten Fortschritte unterrichten.

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