Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

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30.05.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen an IAS 36 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts hatte der IASB einige der Angabevorschriften in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten geändert. Allerdings wurde eine der Änderungen weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst. Der IASB hat dies mit den Änderungen vom 29. Mai 2013 korrigiert.

Die Änderungen sind (unter Voraussetzung der Übernahme in Europa) rückwirkend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig - allerdings nur in Berichtsperioden, in denen auch IFRS 13 angewendet wird.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 29. Mai 2013).

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