Mai

EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

30.05.2013

Der IASB hat am 29. Mai 2013 IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte geändert. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts hatte der IASB einige der Angabevorschriften in IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten geändert. Allerdings wurde eine der Änderungen weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst. Der IASB hat dies mit den Änderungen vom 29. Mai 2013 korrigiert.

Sie können sich den entsprechend aktualisierten EFRAG-Statusbericht mit Datum vom 30. Mai 2013 hier herunterladen.

Tagesordnung für die nächste Sitzung des IFRS-Beirats

30.05.2013

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) wird am 10. und 11. Juni 2013 zu seiner nächsten Sitzung in London zusammenkommen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde bereits zugänglich gemacht. Zu den zu behandelnden Themen gehören Kosten und Nutzen einer IFRS-Übernahme, der aktuelle Stand bei den Projekten und Diskussionen zu verschiedenen IASB-Projekten, eine Beurteilung des Prozesses für die Überprüfung nach der Umsetzung, das beratenden Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) sowie die Rolle und die Zusammensetzung des IFRS-Beirats.

Die Tagesordnung für die Sitzung (Stand 28. Mai 2013) geben wir nachfolgend zusammengefasst wieder:

 

Montag, 10. Juni 2013

Öffentliche Sitzung (09:15-17:30)

  • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
  • Überblick über die letzten vier Monate
  • Tätigkeiten des IASB
    • aktuelles Arbeitsprogramm
    • aktueller Stand der Projekte
    • Umsetzung
    • andere Tätigkeiten
  • Aktuelles zu den Tätigkeiten der Treuhänder
  • Kosten und Nutzen einer IFRS-Übernahme:
    • IFRS-Länderprofile
    • Koreanische Forschungsergebnisse
    • Umfrage von CERF/AcSB
  • Rahmenkonzept - aktueller Projeksstand
  • Überprüfung des IFRS für KMU:
    • Aktueller Stand des Projekts
    • 'Skalierung' für kleine und mittelgroße börsennotierte Unternehmen
    • Diskussion in Einzelgruppensitzungen
  • Überprüfungen nach der Umsetzung
    • Nützlichkeit als Kriterium von IASB/IFRS-Stiftung bei der Erreichung seiner strategischen Ziele
    • Koordinierung mit der US-amerikanischen FAF bei Konvergenzstandards

 

Dienstag, 11. Juni 2013

Öffentliche Sitzungsteile (09:00-15:00)

  • Beratendes Forum für Bilanzierungsstandards (ASAF)
  • Rolle und Zusammensetzung des IFRS-Beirats
    • Rückmeldungen der Arbeitsgruppe
    • Überblick über XBRL
    • Sollen die Beiräte zu XBRL und IFRS zusammengelegt werden?
    • Anderweitige Trends und Entwicklungen, die eine bedeutende Auswirkung haben mögen
  • Finanzinstrumente - Klassifizierung und Bewertung
  • Versicherungsverträge
  • Ergebnisse des Sitzung

 

Die Sitzungsunterlagen wurden noch nicht freigegeben, werden Ihnen aber vor Sitzungsbeginn auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats und des Erstellerforums

30.05.2013

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am Donnerstag, den 13. Juni 2013 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) und dem Globalen Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) tagen. Die Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben. Während der Sitzung wird es vor allem Erörterungen und Einzelsitzungen zu Angaben, finanzieller Leistung und Leasingverhältnissen geben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

 

Donnerstag, 13. Juni 2013 (9:30h-17:00h)

  • Begrüßung und allgemeiner Überblick über die Arbeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee
  • Angaben - Einführung und Einzelsitzungen
    • Auf Rechnunglegungsprinzipien basierende und nicht basierende Informationen (Summen, Zwischensummen und mögliche Angaben)
    • Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungmethoden
    • Detaillierte Angabevorschriften und Zielsetzung von Angaben
  • Finanzielle Leistung - Einführung und Einzelsitzungen
    • Die Merkmale finanzieller Leistung
    • Was ist Gesamtergebnisrechnung und was ist sonstiges Gesamtergebnis und ist Recycling sachgerecht?
  • Leasingverhältnisse - Einführung und Einzelsitzungen
    • Leasinbilanzierung: zwei Arten von Leasingverhältnissen
    • Angaben in Bezug auf Leasingtransaktionen

 

Papiere für die Sitzung wurden noch nicht veröffentlicht, werden aber vor der Sitzung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

Japanischer BAC erörtert Einzelheiten von Initiativen zur Förderung der IFRS-Anwendung in Japan

30.05.2013

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 28. Mai 2013 zusammengekommen, um weiter über die Anwendung der IFRS in Japan zu diskutieren. Auf der Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt, der BAC nahm aber einen weiteren Schritt in Richtung einer Beendigung der Diskussion.

In Fortsetzung der letzten BAC-Sitzung im April konzentrierte sich der BAC auf Einzelheiten zu drei speziellen Initiativen, mit denen die IFRS-Anwendung in Japan gefördert werden soll.

Die erste Initiative besteht darin, die Zulässigkeit einer freiwilligen IFRS-Anwendung zu erleichtern. Der Vertreter der japanischen Finanzmarktaufsicht (Financial Services Agency, FSA) schlug vor, die Anwendung der IFRS durch Unternehmen zuzulassen, die neu an die Börse gehen, sowie durch solche, die keinen ausländischen Tochtergesellschaften mit einem Nominalkapital von 20 Mrd. Yen oder mehr haben, während einige der übrigen Kriterien beibehalten werden sollen, bspw. jenes zur Bereitschaft einer IFRS-Anwendung. Die BAC-Mitglieder stellten Fragen und nahmen zu dieser Initiative Stellung, es wurden aber keine kritischen neuen Bedenken laut.

Die zweite Initiative besteht in der Einführung eines vierten Rahmen an Bilanzierungsstandards (neben japanischen Rechnungslegungsstandard, benannten IFRS und US-GAAP), der über einen neuen "Übernahmeprozess" zu entwickeln wäre. In den Unterlagen für die Sitzung wird die Befolgung von drei Übernahmekriterien und damit verbundenen speziellen Themen, die im Zuge des Prozesses zu Änderungen an den IFRS führen können, sowie die Idee vorgeschlagen, den nationalen Standardsetzer ABSJ als das zuständige Übernahmegremium zu nutzen:

  • Konzeptionelle Ablehnung, z.B. in Bezug auf den Verzicht eines Recyclings von OCI sowie die Nichtabschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts
  • Praxishürden, z.B. die Bewertung nicht notierter Anteile zum beizulegenden Zeitwert
  • Koordination mit angrenzenden Institutionen (Anwendung ist im Hinblick auf Branchenbestimmungen zu schwierig oder zu kostenträchtig), z.B. die Vereinheitlichung der Abschlussstichtage zwischen den Konzernunternehmen und -zugehörigen

Wie schon in der vorangegangenen BAC-Sitzung standen die Mitglieder der Einführung des vierten Rahmens als weiterem Satz an Bilanzierungsstandards, der von einem Unternehmen freiwillig verwendet werden kann, für die nähere Zukunft nicht wohlwollend gegenüber. Von den Mitgliedern wurden mehr Fragen und Bedenken geäußert, als dass es Unterstützung für die Initiative gab. Und selbst von denen, die Unterstützung äußerten (im Wesentlichen Ersteller), wurde angemerkt, dass (a) Änderungen an den IFRS, wenn überhaupt, stärker begrenzt werden als in der Unterlage vorgeschlagen - bspw. nur auf das fehlende Recycling von OCI beschränkt werden - und (b) Erörterungen rund um Probleme bei den IFRS sich eher international orientieren statt im Wege eines lokalen/national Übernahmeprozesses erörtert werden sollten. Zum Vorschlag, den ASBJ in den Übernahmeprozess einzubinden, gab es keine fundamentalen Widerspruch, und Einige meinten, dass die FSA ebenfalls Verantwortung übernehmen solle.

Hinsichtlich der dritten Initiative einer Straffung lokaler Angabevorschriften im separaten Abschluss, die nach japanischen Rechnungslegungsprinzipien erstellt wird, schlug der Vertreter der FSA vor, bestimmte Angaben, die im Finanzinstrumente- und Börsengesetz vorgeschrieben werden, durch vergleichbare nach dem Unternehmensgesetzbuch zu ersetzen, wo Konzernabschlüsse bereits Informationen auf Konzernebene bereitstellen, mit Ausnahme regulierter Branchen, für die andere Branchenregulatoren konsultiert werden sollten. Und wie schon auf der vorangegangenen BAC-Sitzung gab es unter den Mitglieder strikte Befürworter und Ablehner. Im Großen und Ganzen brachten die Mitglieder, welche die Nutzer repräsentieren, Bedenken über den Verlust von Informationen vor, während die Ersteller deutliche Unterstützung für diese Initiative ausdrückten.

Zum Abschluss der Sitzung meinte der BAC-Vorsitzende, dass der BAC auf der nächsten Sitzung Erörterungen durchführen würde, mit denen diese Runde an Diskussionen auf der Grundlage eines zusammenfassenden Papiers, das die FSA zur Verfügung stellen werde, zum Abschluss gebracht würde.

Die Unterlagen für die Sitzung stehen auf der FAS-Internetseite zur Verfügung (nur in japanischer Sprache). Das Datum für die nächste Sitzung ist noch nicht bekanntgegeben worden.

IASB ändert IAS 36 im Hinblick auf den erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte

29.05.2013

Im Zuge einer Folgeänderung aus IFRS 13 'Bemessung des beizulegenden Zeitwerts' hatte der IASB einige der Angabevorschriften in IAS 36 'Wertminderung von Vermögenswerten' hinsichtlich der Bemessung des erzielbaren Betrags von wertgeminderten Vermögenswerten geändert. Allerdings wurde eine der Änderungen weiter als ursprünglich beabsichtigt gefasst. Der IASB hat dies mit den heute veröffentlichten Änderungen korrigiert.

Als der IASB IFRS 13 im Mai 2011 herausgab, entschied er, auch IAS 36 zu ändern, um Angabevorschriften in Bezug auf den erzielbaren Betrag wertgeminderter Vermögenswerte aufzunehmen, wenn der Betrag auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beruht. Die Änderung wurde jedoch unbeabsichtigt weit gefasst, sodass sich ergab, dass ein Unternehmen den erzielbaren Betrag für jede Zahlungsmittel generierende Einheit (oder Gruppen von Einheiten) anzugeben hat, bei denen der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts resp. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer an dieser Einheit (oder Gruppe von Einheiten) im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts resp. der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bedeutend ist. Die Vorschrift, den erzielbaren Betrag dieser Zahlungsmittel generierenden Einheiten anzugeben, galt also unabhängig davon, ob eine Wertminderung in Bezug auf die jeweilige Einheit in der laufenden Berichtsperiode erfasst wurde. Dies hat der IASB mit den heute veröffentlichten Änderungen korrigiert.

Der IASB hat IAS 36 auch geändert, um zusätzliche Informationen im Einklang mit US-GAAP über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu fordern, wenn der Betrag auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beruht.

Schließlich werden mit den heute veröffentlichten Änderungen auch Änderungen in IAS 36 aufgenommen, die im Entwurf der jährlichen Verbesserungen des Zyklus 2010-2012 vorgeschlagen wurden. Nach diesen hat ein Unternehmen den Abzinsungssatz anzugeben, der im Rahmen der gegenwärtigen und vergangenen Wertbestimmungen verwendet wurden, wenn die Wertbestimmung auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unter Verwendung einer Barwertmethode beruht. Dieses soll einer Harmonisierung der Angabevorschriften dienen.

 

Folgende Angaben werden also künftig zu leisten sein, wenn der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht:
  • die Ebene der Fair-Value-Hierarchie (aus IFRS 13), auf der die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen wurde,
  • bei Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene: angewendete Bewertungmethoden und jegliche Änderungen in den Bewertungsmethoden und die Begründung dafür,
  • bei Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene: Schlüsselannahmen in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts einschließlich der explizit verpflichtenden Angabe des angewendeten Abzinsungssatzes, wenn einen Barwertmethode angewendet wurde.

Diese Änderungen sind rückwirkend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig - allerdings nur in Berichtsperioden (einschließlich Vergleichsinformationen), in denen auch IFRS 13 angewendet wird.

Weiterführende Informationen:

BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2012

29.05.2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Jahresbericht 2012 veröffentlicht. Darin geht sie auch auf die Überwachung von Unternehmensabschlüssen auf deutscher und europäischer Ebene ein.

Zu den Aufgaben der BaFin gehört auch die Bilanzkontrolle im Zusammenarbeit mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Dem zweistufigen Enforcementverfahren von BaFin und DPR unterlagen 2012 825 Unternehmen aus 20 Ländern.

Die DPR schloss 2012 113 Prüfungen ab (s. dazu auch den Jahresbericht 2012 der DPR), die BaFin schloss 28 Bilanzkontrollverfahren ab, von denen 23 mit einer Fehlerveröffentlichungsanordnung endeten. Von den 28 Bilanzkontrollverfahren basierten 14 auf Fällen, in denen die DPR zuvor Fehler im Einvernehmen mit dem betroffenen Unternehmen festgestellt hatte. In den übrigen Fällen leitete die BaFin eigene Fehlerfeststellungsverfahren ein, weil die entsprechenden Unternehmen die Fehlerfeststellung der Prüfstelle nicht akzeptiert oder nicht mit dieser kooperiert hatten. Entsprechende Übersichten und Erläuterungen finden Sie im Abschnit VI.5.1 des Jahresberichts der BaFin.

In Abschnitt III.10 des Jahresbericht geht die BaFin außerdem kurz auf Entwicklungen in der internationalen Rechnungslegung ein, insbesondere auf Entwicklungen rund um IFRS 9 Finanzinstrumente.

Sie können sich den vollständigen Bericht direkt von der Internetseite der Bafin herunterladen.

IASB veröffentlicht Zusammenfassung der Rückmeldungen vom IASB-Forum zu Angaben

28.05.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen veröffentlicht, die er während seines Forums zu Angaben erhalten hat und denen er seine Antworten gegenüber stellt. Der IASB möchte als Katalysator für gemeinsame Aktionen von Erstellern, Regulierern, der Prüfer und seiner selbst dienen, mit denen aktuelle Bedenken hinsichtlich der Qualität und Quantität von Angaben adressiert werden sollen. In seinen Antworten deutet der IASB an, dass er eine Reihe von Maßnahmen erwägen wird. Dazu gehören begrenzte Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses', die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsmaterialien zu Wesentlichkeit und die Erwägung eines Forschungsprojekts, in dessen Rahmen allgemeinere Herausforderungen im Zusammenhang mit Angaben adressiert werden sollen.

Das Angabenforum fand in London am 28. Januar 2013 statt. Es sollte den Dialog zwischen Erstellern, Prüfern, Regulierern, Abschlussadressaten und Standardsetzern fördern. Wesentliches Ziel des Forums war es, ein klareres Bild des 'Angabenproblems' und seiner Gründe zu bekommen. Es nahmen etwa 120 Interessenten teil - im Wesentlichen aus dem Vereinigten Königreich, aber auch aus dem restlichen Europa, den Vereinigten Staaten und dem asiatisch-pazifischen Raum.

Die Zusammenfassung der Rückmeldungen enthält eine Zusammenfassung der Diskussionen, Stellungnahmen des IASB, eine Zusammenfassung der in Bezug auf Angaben bereits unternommenen Arbeiten und eine Zusammenfassung der Ergebnisse der IASB-Umfrage zu Angaben, die im Dezember 2012 angestoßen wurde. Der IASB kommt zu der Aussage, dass das Diskussionsforum klargemacht habe, dass Adressaten, Ersteller, Standardsetzer, Prüfer und Regulatoren alle zu dem wahrgenommenen Angabenproblem beitragen, sodass auch jede dieser Parteien zu dessen Lösung beitragen kann.

In der Zusammefassung der Rückmeldungen werden einige der Schritte genannt, die der IASB kurz- und mittelfristig erwägen wird, um eine führende Rolle bei der Vebresserung der Angaben zu übernehmen. Diese beziehen sich auf Wesentlichkeit, die Wahrnehmung, dass bestehende Standards die Ausübung von Ermessen verhindern, und eine eher allgemeinere Überprüfung von Angabevorschriften.

Nach Fristigkeit gegliedert nennt der IASB die folgenden Maßnahmen, die er erwägen wird:

Kurzfristig

  • Begrenzte Änderungen an IAS 1 - diese werden vom IASB in der zweiten Jahreshälfte 2013 erwogen und dazu gehören folgende Vorschläge:
    • Aufnahme einer Erläuterung in IAS 1 ähnlich den Erläuterungen in jüngeren Standards, die besagt, dass zu viele Details nützliche Informationen verschleiern können; es geht um die Erläuterung, dass mit Hilfe von Wesentlichkeit "unternehmensspezifische Informationen herausgefiltert werden sollten, die für die Adressaten eines Abschlusses eines bestimmten Unternehmens nicht relevant sind";
    • Klarstellung, dass sich Wesentlichkeit auf den gesamten Abschluss bezieht und dass Informationen, die nicht wesentlich sind, weder im Hauptteil des Abschlusses noch in den Angaben dargestellt werden müssen;
    • Klarstellung, dass einige Angaben, die in bestimmten Standards gefordert werden, einfach nicht wichtig genug sind, um eine eigene Angabe im Abschluss bestimmter Unternehmen zu erfordern;
    • Klarstellung, dass Ersteller bei der Darstellung ihres Abschlusses Ermessen anwenden sollten;
    • Beseitigung der Wahrnehmung, dass es eine 'normale Reihenfolge der Darstellung' im Abschluss gebe, so dass Unternehmen eher ganzheitlichere oder stärker kontextualisierte Informationen zur Verfügung stellen;
    • Verringerung von Restriktionen in Bezug darauf, wie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt werden sollten, wodurch es möglich wäre, wichtigeren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden größere Aufmerksamkeit im Abschluss zukommen zu lassen;
    • Aufnahme zusätzlicher Erläuterungen mit Beispielen, wie die Vorschriften in IAS 1 angelegt wurden, anstatt genaue Vorschriften zu jedem Ausdruck zu machen, der anzuwenden ist; so müsse beispielsweise nicht extra spezifiziert werden, ob Zwischensummen bei EBIT und EBITDA aufzunehmen sind;
    • Aufnahme einer Vorschrift, dass Unternehmen eine Überleitungsrechnung der Nettoschulden anzugeben und zu erläutern haben;
  • Aus- und Weiterbildungsmaterialien zu Wesentlichkeit - der IASB beabsichtigt, ein Projekt zu Wesentlichkeit aufzunehmen, in dessen Rahmen entweder Anwendungsleitlinien oder Aus- und Weiterbildungsmaterialien entwickelt werden sollen; im Rahmen dieses Projekts soll eruiert werden, wie Wesentlichkeit in der Praxis angewendet wird und ob IAS 1 weitere Leitlinien hinzugefügt werden sollen; das Projekt soll in der zweiten Jahreshälfte 2013 aufgenommen werden;
  • Angabevorschriften in neuen Entwürfen - der IASB beabsichtigt, künftige Entwürfe so abzufassen, dass weniger vorschreibende Formulierungen verwendet werden, während die Angabeziele klar genannt werden sollen, wobei Vorschriften vermieden werden sollen, die die Prüfung der Angaben nach diesen Standards erschweren werden würden; der IASB ist der Meinung, "bereits wesentliche Fortschritte in dieser Richtung in jüngst veröffentlichten Standards" gemacht zu haben.

Mittelfristig

  • Forschungsprojekt zu Angaben - der IASB wird erwägen, ein Forschungsprojekt aufzunehmen, in dessen Rahmen IAS 1, IAS 7 und IAS 8 überprüft und schlussendlich ersetzt werden sollen, um ein Angabenrahmenkonzept zu schaffen; die Arbeit in diesem Projekt könnte möglicherweise auf früheren Arbeiten aufbauen, die im Projekt zur Darstellung des Abschlusses, das 2010 auf Eis gelegt wurde, vorgenommen wurden; eine parallele Entwicklung zum Rahmenkonzept für die IFRS wäre zu erwägen;
  • Überprüfung bestehender Angabevorschriften - eine systematische Überprüfung aller bestehenden Standards könnte vor dem Hintergrund des überarbeiteten Rahmenkonzepts und der Ergebnisse, die sich im Forschungsprojekt zu Angaben ergeben, vorgenommen werden; der IASB hat signalisiert, dass er beabsichtigt, zu erwägen, ob es Möglichkeiten gibt, diese Überprüfung von Angaben auf Standardebene zu beschleunigen, auch wenn er es vorziehen würde, seine Arbeit zu Angabeprinzipien im Projekt zum Rahmenkonzept vorher abzuschließen (obwohl die angabebezogenen Prinzipien, die entwickelt werden, keine direkten Auswirkungen auf bestehende Angabevorschriften haben werden); die Überprüfung soll über die kommenden zwei Jahre hinweg vorgenommen werden.

In der Zusammenfassung der Rückmeldungen wird auch angedeutet, dass zusätzliche Einbindungsveranstaltungen angeboten werden sollen. Außerdem wird kurz auf allgemeinere Themen wie Technologie, die Auswirkungen von Angaben auf kleinere börsennotierte Unternehmen, länderspezifische Berichterstattung und intergierte Berichterstattung eingegangen.

Weiterführende Informationen:

EFRAG lehnt Interimsstandard zur Preisregulierung ab

25.05.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' veröffentlicht. In der vorgeschlagenen Stellungnahme macht die Beratungsgruppe deutlich, dass sie die weitere Verfolgung dieser Zwischenlösung nicht unterstützt.

Im Entwurf der Stellungnahme zum Entwurf ED/2013/5, der vom IASB am 25. April 2013 herausgegeben wurde, heißt es:

 

EFRAG unterstützt den Entwurf nicht, weil
  • er zu einem Mangel an Vergleichbarkeit zwischen (a) Unternehmen, die die Vorschläge in Anspruch nehmen, und (b) Unternehmen, die die IFRS bereits anwenden oder die Vorschläge nicht in Anspruch nehmen wollen, führt und
  • er nicht auf die Erleichterung der erstmaligen Anwendung begrenzt ist, sondern frühere Bilanzierungsmethoden auf eine unbestimmte Zeit fortschreibt. Andere Interimsstandards wie beispielsweise IFRS 4 und IFRS 6 haben gezeigt, dass es so etwas wie einen auf kurze Zeit beschränkten Interimsstandard nicht gibt.

Dennoch hat EFRAG den vorgeschlagenen Standard analysiert, um den IASB in seinen Bemühungen zu unterstützen, und hat übergreifende Bewertungssachverhalte in Bezug auf IFRS 3, IFRS 9 und IAS 39, IAS 12, IAS 28 sowie IAS 36 gefunden. EFRAG hat außerdem Darstellungssachverhalte im Hinblick auf IFRS 10, IAS 1 und IAS 8 entdeckt. Schließlich wurden bestimmte Schwierigkeiten identifiziert, die bei der Anwendung der Vorschläge entstehen könnten.

Der englischsprachige Stellungnahmeentwurf steht Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 21. August 2013 erbeten.

Mitschnitt der 10. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

25.05.2013

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 23. und 24. Mai 2013 in Berlin getagt. Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnugspunkte sind jetzt archiviert.

Erörtert wurden die folgenden Themen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 2 Kapitalflussrechnung 
  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel 
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • EU-Richtlinienvorschlag

Zu den Mitschnitten der einzelnen Tagesordnungspunkte auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Mitglieder der EFRAG-Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen bekanntgegeben

24.05.2013

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf seiner Sitzung im Mai die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe zu preisregulierten Geschäftsvorfällen bestätigt und den Vorsitzenden bestimmt. Die Arbeitsgruppe soll TEG und das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) im Zusamenhang mit preisreguleirten Geschäftsvorfällen beraten und Anregungen liefern. Unter den jetzt berufenen Mitgliedern sind auch drei Partner von Deloitte-Mitgliedsfirmen.

Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe spiegelt eine Balance verschiedener beruflicher und geografischer Hintergründe wider. Den Vorsitz hat das TEG-Mitglied Bill Hicks. Die folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe:

 

Mitglied

Hintergrund

Bill Hicks (Vorsitzender)

EFRAG TEG-Mitglied

Anne Azzola

Fränzösin, Morgan Stanley im Vereinigten Königreich

Nicola Bruno

Atlantia SpA, Italien

Jeanette Calleja Borg

Water Services Corporation, Malta

Emmanuel Fraser

National Grid plc, Vereinigtes Königreich

Cosimo Guarini

Terna SpA, Italien

Lieve Kerckhof

Elia System Operator NV, Belgien

Katja van der Kuij

Niederländerin, KPMG im Vereinigten Königreich

Laura López Sotomayor

Ferrovial SA, Spanien

Markus Lotz

50Hertz Transmission GmbH, Deutschland

Pascale Mourvillier

GDF Suez, Frankreich

Javier Parada

Deloitte, Spanien

Javier Pastor Zuazaga

IBERDROLA SA, Spanien

Thomas Possert

Energie Steiermark AG, Österreich

Michael Reuther

PwC, Deutschland

Gerard van Santen

Ernst & Young, Niederlande

Per Timmermann

PwC, Dänemark

Magali Viandier

EDF, Frankreich

Thomas Carlier (Korrespondenzmitglied)

Deloitte, Belgien

Christophe Patrier (Korrespondenzmitglied)

Deloitte, Frankreich

EU-Kommission

 als Beobachter

Eine Presseerklärung zu den Berufungen steht auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

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