Mai

Neuseeland gibt neue Standards für Unternehmen des öffentlichen Sektors auf Grundlage der IPSAS heraus

23.05.2013

Der neuseeländische Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben ein Paket von neuen Verlautbarungen herausgegeben, das für nach neuseeländischem Recht definierte "Unternehmen öffentlichen Nutzens" (public benefit entities, PBE), also im Wesentlichen gemeinnützige Unternehmen, ab dem 1. Juli 2014 gilt. Die neuen Standards basieren im Wesentlichen auf den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).

Das Gesamtpaket besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Standard XRB A1 Rechnungslegungsrahmenkonzept (Aktualisierung für gewinnorientierte und gemeinnützige Unternehmen) - gilt für alle Berichtseinheiten und legt fest, welches Unternehmen welche Standards nach dem neuseeländischen Rechnungslegungsrahmenkonzept, das vom XRB im April 2012 herausgegeben wurde, anzuwenden hat;
  • ein Satz von 39 Standards, der beides umfasst:
    • PBE-Standards, für Unternehmen der Berichtsebene 1, in der solche Unternehmen eingeordnet werden, die nach der Definition des IASB öffentlich rechenschaftspflichtig sind oder die der neuseeländischen Definition von "groß" entsprechen; diese Unternehmen können die vereinfachten Angabevorschriften der Berichtsebene 2 nicht in Anspruch nehmen;
    • PBE-Standards RDR, für Unternehmen der Berichtsebene 2, die nicht die Kriterien für eine Einordnung in Berichtsebene 1 aufweisen und die darüber hinaus nicht für eine Einordnung in die derzeit übergangsweise geschaffenen Berichtsebenen 3 und 4 für kleinere Unternehmen in Frage kommen; Unternehmen der Berichtsebene 2 profitieren von Angabeerleichterungen im Rahmen des Systems der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Regime, RDR, die entsprechenden Angaben sind in den Standards mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet;
  • das Rahmenkonzept für gemeinnützige Unternehmen.

Der Satz von PBE-Standards entspricht im Wesentlichen den Vorschlägen, die in den Entwürfen enthalten waren, die im Juni 2012 herausgegeben wurden. Es gibt allerdings einige Änderungen, insbesondere die Einführung des Konzepts eines sonstigen Gesamtergebnisses. Obwohl das sonstige Gesamtergebnis nicht Bestandteil der IPSAS ist, hat sich der NZASB vor dem Hintergrund starker Unterstützung dafür in den eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Schritt entschlossen.

Ein weiterer Punkt, der in vielen Stellungnahmen angesprochen wurde, war der Wunsch, dass die Abweichungen zwischen den PBE-Standards und den neuseeländischen IFRS-Äquivalenten, die von gewinnorientierten Unternehmen angewendet werden, möglichst gering sein sollten. Anwender argumentierten sowohl mit dem 'Gesamtbild' als auch auf Einzelstandardebene und zeigten sich insbesondere besorgt in Bezug auf die Auswirkungen auf  'gemischte Konzerne' (gemeinnützige Unternehmen mit gewinnorientierten Tochterunternehmen. In dem Bericht über die Berücksichtigung der Stellungnahmen, der gemeinsam mit den neuen Standards veröffentlicht wurde, heißt es:

Vor diesem Hintergrund haben der NZASB und der XRB eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die mit größerer Klarheit eruieren soll, wann genau es sachgerecht ist, dass die PBE-Standards von den IPSAS abweichen – denn dies ist der einzig gangbare Weg, um Abweichungen zwischen den beiden Standardsätzen zu verringern, da es nicht möglich ist, die International Financial Reporting Standards zu ändern und weiterhin in Anspruch zu nehmen, im Einklang mit den IFRS zu stehen. Einer der Faktoren, der von der Arbeitsgruppe erwägt wird, sind die Auswirkungen, die unnötige Abweichungen auf Ersteller haben, die gemischte Konzerne sind. Die Erörterungen der Arbeitsgruppe dauern an, und es wir erwartet, dass die Ergebnisse später im Jahr 2013 bekanntgegeben werden.

Die Geschäftsjahre der meisten neuseeländischen gemeinnützigen Unternehmen enden am 30. Juni, deswegen werden die neuen Vorschriften von diesen Unternehmen erstmals im Geschäftsjahr 2014/2015 angewendet werden, das am 30. Juni 2015 endet. Da die Standards Vergleichsinformationen vorschreiben, bedeutet dies, dass die neuen Vorschriften im Grunde genommen bereits ab dem 1. Juli 2013 auf entsprechende Geschäftsvorfälle und Positionen angewendet werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des XRB.

IFRS-Stiftung veröffentlicht XBRL-Linkbase für 2013

22.05.2013

Die IFRS-Stiftung hat die XBRL-Formula Linkbase 2013 veröffentlicht, also eine Sammlung von Beziehungen rechnerischer Art zwischen den verschiedenen Informationseinheiten der IFRS-Taxonomie. Die Linkbase wurde entwickelt, um die Datenqualität von IFRS-Einreichungen im XBRL-Format zu verbessern und zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, die helfen sollen, IFRS-Konzepte und ihre Bedeutung aus fachlicher und berichterstattungstechnischer Sicht besser zu verstehen.

Für Ersteller bietet die Linkbase zusätzliche Validierungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Einträge in ihren Einreichungen korrekt und konsistent sind. Allgemein hilft die Linkbase Einreichungen zu verbessern, die mit Hilfe der IFRS-Taxonomie 2013 erstellt wurden.

Weitere Informationen stehen Ihnen in den englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Europäische Feldversuche zur vorgeschlagenen Bilanzierung für Leasingverhältnisse

22.05.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Großbritannien (FRC) und Italien (OIC) führen einen Feldversuch zu der Frage durch, welche Auswirkungen die im IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' enthaltenen Vorschläge auf europäische Unternehmen haben würden, die nach IFRS bilanzieren.

Für Leasingnehmer wird im Entwurf, der am 16. Mai 2013 veröffentlicht wurde, vorgeschlagen, eine Schuld sowie einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht anzusetzen, wobei die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung von der Klassifizierung des Leasingverhältnisses abhängen. Das Modell für Leasinggeber, das im Entwurf vorgeschlagen wird, gleicht der gegenwärtigen Leasingbilanzierung, wobei es einige Nuancen der Erfassung der Erlöse und der Abzinsung des Restbuchwerts gibt.

Der von EFRAG und den nationalen Standardsetzern angestoßene Feldversuch soll dabei helfen, das Wesen und die Bedingungen der gegenwärtig verwendeten Leasingvereinbarungen und die Auswirkungen der vorgeschlagenen leitlinien auf diese zu verstehen. Er zielt darauf ab, zu eruieren, ob sich aus den vorgeschlagenen Leitlinien Umsetzungsschwierigkeiten oder Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung ergeben. Eine Frage dabei ist auch, welcher Aufwand erforderlich wäre, um die vorgeschlagenen Leitlinien umzusetzen und anzuwenden.

Der Feldversuch wird mit Hilfe eines Fragebogens durchgeführt. Er beginnt am 3. Juni 2013, und die ausgefüllten Fragebögen sind bis zum 31. Juli 2013 zurückzusenden. Unternehmen, die an dem Feldversuch teilnehmen möchten, wenden sich bitte vorzugsweise an ihre nationalen Standardsetzer (für Deutschland das DRSC) oder ansonsten an EFRAG. Eine Ausfertigung des Fragebogens wird dann am 3. Juni – dem offiziellen Beginn des Feldtests – übermittelt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Presseerklärungen auf der Internetseite von EFRAG und auf der Internetseite des DRSC.

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2012/4

22.05.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zu begrenzten Änderungen an IFRS 9 bei der Finalisierung der Stellungnahme berücksichtigt wurden.

Der IASB hatte im November 2012 mit seinem Entwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 (2010)) begrenzte Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente vorgeschlagen. EFRAG hatte daraufhin im Dezember 2012 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem im April 2013 die endgültige Stellungnahme folgte.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

21.05.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung von IFRIC 21 haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Der IASB hat IFRIC 21 Abgaben am 20. Mai 2013 herausgegeben. Der Prozess für die Überprüfung der möglichen Anwendung in Europa hat bereits begonnen, EFRAG geht im moment davon aus, dass es zu einer Übernahme in europäisches Recht im ersten Quartal 2014 kommen kann.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 21. Mai 2013).

Tagesordnung für die nächste EEG-Sitzung

21.05.2013

Die Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften (Emerging Economies Group, EEG) des IASB wird am 30. und 31. Mai 2013 ihre 5. Sitzung in Seoul abhalten. Auf der Tagesordnung stehen preisregulierte Geschäftsvorfälle, Alternativen bei der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten, IAS 19 (Abzinsungssatz), IAS 28 (Eliminierung von Gewinnen aus Transaktionen zwischen einem Joint Venturer und seinem Joint Venture) und IFRS 2 (Anwendungsbereich).

Nachfolgend finden Sie den genauen Ablauf der Tagung. Die Zeitangaben erfolgen nach Ortszeit Seoul.

 

Zeit

Thema

Vortragende

30. Mai (Donnerstag)

09:00-09:15

Begrüßung durchs Gastgeberland

Korea

09:15-09:30

Bericht des Verbindungsbüros

China

09:30-10:00

Vortrag: Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen

Indien

10:00-10:15

IASB-Vortrag: Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen

Wayne Upton

10:30-11:30

Diskussion: Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen

 

12:00-13:30

Arbeitsmittagsessen

 

14:00-16:00

Fortsetzung der Diskussion: Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen

 

16:15-17:00

Administrative Sachverhalte:

•  Aktuelle Informationen zu IASB-Aktivitäten

•  Themen für die nächste Sitzung

 

Ian Mackintosh

Wayne Upton

19:00-21:30

Abendessen

Korea

31. Mai (Freitag)

08:30-09:10

Diskussion: Alternativen in Bezug auf die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Korea

09:10-09:50

Diskussion: IAS 19 – Anzinsungssatz

Wayne Upton

10:00-10:40

Diskussion:  IAS  28 – Eliminierung von Gewinnen aus Transaktionen zwischen einem Joint Venturer und seinem Joint Venture

Wayne Upton

10:40-11:30

Diskussion: Sachverhalte in Bezug auf Börsengänge und Dual Pricing

Malaysia

11:30-11:45

Erörterung und Verabschiedung des abschließenden Kommuniqués

Wayne Upton

11:45-12:00

Zusammenfassung der Sitzung

Ian Mackintosh

Weitere Informationen und die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Interneseite des IASB.

EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

21.05.2013

Der IASB hat gestern IFRIC 21 'Abgaben' herausgegeben. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 20. Mai 2013 IFRIC 21 Abgaben herausgegeben. IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

EFRAG hat in Folge der Veröffentlichung der Interpretation den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert. Eine Übernahme von IFRIC 21 für die Anwendung in Europa kann nach dem derzeitigen Bericht im ersten Quartal 2014 erwartet werden.

Sie können sich den aktualisierten Bericht mit Datum 21. Mai 2013 hier herunterladen.

Deloitte gibt neue und überarbeitete e-Learning-Module heraus

21.05.2013

Die Global Audit Learning Group von Deloitte hat neue bzw.überarbietet e-Learning Module zu verschiedenen Standards herausgegeben: IFRS 3, IFRS 11, IFRS 13, IAS 1, IAS 16 und IAS 27 (2011). Diese Module ergänzen den umfassenden Katalog von e-Learning-Materialien zu IFRS, die von Deloitte kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Jedes Modul umfasst Informationen zum Hintergrund, Anwendungsbereich und den Prinzipien jeder Verlautbarung und bietet praktische Einblicke in deren Anwendung.

Die Module sind die folgenden:

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüssedeckt die Vorschriften in IFRS 3 mit Schwerpunkt auf der Definition eines Unternehmenszusammenschlusses, in der Gegenleistung enthaltenen Beträgen, Ansatz- und Bewertungsvorschriften, der Bilanzierung und Berechnung von Geschäfts- oder Firmenwerten und der Identifizierung von zahlungmittelgenerierenden Einheiten ab..
  • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungendeckt die Vorschriften in IFRS 11 mit Schwerpunkt auf den verschiedenen Weisen, wie gemeinsame Vereinbarungen strukturiert werden können, den Auswirkungen, die diese Strukturierungen auf die bilanzielle Behandlung haben, sowie Geschäftsvorfälle zwischen Partnern in gemeinsamen Vereinbarungen ab.
  • IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwertsdeckt die Vorschriften in IFRS 13 mit Schwerpunkt auf der Identifizierung von Vermögenswerten und Schulden, Marktcharakteristika und Marktteilnehmern, der Bestimmung des höchsten und besten Nutzens von nicht finanziellen Vermögenswerten, der Bewertung von Schulden, sachgerechten Bewertungsmethoden, Bestimmung der Hierarchieebene und Angaben ab.
  • IAS 1 Darstellung des Abschlussesdeckt den Hintergrund, den Anwendungsbereich und die Vorschriften von IAS 1 und die Anwendung dieses Standards ab. Zu den behandelten Themen gehören Abschlussbestandteile, Zusammenfassung und Aufrechnung, Klassifizierung als lang- oder kurzfristig, erforderliche Ausweiszeilen sowie Angaben, Art der Information und Schlüsselannahmen, die für die Erstellung eines Abschlusses notwendig sind.
  • IAS 16 Sachanlagendeckt die Vorschriften in IAS 16 mit Schwerpunkt auf der Erstbewertung von Vermögenswerten, der Bilanzierung von Abbau- und Wiederherstellungskosten, Abschreibung, Folgebewertung von Sachanlagen und den Auswirkungen von Wertminderung ab.
  • IAS 27 Separate Abschlüsse (2011) — deckt die Vorschriften in IAS 27 mit Schwerpunkt, wann und wie der Standard anzuwenden ist, und der Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss ab.

(Hinweis: Die obigen Verknüpfungen führen Sie direkt zu den jeweiligen Modulen. Bei erstmaligem Zugriff auf ein Modul werden Sie ggf. um Registrierung gebeten - im Rahmen dieser Registrierung werden jedoch keine persönlichen Daten abgefragt..)

Die aktualisierten Module für IFRS 3, IFRS 11, IAS 1, IAS 16 und IAS 27 (2011) spiegeln die Änderungen wider, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2009-2011 und den Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 zur Klarstellung der Übergangsleitlinien in IFRS 10 ergeben haben. Das Modul zu IFRS 13 wurden vollständig neu erstellt. es führt in etwa 2,5 Stunden in den Hintergrund, den Anwendungsbereich und die Prinzipien des Standards ein.

Die e-Learning-Module stehen kostenfrei zur Verfügung und können frei verwendet und weitergegeben werden, solange die Originalform nicht verändert wird und unter Einhaltung der Copyrightbestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums von Deloitte.

Zum gesamten IFRS-e-Learning-Angebot von Deloitte gelangen Sie hier. Auf IAS Plus bieten wir Ihnen auf einer eigenen Seite eine Übersicht aller verfügbaren Module, die Sie von dort aus direkt ansteuern können.

IFRS-Stiftung bittet um Nominierungen für das Überwachungsgremium

20.05.2013

Das Überwachungsgremium (Monitoring Board, MB) der IFRS-Stiftung bittet um Nominierungen für die zusätzliche Sitzen, die durch die Erweiterung der Mitgliedschaft geschaffen werden. Es handelt sich um bis zu vier Sitze, die vorrangig an Behörden aus den aufstrebenden Volkswirtschaften vergeben werden sollen. Es wird erwartet, dass die Kandidaten eine Kapitalmarktbehörde sind, die dafür verantwortlich ist, über Form und Inhalt der Finanzberichterstattung in ihrem Rechtskreis zu entscheiden.

Entsprechend den Vorschlägen im abschließenden Bericht zur Überprüfung der Führungsstruktur der IFRS-Stiftung, der im Februar 2012 veröffentlicht wurde, begann das MB den Prozess der Ausweitung seiner Mitgliedschaft und der Entwicklung von Mitgliedschaftskriterien. Die endgültige Kriterien für die Mitgliedschaft und die Prozesse für die Überprüfung bestehender Mitglieder und die Auswahl neuer Mitglieder wurden auf der Februarsitzung des MB beschlossen und am 1. März 2013 bekanntgegeben.

Nominierungen werden bis Ende Juni 2013 erbeten. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des MB.

Neue Interpretation zur Bilanzierung von Abgaben

20.05.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat IFRIC 21 'Abgaben' herausgegeben. IFRIC 21 bietet Leitlinien dazu, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird. Die Interpretation gilt sowohl für Abgaben, die nach IAS 37 'Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen' bilanziert werden, als auch für Abgaben, bei denen Zeitpunkt und Betrag bekannt sind.

Hintergrund

Die Entstehung der Interpretation geht auf eine Anfrage an das IFRS Interpretations Committee zurück, ob und unter welchen Umständen IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf andere Abgaben angewendet werden sollte, die für die Teilnahme an einem Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt erhoben werden, um das Ereignis zu identifizieren, das die Schuld entstehen lässt.

Die Beispiele, die dem Committee zur Kenntnis gebracht wurden, betreffen britische Bankenabgaben, US-amerikanische Abgaben von Pharmakonzernen an die Regierung, Bankenabgaben in Ungarn und Eisenbahnsteuern in Frankreich. Die endgültige Interpretation deckt eine große Bandbreite von Abgaben ab und legt den Schwerpunkt nicht auf Abgaben, die für die Teilnahme an einem bestimmten Markt erhoben werden.

Die wesentliche Frage, der das Committee bei der Entwicklung der Interpretation nachging, war, wann eine Schuld anzusetzen ist und wie eine gegenwärtige Verpflichtung nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zu definieren ist.

Das Committee gab im Mai 2012 einen Interpretationsentwurf heraus und schloss die im Anschluss daran geführten erneuten Erörterungen im ersten Quartal 2013 ab. Der IASB verabschiedete die interpretation bei seiner Sitzung im April 2013.

Vorschriften der Interpretation

In IFRIC 21 wird das verpflichtende Ereignis für den Ansatz einer Schuld als die Aktivität identifiziert, die die Zahlung nach der einschlägigen Gesetzgebung auslöst. In der Interpretation wird klargestellt, dass ‘wirtschaftlicher Zwang’ und das Prinzip der Unternehmensfortführung kein verpflichtendes Ereignis darstellen oder darauf hinweisen, dass ein verpflichtendes Ereignis eingetreten ist.

In IFRIC 21 werden die folgenden Leitlinien zum Ansatz einer Schuld in Bezug auf die Leistung von Abgaben genannt:

  • Die Schuld ist pro rata temporis anzusetzen, wenn das verpflichtende Ereignis über einen Zeitraum eintritt.
  • Wenn eine Verpflichtung durch Erreichen eines Schwellenwerts ausgelöst wird, wird die Schuld angesetzt, wenn dieser Schwellenwert erreicht ist.

Die gleichen Ansatzvorschriften gelten in Zwischenberichten.

In der Interpretation werden zahlreiche Beispiele zur Verfügung gestellt, die Leitlinien zu ihrer Anwendung bieten. So wird beispielsweise das Beispiel angeführt, bei dem eine Abgabe ausgelöst wird, wenn ein Unternehmen am Ende der Berichtsperiode als Bank tätig ist. In diesem Fall wird bei Anwendung der Interpretation die Tätigkeit als Bank am letzten Tag der Berichtsperiode angesehen, weshalb die Schuld für die Abgabe nicht vor diesem Datum angesetzt wird. Des Weiteren würde die Abgabe nur in einer Zwischenperiode erfasst, wenn der letzte Tag der Berichtsperiode in diese Zwischenberichtsperiode fällt.

Eine vollständige Zusammenfassung der von IFRIC 21 und die Entstehungsgeschichte finden Sie auf unserer neu angelegten IAS Plus-Seite in der Rubrik IASB-Verlautbarungen.

Änderungen, die bei der Finalisierung der Interpretation vorgenommen wurden

Das IFRS Interpretations Committee hat gegenüber den Vorschlägen im Interpretationsentwurf  DI/2012/1 Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden als Ergebnis der erneuten Erörterungen einige Änderungen vorgenommen. Dazu gehören:

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs, um alle Abgaben abzudecken, nicht nur Abgaben, die für die Teilnahme an einem bestimmten Markt erhoben werden;
  • Aufnahme von Leitlinien zur Bilanzierung von Abgaben, die einen Schwellenwert aufweisen;
  • Streichung der Leitlinien zur Bestimmung, ob eine Verpflichtung, eine Abgabe zu leisten, zur Entstehung eines Vermögenswerts oder eines Aufwands führt;
  • Ausnahme von Emissionshandelsprogrammen aus dem Anwendungsbereich der Interpretation (da dies Thema eines eigenständigen IASB-Projekts ist).

Zusammenwirken mit andere Verlautbarungen und Zeitpunkt des Inkrafttretens

IFRIC 21 ersetzt IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht. IFRIC 6 bleibt in Kraft und steht im Einklang mit IFRIC 21. Das Committee ist der Meinung, dass IFRIC 6 nützliche Informationen für die Bilanzierung von Schulden bietet, die in den Anwendungsbereich der Interpretation fallen.

IFRIC 21 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Die Erstanwendung erfolgt im Einklang mit den Vorschriften von  IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler, d. h. die Vorschriften werden rückwirkend angewendet.

Weiterführende Informationen

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.