EBA veröffentlicht Stellungnahme zum Maystadt-Berichtsentwurf

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19.11.2013

Im Nachgang der Veröffentlichung des endgültigen Maystadt-Berichts hat jetzt auch die europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) ihre Stellungnahme zum Entwurf des Berichts freigegeben. Wie bei der letzte Woche veröffentlichten ESMA-Stellungnahme zum Entwurf bleiben die Kernaussagen von EBA weiterhin anwendbar, auch wenn der endgültige Bericht einige Änderungen gegenüber dem Entwurf aufweist.

EBA ist der Meinung, dass Überlegungne in Bezug auf die Finanzstabilität und auf Vorsicht angemessenes Gewicht in der Standardsetzung erhalten sollten und dass eine stärkere Einbindung der Behörden aus den Bereichen Finanzstabilität und Aufsicht deshalb empfehlenswert wäre. (Der Vorschlag, EBA eine aktive Rolle zu geben, ist im endgültigen Bericht von Maystadt aufgenommen worden.)

Die drei Hauptpunkte, die EBA in der Stellungnahme nennt, betreffen das Aussprechen von Übernahmeempfehlungen, Vertretung von Mitgliedstaaten und Interessengruppen sowie Unabhängigkeit.

Im Hinblick auf Übernahmeempfehlungen ist EBA der Meinung, dass diese "mit dem Ziel der Wahrung des öffentlichen Interesses im Einklang mit der IAS-Verordnung" ausgesprochen werden sollten, weshalb das Gremium, dem diese Aufgabe anvertraut wird, den Bedürfnissen des öffentlichen Interesses dienen sollte". EBA ist nicht überzeugt, dass die empfohlene Umgestaltung von EFRAG mit einem übergeordneten Board, in dem Mitglieder des öffentlichen und des privaten Interesses vertreten sind, diesem Ziel gerecht werden kann. EBA ist insbesondere hinsichtlich der Fähigkeit eines solchen gremiums, Konsensentscheidungen zu fällen, skeptisch und hat erhebliche Bedenken, dass Situationen entstehen können, in denen die Vertreter des Privatsektors die Vertreter der öffentlichen Gremien überstimmen. Deshalb schlägt EBA vor, die Entscheidungen in Bezug auf Übernahmeempfehlungen in einem solchen Gremium entweder allein der Vertretern der öffentlichen Behörden überlassen werden sollten (unter Berücksichtigung der von den Vertretern des Privatsektors geäußerten Anmerkungen) oder ein separates Gremium zu installieren, das Übernahmeempfehlungen ausspricht (dieses wäre nach der Vorstellung von EBA eine öffentliche Behörde).

Zu Mitgliedstaaten und Intressengruppen merkt EBA an, dass "das Organ, das die europäische Stimme vertritt, die Möglichkeit haben sollte, das Interesse aller Mitgliedstaaten zu vertreten, und auch in der Lage sein sollte, die Sichtweisen aller Interessengruppen im Bereich Finanzberichterstattung einzufangen". Zur Unabhängigkeit heißt es schlicht, dass "die Unabhängigkeit der Mitglieder dieses Gremiums sollte sichergestellt werden".

Zugang zum gesamten Schreiben in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von EBA. (Bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass das Schreiben von EBA eine Reaktion auf den Berichtsentwurf ist. Einige Bedenken wurden im endgültigen Bericht bereits adressiert.)

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