Ergebnisse des europäischen Feldversuchs zur vorgeschlagenen Bilanzierung für Leasingverhältnisse

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14.11.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben gemeinsam einen Feldversuch zu der Frage durchgeführt, welche Auswirkungen die im IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' enthaltenen Vorschläge auf europäische Unternehmen haben würden, die nach IFRS bilanzieren.

Für Leasingnehmer wird im Entwurf, der am 16. Mai 2013 veröffentlicht wurde, vorgeschlagen, eine Schuld sowie einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht anzusetzen, wobei die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung von der Klassifizierung des Leasingverhältnisses abhängen. Das Modell für Leasinggeber, das im Entwurf vorgeschlagen wird, gleicht der gegenwärtigen Leasingbilanzierung, wobei es einige Nuancen der Erfassung der Erlöse und der Abzinsung des Restbuchwerts gibt.

Der Feldversuch, der mit Hilfe eines Fragenbogens durchgeführt wurde, der von EFRAG und den nationalen Standardsetzern entwickelt wurde, galt schwerpunktmäßig der praktischen Anwendung der neuen Vorschriften. Vierzig Ersteller nahmen an dem Feldversuch Teil, wobei knapp die Hälfte (18) deutsche Unternehmen waren. Die größte Gruppe nach Branche analysiert kam aus dem Handel (12 Unternehmen).

Hinsichtlich der praktischen Auswirkungen waren die beiden Kernergebnisse, dass die größten Bedenken bei der Beurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses bestehen (67% der Teilnehmer berichteten über Schwierigkeitenbei der Umsetzung der vorgeschlagenen Leitlinien) und bei den Angabevorschriften, wo ebenfalls 67% der Teilnehmer Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Angabevorschriften erwarten, da diese komplex, zu umfangreich und zu detailliert seien.

Außer zu Fragen der Anwendung und Umsetzung nahmen die Teilnemer auch zu anderen Themen Stellung. Die folgenden grundlegenden Bedenken hinsichtlich der Vorschläge wurden zum Ausdruck gebracht:

  • Der IASB hat nicht erklärt, warum er der Meinung ist, das Leasingverhältnisse bei Beginn der Laufzeit zu Vermögenswerten und Schulden führen.
  • Das Nutzungsrechtmodell bildet nicht das geschäftsmodell der Unternehmen ab und spiegeln nicht wieder, dass die meisten Leasingverhältnisse ein Weg sind, Zugang zu einer Diesntleistung und nicht zu einem Vermögenswert zu bekommen.
  • Die Vorschläge sind komplex, erfordern eine bedeutendes Maß an Ermessensentscheidungen und werden wahrscheinlich zu uneinheitlicher Anwendung führen.
  • Es gab keine klare Notwendigkeit, die Bialnzierungsleitlinien für Leasingverhältnisse zu ändern, und der IASB sollte eher in Erwägung ziehen, die Angaben zu verbessern.
  • Der Nutzen des neuen Bilanzierungsmodells ist fraglich oder bestenfalls begrenzt, während die Kosten seiner Anwendung besonder für unternehmen extrem hoch sind, die tausende kleiner Einzelleasingverhältnisse haben.
  • Die Vorschläge werden zu zeitraubenden Diskussionen wegen unterschiedlicher Interpretationen der Prüfer führen.

Zugang zum vollständigen Ergebnisbericht in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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