EFRAG will Generalversammlung ausweiten

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29.11.2013

Als Reaktion auf den Maystadtbericht, der Anfang des Monats veröffentlicht wurde und dem der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) in Bezug auf die Reform von EFRAG einstimmig zustimmte, beginnt EFRAG mit der Umsetzung von Änderungen, die die eigene Organisation betreffen.

Die Ausweitung der Generalversammlung zur Aufnahme der nationalen Finanzierungsmechanismen (National Funding Mechanisms, NFM) und möglicherweise anderer europäischer Organisationen soll zum einen eine frühere Forderung von NFM insbesondere aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien erfüllen, mehr Mitsprache und Verantwortung im Zusammenhang mit EFRAG zu erhalten. Im Jahresbericht 2012 des DRSC hatte es dazu geheißen:

Die Standardsetzer haben deutlich mehr Mitsprachemöglichkeiten bei allen nicht durch die IAS-Verordnung explizit geregelten Entscheidungen von EFRAG gefordert. Dies geschah nicht nur vor dem Hintergrund, dass die großen Standardsetzer EFRAG zu einem nicht unerheblichen Teil mitfinanzieren, ohne jedoch über adäquate Mitentscheidungsmöglichkeiten zu verfügen, sondern vor allem angesichts des insgesamt als nicht ausreichend angesehenen Einflusses in London.

Zum anderen sollen dadurch auch Mitgliedstaaten, die bisher nicht über einen solchen Finanzierungsmechanismus verfügen, ermutigt werden, diesen einzurichten.

NFM sind nationale Systeme zur Erhebnung von Beiträgen, die der Finanzierung von EFRAG dienen. Bisher gibt es NFM in Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Norwegen und Schweden. Bis 2010 wurde EFRAG ausschließlich von den Mitgliedorganisationen und den NFM finanziert. Seit 2010 trägt auch die EU-Kommission mit einer Finanzierungszusage bei, aber Maystadt hatte in seinem Bericht gewarnt, dass "aufgrund budgetärer Beschränkungen der Beitrag der EU für 2014 [...] geringer ausfallen wird".

Im abschließenden Bericht war daher empfohlen worden, die rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung eines Systems von verpflichtenden Beiträgen/Abgaben, die von börsennotierten Unternehmen zu entrichten wären, die IFRS anwenden und von ihnen profitieren, zu analysieren. Während ein solches Abgabensystem eruiert wird, sollten die mitgliedstaaten, die noch keinen NFM eingerichtet haben, einen solchen einrichten.

EFRAG muss die Finanzierung für 2014 noch sichern. Der Beitrag der EU für das ganze Jahr 2014 ist noch nicht bestätigt worden, da der Entwurf der Verordnung über die Finanzierung noch durch die verschiedenen europäischen Gremien erörtert wird. EFRAG geht davon aus, weiter Finanzierungsbeiträge von der EU zu erhalten, aber Verzögerungen bei der Veröffentlichung der endgültigen Verordnung werden wahrscheinlich zu Verzögerungen bei den Zahlungen führen. Deshalb hat der Aufsichtsrat von EFRAG sich entschieden, die NFM dringlich zu bitten, die finanziellen Zusagen an EFRAG für 2014 zu formalisieren "damit EFRAG ohne jegliche Bedenken jeglichen möglicherweise verzögerten Zahlungen der EU-Kommission entgegensehen kann".

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie eine englischsprachige Presseerklärung zu den vorgesehenen Änderungen.

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