ESMA prüft Angaben in den Abschlüssen von Finanzinstituten

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18.11.2013

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen Bericht mit dem Titel "Überprüfung der Bilanzierungspraxis: Vergleichbarkeit der IFRS-Abschlüsse von Finanzinstituten in Europa" herausgegeben, der einen Überblick über die Bilanzierungspraxis von Finanzinstituten in ausgewählten Bereichen in Bezug auf Finanzinstrumente bietet. Insbesondere wurde bei der Überprüfung die Vergleichbarkeit und die Qualität der Angaben in den IFRS-Abschlüssen 2012 von 39 großen europäischen Banken untersucht. Der Bericht enthält auch Empfehlungen zur Verbesserung der Transparenz von Finanzinformationen.

Die Überprüfung war im Wesentlichen fünf Kernbereichen gewidmet, die für die Beurteilung der Vergleichbarkeit und der Qualität von Angaben von Bedeutung sind: (1) Struktur und Inhalt von Gewinn- und Verlustrechnung, (2) Liquidität und Finanzierung, (3) Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und die Verwendung von Derivaten, (4) Kreditrisiko und (5) Kriterien für die Beurteilung der Wertminderung von Beteilungstiteln, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind.

Insgesamt kommt ESMA zu dem Schluss, dass Verbesserungen bei den Angaben notwendig sind, die von Finanzinstituten zur Verfügung gestellt werden. Die Überprüfung förderte Beispiele zutage, wo nicht ausreichend Informationen zur Verfügung gestellt wurden oder diese nicht sachgerecht strukturiert waren, sodass eine Vergleichbarkeit zwischen Finanzinstituten nicht gegeben war. Zu den wesentlichen Ergebnissen der Überprüfung gehört:

  • Es ist schwierig, die Gewinn- und Verlustrechnungen von Finanzinstituten zu vergleichen, da es Unterschiede in der Struktur und im Inhalt der Ausweiszeilen und einen Mangel an umfassenden Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gibt.
  • Die Abschlüsse enthielten keinen ausreichenden Angaben zur Verwendung von Derivaten.
  • Es gab bedeutende Abweichungen bei der Anwendung der Kriterien "signifikanter oder länger anhaltender Rückgang" bei der Beurteilung der Wertminderung von Beteiligungstiteln, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse spricht ESMA die folgenden Erkenntnisse aus:

  • Zusätzliche Leitlinien in den IFRS zu einzelnen Ausweiszeilen in der Gewinn- und Verlustrechnung wären hilfreich.
  • Finanzinstitute sollte ihre Angaben zu bedingtem Finanzierungsbedarf weiter ausbauen und mögliche Auswirkungen einschätzen.
  • Die Qualität der Finanzinformationen sollte dadurch erhöht werden, dass qualitative Informationen zur Verwendung von Derivaten für verschiedene Zwecke zur Verfügung gestellt und diese eindeutig mit ihrer Klassifizierung im Abschluss in Zusammenhang gestellt werden.
  • Finanzinstitute sollten ihre Angaben zum Kreditrisiko anpassen, sodass Adressaten bedeutende Änderungen des Kreditrisikoprofils über die Zeit hinweg erkennen können.
  • Finanzinstitute sollte zusätzliche feinere quantitative Informationen zu den Auswirkungen von Stundung zur Verfügung stellen.
  • Mehr Transparenz hinsichtlich des Risikos von Wertminderung durch Erstellung von separaten Angaben zu den Beträgen der positiven und negativen Neubewertungsrücklage aus zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten in Bezug auf Beteiligungstitel ist notwendig.

ESMA wird Erkenntnisse und Empfehlungen mit dem IASb in den Bereichen erörtern, in den ESMA der Meinung ist, dass zusätzliche Leitlinien notwendig sind, um Qualität und Transparenz zu verbessern.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von ESMA:

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