ESMA gibt Prüfungsschwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2013 bekannt

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11.11.2013

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat die Schwerpunkte bekanntgegeben, die bei der Überprüfung der Jahresabschlüsse 2013 gesetzt werden werden.

ESMA hält die folgenden Sachverhalte aus der Finanzberichterstattung für von besonderer Bedeutung für börsennotierte Unternehmen in Europa vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation:

  • Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte,
  • Bewertung und Angabe von leistungsorientierten Verpflichtungen,
  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und entsprechende Angaben,
  • Angaben in Bezug auf bedeutende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen und
  • Bewertung von Finanzinstrumenten und Angabe zugehöriger Risiken.

ESMA und die national zuständigen Behörden werden die Anwendung der IFRS-Vorschriften nach diesen Prioritäten überwachen, und die nationalen Behörden werden die entsprechende Überwachung bei ihren eigenen Überprüfungen mit überwachen und wo notwendig korrektive Maßnahmen ergreifen.

ESMA wird die Daten betreffend der Umsetzung der IFRS-Vorschriften in Bezug auf diese Themen sammeln und die Ergebnisse Anfang 2015 veröffentlichen. Die Ergebnisse der Überprüfung anhand der Prioritäten für die Abschlüsse 2012 sollen Anfang 2014 veröffentlicht werden.

Auf der Internetseite der ESMA steht Ihnen eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung zur Verfügung. In einem Dokument mit Hintergrundinformationen werden die einzelnen Aspekte der Prüfungsschwerpunkte näher erläutert.

Die nationalen Behörden sind nicht auf die von ESMA identifizierten Themen beschränkt. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hatte am 15. Oktober 2013 ihre Prüfungsschwerpunkte für 2014 bekanntgegeben. Die folgenden fünf Prüfungsschwerpunkte waren aufgeführt worden:

    1. Goodwill Impairment-Test
    2. Unternehmenszusammenschlüsse
    3. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen
    4. Neue Standards zur Konsolidierung
    5. Konzernlagebericht, insbesondere neue Anforderungen durch DRS 20

ESMA hatte im Juli 2013 vorgeschlagenen neuen Leitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Vorschriften hinsichtlich von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Finanzinformationen veröffentlicht. Darin war auch eine stärkere Koordinierung der Durchsetzungsaktivitäten anhand von gemeinsamen Durchsetzungsprioritäten vorgeschlagen worden. Kritik hatte sich vor allem aufgrund der Wahrnehmung entzündet, dass ESMA Verantwortungen an sich zu ziehen versuche, die eigentlich woanders angesiedelt sind (bei den nationalen Behörden bzw. beim IASB).

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