ESMA veröffentlicht Stellungnahme zum Maystadt-Berichtsentwurf

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14.11.2013

Im Nachgang der Veröffentlichung des endgültigen Maystadt-Berichts hat die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) ihre Stellungnahme zum Entwurf des Berichts freigegeben. Der endgültige Bericht weist einige Änderungen gegenüber dem Entwurf auf, aber die wesentlichen Empfehlungen blieben im Wesentlichen unverändert, sodass die Kernaussagen von ESMA weiterhin anwendbar bleiben.

Während Maystadt in seinem Bericht auf großen Konsens im Hinblick auf die Verpflichtung auf weltweit akzpetierte, qualitativ hochwertige Bilanzierungsstandards und auf eine Beibehaltung der derzeitigen Übernahmeprozesses als solchem hinweist, unterbreitet er gleichzeitig drei Vorschläge, wie der Prozess verbessert werden kann, um sicherzustellen, dass die Stimme der EU bei der Entwicklung hochwertiger Rechnungslegungsstandards stärker gehört wird:

  • Nach der ersten Option würde EFRAG umgestaltet, damit die Sichtweise der öffentlichen Hand bereits in den Entscheidungsfindungsprozess mit einfließt, bevor Empfehlungen gegenüber der Kommission ausgesprochen werden.
  • Die zweite Option sähe so aus, dass EFRAG zu einem Teil von ESMA würde.
  • Die dritte Option bestünde in der Schaffung einer eigenständigen europäischen Behörde, die an die Stelle von EFRAG treten würde.

Maystadts vorläufige Empfehlung ist, die erste Option zu verfolgen.

In der jetzt zugänglich gemachten Stellungnahme gibt EFRAG der Überzeugung Ausdruck, "dass die Optionen 2 und 3 nicht genügend ausgearbeitet wurden, [...] um eine wirkliche Beurteilung ihrer Validität und ihrer Vorteile im Hinblick auf das gesetzte Ziel zu ermöglichen". Gleichzeitig ist ESMA der Meinung, dass die empfohlene erste Option nicht vollständig das gesetzte Ziel der Stärkung der Glaubwürdigkeit und politischen Legitimität des für die Beratung der EU-Kommission vernatwortlichen Gremiums erfüllt. In der Stellungnahme heißt es dazu:

Unser Hauptbedenken ist, dass sie bedeutende Merkmale, die notwendig wären, nicht beinhaltet. Diese wären:
  • Notwendigkeit der Sicherstellung der Unabhängigkeit von privaten Interessenvereinigungen, was als eine der bedeutenden Schwachstellen des gegenwärtigen Systems identifiziert wurde,
  • Notwendigkeit der Sicherstellung, dass alle EU-Mitgliedstaaten als Teil des demokratischen Prozesses von Gesetzgebung in der EU vertreten sind, und
  • Bedeutung der Sicherstellung des sachgerechten Zusammenwirkens mit bestehenden europäischen Behörden, die ebenfalls eine Rolle im BEreich der Finanzberichterstattung spielen.

Zugang zum gesamten Schreiben in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite von ESMA. (Bitte behalten Sie im Hinterkopf, dass das Schreiben von ESMA eine Reaktion auf den Berichtsentwurf ist. Einige Bedenken von ESMA wurden im endgültigen Bericht bereits adressiert.)

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