FEI schlägt vereinfachten Ansatz in Bezug auf die Leasingbilanzierung vor

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14.11.2013

Vor dem Hintergrund wiederholter Beschwerden hinsichtlich der Komplexität der erneut zur Kommentierung gestellten gemeinsamen Vorschläge von IASB und FASB zum Ansatz und zur Bewertung von Leasingverhältnissen hat Finanical Executives International (FEI) die Boards an einen alternativen Ansatz erinnert, den die Vereinigung in ihrer ursprünglichen Stellungnahme entwickelt hat. FEI ist der Meinung, dass der "Ausweisansatz" den verbesserten Ausweis in Bilanz bewirken würde, der das oberste Ziel des Leasingprojekts war, und gleichzeitig die Komplexität der Vorschläge der Boards vermeiden würde.

In einem Schreiben datiert auf den 13. November 2012 hebt FEI die Notwendigkeit hervor, sich auf Ausweisfragen zu konzentrieren anstatt sich auch gleichzeitig dem Ansatz und der Bewertung von LEasingverhältnissen zu widmen. Um die Komplexität zu reduzieren, ist es nach Meinung von FEI notwendig, aich auf einen begrenzteren Ansatz zu konzentrieren, der sich auf die Änderung des Ausweises in der Darstellung der Finanzlage konzentriert. Deshalb erinnert FEI noch einmal an den 'Auswiesansatz', der in der FEI-Stellungnahme vom September 2013 entwickelt wurde.

Nach dem vorgeschlagenen Ausweismodell würde der Leasingnehmer am Ende einer jeden Berichtsperiode einen Leasinggegenstand und eine Leasingverpflichtung auf Grundlage des Barwerts der verbleibenden Leasingzahlungen ansetzen, wobei Anpassungen für Vorauszahlungen und aufgeschobene Zahlungen nach den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften vorgenommen würden. Nach Meinung von FEI wären die Verpflichtungen nicht als Schulden zu charakterisieren, da FEI der Meinung ist, dass diese Verpflichtungen keine rechtlichen oder wirtschaftlichen Schuldäquivalente darstellen. Die Darstellung der Finanzlage würde also nach dieser Methode erstellt, und die Ergebnisrechnung würde die Mietzahlungen während der Berichtsperiode im Einklang mit den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften widerspiegeln.

FEI hält fest: "Unser vorgeschlagenes Modell würde die verbesserte Darstellung in der Bilanz bewirken, die das oberste Ziel dieses Projekts ist, während gleichzeitig die künstliche Zuweisung von Kosten in der Ergebnisrechnung vermieden würde, die für Leasingverhältnisse des Typs A vorgeschlagen ist. Wir sind der Meinung, dass das von uns vorgeschlagene Modell auch die Berechnung der Abschreibung für Typ B-Leasingverhältnisse nach dem vorgeschlagenen Ansatzmodell unnötig machen würde, die sich als herausfordernd umzusetzen über die große Bandbreite von Leasingvereinbarungen hinweg erweisen könnte."

FEI führt auch die Vorteile auf, die der vorgeschlagene vereinfachte Ansatz haben soll:

  • Er ist relativ unkompliziert in der Umsetzung und könnte schneller übernommen werden als irgendeine der Ansatz- und Bewertungsalternativen, die derzeit von den Boards erwogen werden.
  • Er vereinfacht in großem Maß die Bilanzierung durch den Leasingnehmer, indemdie Notwendigkeit, Leasingverhältnisse zu klassifizieren, entfällt.
  • Er erlaubt Leasingnehmern, ihre gegenwärtige Buchungseinheit für alle Leasingverhältnisse beizubehalten.
  • Er verhindert die verzerrenden Kostenzuweisungen, die für viele Leasingverhältnisse des Typs A entstehen.
  • Er vermeidet die Notwendigkeit von Systemänderungen, die bei der Bilanzierung von Leasingverhaältnissen des Typs B notwendig wären.
  • Er verhindert die Verzerrung und die Komplexität, die sich aus Fremdwährungsleasingverhältnissen ergeben würden, wenn nichtmonetäre Vermögenswerte und Schulden in die funktionale Währung des Unternehmens übertragen werden.
  • Er würde den Übergang erheblich erleichtern.
  • Er unterschiedet klar zwischen der Bilanzierung durch den Leasingnehmer und der Bilanzierung durch den Leasinggeber und vermeidet damit jegliche Notwendigkeit symmetrischer Ergebnisse.

Die englsichsprachigen Schreiben von FEI finden Sie hier:

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