IASB stellt Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen zu leistungsorientierten Plänen klar

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21.11.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer')' herausgegeben. Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. Darüber hinaus wird eine die Bilanzierungspraxis erleichternde Lösung gewährt, wenn der Betrag der Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig ist. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

Hintergrund

Im Zusammenhang mit den Bilanzierungsvorschriften für Leistungen an Arbeitnehmer wird in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vorgeschrieben, dass ein Unternehmen Beiträge von Arbeitnehmern (oder dritten Parteien) berücksichtigen muss, wenn es leistungsorientierte Pläne bilanziert. Beiträge, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, müssen Dienstleistungperioden als Reduzierung des Dienstzeitaufwands zugerechnet werden.

2012 gingen beim IFRS Interpretations Committee Einreichungen ein, in denen um eine Klarstellung der Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen gebeten wurde, die in der Ausgestaltung eines leistungsorientierten Plans spezifiziert werden. Die Einreicher baten um weitere Leitlinien zur Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen im Zusammenhang mit Dienstzeiten und brachten auch Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Vorschriften zum Ausdruck, wenn diese auf einfache Beitragspläne angewendet werden.

Das IFRS Interpretations Committee übergab den Sachverhalt dem IASB und schlug eine Vereinfachung von IAS 19 in Bezug auf diese Pläne vor. Der IASB kam zu dem Schluss, dass Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien die schlussendlichen Kosten einer Leistungszusage reduzieren und deshalb im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften für Leistungszusagen bilanziert werden sollten. Die Schlussfolgerungen wurden als Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19) im März 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

 

Änderungen

Mit Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer) hat der IASB die Vorschriften in IAS 19 in Bezug auf Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, geändert:

  • Wenn der Betrag der Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre ist, können die Beiträge als Reduzierung des Dienstzeitaufwands in der Periode erfasst werden, in der die entsprechende Dienstzeit erbracht wird. (Hinweis: Diese Vorgehensweise ist gestattet, aber nicht vorgeschrieben.)
  • Wenn der Betrag der Beiträge von der Anzahl der Dienstjahre abhängig ist, müssen die Beiträge den Dienstleistungsperioden nach derselben Methode zugerechnet werden, wie dies gemäß Paragraf 70 von IAS 19 in Bezug auf die Bruttoleistung zu erfolgen hat.

Die Änderungen sollen eine Erleichterung in der Hinsicht bieten, dass es Unternehmen gestattet ist, Beiträge in der Periode abzuziehen, in der die Dienstzeit erbracht wird. Dies war vor den Änderungen an IAS 19 im Jahr 2011 gängige Praxis, so dass die Auswirkung der rückwirkenden Anwendung in diesen Fällen minimal wäre.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist gestattet, wobei entsprechende Angaben erforderlich sind. Im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler sind die Änderungen rückwirkend anzuwenden.

 

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